Praktikantenplätze für Lebensmittelchemiker/innen
Für die Ausbildung zum/zur staatlich geprüften Lebensmittelchemiker/in stehen Ausbildungsplätze bei den Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern Stuttgart, Karlsruhe und Freiburg bereit.
Zuständig für die Vergabe dieser Ausbildungsplätze ist das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg.
Derzeit werden 2 x jährlich Ausbildungsplätze (Ausbildungsbeginn Mai und Dezember) im Rahmen jeweils vorgelagerter Bewerbungsverfahren vergeben.
Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Freiburg wurde vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz beauftragt, die verwaltungsmäßige Abwicklung durchzuführen. Das CVUA Freiburg ist dazu verpflichtet, alle vom Ministerium für dieses Verfahren festgelegten Vorgaben zu beachten.
Vorbemerkungen:
Wegen der besseren Lesbarkeit werden nachfolgend nur männliche Personenbezeichnungen verwendet, jedoch beziehen sich alle Angaben auf Frauen und Männer.
Als materielles Gesetz regelt die Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Ministeriums Ländlicher Raum für Lebensmittelchemiker (LMChemAPO BW) vom 15.10.1998 (GBl. S. 596), zuletzt geändert durch Verordnung des Ministeriums vom 20.09.2005 (GBl. S. 679) die Ausbildung zum staatlich geprüften Lebensmittelchemiker. Hierbei ist zwischen zwei verwandten, aber rechtlich getrennten Ausbildungen zu unterscheiden.
Danach spiegeln der erste und zweite Prüfungsabschnitt die Universitätsausbildung zum Diplom Lebensmittelchemiker wider; der dritte Prüfungsabschnitt regelt davon unabhängig die gesetzliche Ausbildung zum staatlich geprüften Lebensmittelchemiker.
Hinweis:Mit der Umsetzung des Bologna-Prozesses und der Einführung eines konsekutiven Bachelor-/ Masterstudiums im Fach Lebensmittelchemie an den Universitäten besteht die Absicht, die Ausbildungs-und Prüfungsordnung für Lebensmittelchemiker grundlegend zu überarbeiten und den neuen Erfordernissen anzupassen. Insofern sind die nachfolgenden Kriterien vorläufiger Natur und werden der neuen Entwicklung angepasst.
1. Ziel der Ausbildung zum staatlich geprüften Lebensmittelchemiker
Der in Baden-Württemberg erlangte Abschluss des Studiengangs Lebensmittelchemie und die Verleihung des akademischen Grades "Diplom Lebensmittelchemiker(in)" ist berufsqualifizierend und eröffnet den Betroffenen die Möglichkeit, uneingeschränkt in der freien Wirtschaft tätig zu werden.
Bei der weiteren Ausbildung zum staatlich geprüften Lebensmittelchemiker mit dem Praktikum handelt es sich um eine Zusatzausbildung, die darauf ausgerichtet ist, dass der Praktikant zu einem späteren Zeitpunkt als staatlich geprüfter Lebensmittelsachverständiger bei einer staatlichen Einrichtung tätig werden kann. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Das Land verfolgt mit seinem Engagement vorrangig das Ziel, seinen eigenen zukünftigen wissenschaftlichen Nachwuchs an Sachverständigen heranzubilden.
Mit der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung ist allerdings keine spätere automatische Übernahme in den öffentlichen Dienst verbunden.
Die Ausbildung und das Praktikum ist auf folgende Schwerpunkte ausgerichtet:
die im Studium erworbenen Kenntnisse in der amtlichen Lebensmittelüberwachung umzusetzen,
fachliche Zusammenhänge zu überblicken,
die in der amtlichen Lebensmittelüberwachung notwendigen Untersuchungen vorzunehmen sowie neue wissenschaftliche Methoden einzubringen,
übergreifende Probleme zu erkennen und zu lösen,
amtliche Gutachten abgeben zu können,
Qualitätssicherungssysteme in Laboratorien und Betrieben kennen zu lernen und im Hinblick auf die gesetzlichen Anforderungen beurteilen zu können,
Abläufe an Vollzugsbehörden (insbesondere Außendienst und Gesetzesvollzug) kennen zu lernen und begleiten zu können.
2. Voraussetzung für den Beginn der Ausbildung
Die berufspraktische Ausbildung an einem CVUA kann erst nach erfolgreichem Bestehen des Zweiten Prüfungsabschnitts begonnen werden. In Baden-Württemberg umfasst gemäß § 15 Abs. 2 LMChemAPO BW der Zweite Prüfungsabschnitt die mündliche Prüfung in den fünf Prüfungsfächern sowie im Anschluss daran die wissenschaftliche Abschlussarbeit. Dies ist durch Vorlage eines beglaubigten Zeugnisses des 2. Prüfungsabschnitts mit allen Prüfungsbestandteilen nachzuweisen. Dieses Zeugnis muss die Note der wissenschaftlichen Abschlussarbeit enthalten!
3. Beginn der Ausbildung
Derzeit werden jeweils 2 Mal jährlich Ausbildungsplätze vergeben:
- für den Praktikumsbeginn zum 01. Mai und
- für den Praktikumsbeginn zum 01. Dezember.
4. Dauer der Ausbildung
Das Praktikum ist auf 12 Monate ausgelegt.
5. Ausbildungsorte
Die Einstellung erfolgt bei einem der Chemischen Veterinäruntersuchungsämter Stuttgart, Karlsruhe oder Freiburg.
Da organisatorische Umstrukturierungen bei einer Ausbildungsstelle möglicherweise dazu führen können, dass diese nicht alle Ausbildungsinhalte abdecken kann, muss jeder Praktikant grundsätzlich damit rechnen und einverstanden sein, dass er Teile seiner Ausbildung für mehrere Wochen (zum Teil mit Unterbrechungen) bei einem anderen CVUA absolvieren muss.
6. Prüfungen
Die berufspraktische Ausbildung wird mit dem Bestehen der (in der Regel am Ende der Praktikumszeit stattfindenden) Prüfungen abgeschlossen. Mit dieser Prüfung wird die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker" erworben.
§ 17 LMChemAPO BW regelt Näheres zu den Prüfungsinhalten.
7. Vergütung und Kosten
Praktikanten erhalten eine monatliche Vergütung
- in den ersten sechs Monaten: 790,00 € und
- ab dem siebten Monat 1.050,00 €
Die während der gesamten Ausbildungszeit entstehenden Kosten für Reise und Unterkunft an die jeweiligen Ausbildungsorte müssen alleine durch den Praktikanten getragen werden. Zuschüsse oder Erstattungen dieser Kosten sowie eine Umzugskostenvergütung sind ausgeschlossen.
8. Verteilung der Ausbildungsplätze
Die Anzahl und die Verteilung der Ausbildungsplätze zwischen den Dienststellen erfolgt nicht gleichmäßig und ist von den haushaltsrechtlichen Voraussetzungen abhängig.
9. Vergabeverfahren
Zuständig für die Vergabe der Ausbildungsplätze ist das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg.
Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Freiburg wurde vom Ministerium mit der verwaltungsmäßigen Abwicklung des Bewerbungsverfahrens beauftragt, wobei das CVUA Freiburg verpflichtet ist, alle vom Ministerium für dieses Verfahren festgelegten Vorgaben zu beachten.
Bewerben sich mehr Kandidaten als Ausbildungsplätze vorhanden sind, erfolgt die Vergabe der Praktikantenplätze nach dem Prinzip der Bestenauswahl (Leistung und Eignung) im Rahmen eines 2-stufigen Verfahrens:
Im ersten Schritt wird eine Reihenfolge nach Leistung aufgestellt, die auf das Zeugnis des 2. Prüfungsabschnitts abstellt. Sofern dieses Zeugnis gerundete Einzelnoten ausweist, sind weitere geeignete Nachweise vorzulegen, die die auf eine Nachkommastelle bezifferten Einzelnoten enthalten.
Konnte dem Bewerber bei seiner erstmaligen Bewerbung wegen seiner Ranglistenplatzierung kein Ausbildungsangebot gemacht werden, so erhält er bei einer sich unmittelbar anschließenden Wiederbewerbung einen Bonus auf die Durchschnittsnote des Zweiten Prüfungsabschnitts angerechnet (Wartezeitbonus). Jeder Bewerber kann maximal an 4 Bewerbungsverfahren teilnehmen.
Ein Wartezeitbonus wird bei der 1., 2. und 3. Wiederbewerbung vergeben und beträgt jeweils 0,3 Notenpunkte; insgesamt also höchstens 0,9 Notenpunkte. Dies gilt aber nur dann, wenn die gesamte Bewerbungsfolge - beginnend ab der Erstbewerbung - nicht unterbrochen wurde, der Bewerber bei allen zurückliegenden Bewerbungsrunden wegen seiner Ranglistenplatzierung nicht berücksichtigt werden konnte und der Bewerber zu jedem Einstellungstermin zur Verfügung steht bzw. stand. Eine Unterbrechung der Folge führt zum kompletten Verlust aller Boni.
Bei der Anrechnung von Wartezeiten auf die Note des Zweiten Prüfungsabschnitts kann die Note 1,0 nicht unterschritten werden.
Daneben kommt der persönlichen Eignung im Hinblick auf die Zielsetzung der Ausbildung des jeweiligen Kandidaten, ein besonderes Gewicht zu. Diese wird im Rahmen eines Vorstellungsgesprächs ermittelt. Hierzu wird ein Teil der besten Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch kurzfristig eingeladen. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Ihnen im Zusammenhang mit dem Vorstellungsgespräch entstehenden Reisekosten leider nicht erstattet werden können.
Nach Abschluss der Vorstellungsgespräche ermittelt das Ministerium die besten und geeignetsten Bewerber und bringt diese in eine Rangfolge. Die zu besetzenden Ausbildungsplätze werden den jeweils in der Rangfolge vorrangigen Bewerberinnen und Bewerben angeboten.
10. Ortswunsch
Ortswünsche werden, sofern dies möglich ist, berücksichtigt; eine Verpflichtung hierzu besteht allerdings nicht.
11. Zusagen - Absagen
Das CVUA Freiburg ist im Rahmen der verwaltungsmäßigen Abwicklung bestrebt, schnellstmöglich alle Bewerber schriftlich über das vom Ministerium ermittelte Abschlussergebnis der Bestenauswahl zu informieren, ob Ihre Bewerbung erfolgreich war.
11.1 Zusage und Annahme eines Ausbildungsplatzes
Bewerber, denen ein Ausbildungsplatz zugeteilt werden kann, werden aufgefordert, sich innerhalb einer bestimmten Frist zu erklären, ob sie den Ausbildungsplatz annehmen. Die schriftliche Annahmeerklärung muss innerhalb dieser Frist spätestens bei der Vergabestelle eingegangen sein (maßgeblich ist das Datum des Posteingangs bei der Vergabestelle), danach gilt der Ausbildungsplatz als nicht angenommen.
Akzeptiert werden auch fristgemäß an die Vergabestelle übermittelte Erklärungen in elektronischer Form.
Nicht fristgerecht eingegangene Annahmeerklärungen werden nicht berücksichtigt; der Ausbildungsplatz wird dem Bewerber angeboten, der die Rangliste anführt, bisher aber noch nicht berücksichtigt werden konnte.
11.2 Abgelehnte Bewerber
Abgelehnte Bewerber können sich wiederbewerben.
Anfragen von abgelehnten Bewerbern zu möglichen Chancen beim nächsten Einstellungstermin können grundsätzlich nicht beantwortet werden, da dies aufgrund des Vergabesystems nicht vorhersehbar ist.
11.3 Nicht angenommene - nicht angetretene Praktikumsplätze
Werden vergebene Ausbildungsplätze durch Absage vor Ausbildungsbeginn wieder frei, so wird der jeweils in der Rangfolgenliste an höchster Stelle stehende Bewerber berücksichtigt.
Bewerber, die ohne triftigen Grund einen ihnen zugesagten Praktikumsplatz nicht angenommen haben oder einen Ausbildungsplatz zwar angenommen, aber nicht angetreten haben, können sich wiederbewerben. Im Falle einer Wiederbewerbung werden ihnen etwaige in der Vergangenheit anerkannte Boni nicht angerechnet.
12. Termine
Praktikumsbeginn: 01.12.2013
Bewerbungsstichtag (Ausschlussfrist): 20.09.2013
13. Bewerbungsunterlagen
Bitte reichen Sie alle nachfolgenden Unterlagen 2-fach ein (= 2 Bewerbungssätze). Beachten Sie hierbei auch, dass bestimmte Nachweise als beglaubigte Kopien vorzulegen sind. Die Unterlagen müssen spätestens bis Bewerbungsschluss (ausschlaggebend ist der Posteingang beim CVUA Freiburg) vollständig mit allen Anlagen eingereicht werden. Dies gilt auch für abgelehnte Wiederbewerber; auf Nr. 15.6 wird verwiesen. Einzureichen sind:
- Bewerbungsformular
Hinweis:
Bitte verwenden Sie für Ihre Bewerbung ausschließlich das hier zum download bereitgestellte Formular (Altformulare werden nicht akzeptiert.)
Bewerbungsbogen.pdf (PDF-Datei 400 kByte) - Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss des Ersten Prüfungsabschnitts
- Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss des Zweiten Prüfungsabschnitts (beglaubigt).
wichtiger Hinweis: Sofern das Zeugnis des 2.Prüfungsabschnitts gerundete Einzelnoten ausweist, sind darüber hinaus weitere geeignete (beglaubigte) Nachweise vorzulegen, die die auf eine Nachkommastelle bezifferten Einzelnoten enthalten. - Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Lehrveranstaltung "Grundzüge des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerechts" (beglaubigt)
Die Zusendung eines nicht mehr aktuellen Bewerbungsformulars, verspätet eingegangene Bewerbungen, oder die Vorlage von Unterlagen, die nicht dem Umfang oder der Form entsprechen, führen zum Verfahrensausschluss.
14. Adressat Ihrer Bewerbung - Vergabestelle
Beim Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Freiburg wird das Verfahren für die Vergabe von allen bei den Untersuchungsämtern zu vergebenden Praktikantenplätzen zentral durchgeführt. Richten Sie daher Ihre Bewerbung an:
CVUA Freiburg
Bissierstraße 5
79114 Freiburg
Telefon: 0761/ 8855-0
E-Mail: poststelle@cvuafr.bwl.de
Es wird gebeten, bei Anfragen per E-Mail Ihre vollständige Adresse anzugeben. E-Mail-Schreiben, die die absendende Stelle nicht oder unzureichend erkennen lassen, werden grundsätzlich nicht bearbeitet.
15. Weitere wichtige Hinweise
1. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Bewerbungsunterlagen, sowie deren fristgerechte Zusendung, ist alleine der Bewerber verantwortlich.
2. Sie erhalten circa zwei Wochen nach Eingang der Bewerbung eine schriftliche Eingangsbestätigung. Diese bestätigt nur den Eingang der Unterlagen, gibt jedoch keine Auskunft über deren Vollständigkeit. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Prüfung der Bewerbungsunterlagen durch die Vergabestelle erst nach dem Bewerbungsstichtag erfolgt. Unvollständige Unterlagen führen zu einem Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren. Dasselbe gilt für unbeglaubigte Nachweise, die aber in beglaubigter Form hätten eingereicht werden müssen.
3. Werden keine Angaben zu einem Ortswunsch gemacht, so entscheidet die Vergabestelle über die Zuteilung in eigenem Ermessen.
4. Bewerbungsunterlagen, die nach dem Bewerbungsstichtag eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden, da dies eine unverhältnismäßige Verzögerung des gesamten Vergabeverfahrens bedeuten würde. Bitte achten Sie darauf, Ihre Unterlagen rechtzeitig abzusenden. Maßgebend für den Bewerbungsstichtag ist der Eingang der Unterlagen bei der Vergabestelle. Die Übermittlung von Bewerbungsunterlagen auf elektronischem Wege oder per Fax ist wegen der Vorlage von beglaubigten Kopien nicht möglich.
5. Mit der Unterschrift auf dem Bewerbungsformular erklären Sie sich mit auf der Homepage der Vergabestelle beschriebenen Verfahrensweise einverstanden.
6. Bitte reichen Sie nur die unter Punkt 13 genannten Unterlagen ein. Dies gilt auch bei Wiederbewerbungen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Wiederbewerbungen kein Rückgriff auf archivierte Unterlagen aus zurückliegenden Bewerbungsverfahren stattfindet, um fehlende oder nicht formgerecht eingereichte Unterlagen zu ergänzen. Wiederbewerber haben die gleichen Unterlagen wie Erstbewerber vorzulegen.
7. Die Vorstellungsgespräche werden voraussichtlich im Oktober 2013 stattfinden. Hierzu laden wir kurzfristig mit einem gesonderten Schreiben ein. Reisekosten, die im Zusammenhang mit den Vorstellungsgesprächen entstehen, können leider nicht ersetzt werden.
8. Wir sind bemüht, schnellstmöglich alle Bewerber darüber zu informieren, ob ihre Bewerbung erfolgreich war. Bewerber, denen ein Platz angeboten werden kann, werden gleichzeitig aufgefordert, sich innerhalb einer bestimmten Frist zu erklären, ob sie den Ausbildungsplatz annehmen. Die schriftliche Annahmeerklärung muss spätestens innerhalb dieser Frist bei der Vergabestelle eingegangen sein (maßgeblich ist das Datum des Posteingangs bei der Vergabestelle), danach gilt der Ausbildungsplatz als nicht angenommen. Bei Abwesenheit wird eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand nicht gewährt. Akzeptiert werden auch fristgemäß an die Vergabestelle übermittelte Erklärungen in elektronischer Form.
Nicht fristgerecht eingegangene Annahmeerklärungen werden nicht berücksichtigt; der Ausbildungsplatz wird dem Bewerber angeboten, der auf der Rangliste vorrangig platziert ist, bisher aber noch nicht berücksichtigt werden konnte. Sofern Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden konnte, erhalten Sie einen Satz Ihrer Bewerbungsunterlagen zurückgesandt. Die zweite Ausfertigung verbleibt bei der Vergabestelle.
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