Fachgebiet Bedarfsgegenstände

Unter dem Begriff „Bedarfsgegenstand“ können sich die Verbraucher meist nichts vorstellen. Es handelt sich hier um einen „künstlichen“ Begriff aus dem deutschen Lebensmittelrecht und umschreibt eine sehr große Erzeugnisvielfalt. Am ehesten kann man „Bedarfsgegenstände“ mit „Gegenständen des täglichen Gebrauchs“ bezeichnen.

Collage: verschiedene Bedarfsgegenstände.Der gemeinsame Nenner bei all diesen Erzeugnissen ist der intensive Kontakt mit dem Menschen. Dieser findet entweder direkt (z.B. über Haut, Mundschleimhaut und Nase) oder indirekt (z.B. über das Lebensmittel) statt.

 

Daher stellt der Gesetzgeber zum Schutz des Verbrauchers hohe Anforderungen an die stoffliche Zusammensetzung dieser Produkte. Er fordert, dass in Bezug auf Anwendungsspektrum und Material zu keiner Zeit gesundheitliche Gefahren ausgehen. Um sicher stellen zu können, dass diese Anforderungen auch eingehalten werden, müssen aufgrund der großen Materialvielfalt (z.B. Papier, Kunststoff, Gummi, Holz, Glas, Porzellan, Metall, Textil, Keramik) sehr spezielle und gegenstandsbezogene Untersuchungen durchgeführt werden. Diese müssen außerdem die bestimmungsgemäße (z.B. Kontakt mit bestimmten Lebensmitteln) aber auch vorauszusehende Verwendung (z.B. bei Kleinkinderspielzeug das intensive Belutschen durch das Baby) berücksichtigen.

 

Die Untersuchungsergebnisse zu Bedarfsgegenständen sind in den Jahresberichten „Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung“ zusammengefasst. Bestimmte Themenbereiche, die in Baden-Württemberg in den beiden zuständigen Untersuchungsämtern Stuttgart und Freiburg bearbeitet wurden, werden in speziellen Fachbeiträgen näher unter die Lupe genommen und vorgestellt.

 

 

Artikel drucken

 

Autor(en): Dr. Gabriele Steiner (CVUA Stuttgart)

 

Bericht erschienen am 19.05.2005 15:00:44

Zuletzt aktualisiert am 29.08.2012 15:28:35