Faschingskosmetika – Gefahrlos durch die Narrenzeit?

Aus dem Laboralltag

Die Kosmetik-Sachverständigen des CVUA Karlsruhe

 

Rechtzeitig vor Start der närrischen Tage lautet unser Fazit: Faschingskosmetika sind überwiegend unbedenklich. Trotzdem zeigten unsere Untersuchungen der letzten beiden Jahre, dass vereinzelte Produkte nicht in Ordnung waren. Von insgesamt 186 Proben waren 18 stofflich auffällig. Eine Probe musste gar als gefährlich für die Gesundheit beurteilt werden.


Im Rahmen der jährlichen Untersuchungen von Faschingskosmetika wurden am Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe in den Jahren 2016 und 2017 insgesamt 186 Proben Faschingskosmetika auf Farbstoffe, Konservierungsstoffe und die erforderlichen Kennzeichnungselemente überprüft. Alle Proben stammten aus Faschings-Schminksets.

 

Grenzwertüberschreitung eines Konservierungsstoffs


Eine Probe wurde als nicht sicher beurteilt, da der Konservierungsstoff Methylisothiazolinon in einer Menge von 276 mg/kg nachgewiesen wurde. Zum Zeitpunkt der Probenahme 2016 galt für Methylisothiazolinon ein Grenzwert von 100 mg/kg. Angesichts der 2,5-fachen Überschreitung des Grenzwertes kamen wir zu dem Urteil, dass das Produkt aufgrund des Gefährdungspotentials dieses Stoffes eine Gesundheitsgefahr für den Verbraucher (Kontaktallergie) darstellt. Seit Februar 2017 ist Methylisothiazolinon in leave-on Produkten (=auf der Haut oder dem Haar verbleibende Produkte), zu denen auch Faschingskosmetika gehören, generell verboten.

 

Infokasten

Der Verbraucher kann beim Kauf von Faschingsschminken darauf achten, dass in der Bestandteileliste weder „Methylisothiazolinone“ noch „Methylisothiazolinone/Methylchloroisothiazolinone“ deklariert sind. Beide Bestandteile können Allergien auslösen.

 

Verbotene Stoffe

Bei vier Proben wurden verbotene Stoffe nachgewiesen. Wichtig: Eine Gesundheitsgefahr für die Verbraucher bestand bei keiner dieser Proben. In einer dieser Proben wurden geringe Mengen des verbotenen Stoffs 2-Naphthol und in einer weiteren geringe Mengen des verbotenen Stoffs Cadmium bestimmt. Aufgrund der Gehalte an 2-Naphthol und Cadmium - der Cadmiumbefund ist im Vergleich zu anderen Erzeugnissen dieser Art auffallend hoch - bestand ein begründeter Verdacht, dass mehr als nur technisch unvermeidbare Mengen dieser Stoffe vorhanden waren. In Kosmetika wird nur die unbeabsichtigte Anwesenheit kleiner Mengen einer verbotenen Substanz toleriert, wenn diese bei guter Herstellungspraxis technisch nicht zu vermeiden ist und die Sicherheit des Produktes nicht beeinträchtigt wird. Die beiden anderen Proben wiesen zum einen den verbotenen Farbstoff CI 15585 und zum anderen den verbotenen Konservierungsstoff Isobutylparaben (15 mg/100g) auf. Kosmetische Mittel, die Isobutylparaben enthalten, dürfen seit Juli 2015 nicht mehr in den Handel gebracht werden.

 

Infokasten

In 4 von 186 Faschingskosmetika wurden verbotene Stoffe 2-Naphthol, Cadmium, Isobutylparaben, Farbstoff CI 15585 nachgewiesen. Es bestand zwar keine Gesundheitsgefahr für den Verbraucher, aber die Proben wurde aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes beanstandet.

 

Kennzeichnungsmängel

Aufgrund von Kennzeichnungsmängeln wurden insgesamt zwölf Proben als nicht rechtskonform beurteilt.
In allen Fällen konnten wir Stoffe mittels einer HPLC-Screeningmethode nachweisen, die nicht in der Liste der Bestandteile aufgeführt waren. Dabei handelte es sich um für kosmetische Mittel zugelassene, aber nicht deklarierte Farbstoffe und den zugelassenen, nicht deklarierten Konservierungsstoff Phenoxyethanol. Die vollständige Deklaration von Inhaltsstoffen in der Bestandteileliste („Ingredients“) ist wichtig, um dem Verbraucher die Möglichkeit zu geben, sich vor dem Kauf zu informieren, welche Bestandteile enthalten sind. Dies ist vor allem für Verbraucher mit Hautunverträglichkeiten wichtig.

 

Fazit:

Faschingskosmetika entsprechen weit überwiegend den gesetzlichen Anforderungen. Wir bleiben aber regelmäßig am Ball, um die Gesundheit der Verbraucher zu schützen. Wir werden über unsere Untersuchungskampagne 2018 zu gegebener Zeit berichten.

 

Das Bild zeigt ein Mädchen mit schwarz-rot-geschminktem Gesicht und Verkleidung als Teufelchen.

Mädchen mit schwarz-rot-geschminktem Gesicht und Verkleidung als Teufelchen

 

 

Artikel erstmals erschienen am 06.02.2018