Kosmetische Mittel

Was sind kosmetische Mittel?

 

Foto: Portraitaufnahme einer jungen Frau, der mit Wattepads Creme aus dem Gesicht entfernt wird. Bildquelle: Fotolia.de.Nach der Definition des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) sind kosmetische Mittel „Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die ausschließlich oder überwiegend dazu bestimmt sind, äußerlich am Körper des Menschen oder in seiner Mundhöhle zur Reinigung, zum Schutz, zur Erhaltung eines guten Zustandes, zur Parfümierung, zur Veränderung des Aussehens oder dazu angewendet zu werden, den Körpergeruch zu beeinflussen. Als kosmetische Mittel gelten nicht Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die zur Beeinflussung der Körperformen bestimmt sind.”

Die Europäische Kosmetikrichtlinie stellt die rechtliche Grundlage für die Regelungen dar, die für Kosmetika gelten. Dort sind in Anhang I beispielhaft Produktklassen aufgeführt, z.B. Pflegecremes, Sonnenschutzmittel, Haarfarben, Deos und Parfums, Lippenstift, Nail-Design, Augen-Make up, Zahncreme, Shampoo, Massageöle etc.

 

Sind Tattoos auch Kosmetika?

In Deutschland gelten die Vorschriften des LFGB auch für Mittel zum Tätowieren und vergleichbare Stoffe und Zubereitungen, die zur Beeinflussung des Aussehens bestimmt sind und unter die menschliche Haut eingebracht werden. Hierbei handelt es sich also um Tätowierfarben und Permanent-Make-up. Die Regelungen der Kosmetikverordnung gelten für diese Produkte aber nicht.

Merkblatt "Leitlinie zur Beurteilung von Tätowier- und Permanent Make up (PMU) - Farben für Betreiber von Tattoo- und PMU- Studios"

 

Gibt es Grenzprodukte?

Grenzprodukte sind Produkte, die den kosmetischen Mitteln nicht eindeutig zuzuordnen sind. Hier muss von "Fall zu Fall" entschieden werden, um was für ein Produkt es sich handelt:

  • Kosmetisches Mittel
  • Arzneimittel
  • Lebensmittel
  • Bedarfsgegenstand
  • Biozid

 

Beispiele für Grenzprodukte zu Kosmetika:

  • Hautsalben für Neurodermitiker sind Arzneimittel
  • Repellentien gegen Schnaken sind Biozide
  • Zahnbleichmittel sind Medizinprodukte
  • β-Carotintabletten zum Hautschutz gegen Sonnenallergie sind Nahrungsergänzungsmittel
  • Strümpfe mit Aloe-Vera-Pflegelotion sind Bedarfsgegenstände

 

Die Europäische Kommission hat auf ihrer Website einen Leitfaden zu Grenzprodukten veröffentlicht, der gemeinsam mit den Mitgliedstaaten erarbeitet wird und auf unterschiedliche Produkte eingeht. Er wird regelmäßig aktualisiert: MANUAL ON THE SCOPE OF APPLICATION OF THE COSMETICS DIRECTIVE 76/768/EEC

 

Sind kosmetische Mittel sicher?

Unsere Aufgabe ist es, die durch Stichprobennahmen im Markt (Drogeriemärkte, Kaufhäuser, Supermärkte, Reformhäuser, Bioläden, Märkte, Messen) und direkt bei Herstellern und Importeuren amtlich erhobenen kosmetischen Mittel zu überprüfen. Hierzu untersuchen wir die Produkte auf Einhaltung der stofflichen Vorschriften, überprüfen die Kennzeichnung und begutachten die Produkte auf Grund der festgestellten Ergebnisse. Pro Jahr untersuchen wir auf Grund eines festgelegten Einwohnerschlüssels risikoorientiert etwa 1600 kosmetische Mittel.

Außerdem wirken die Kosmetik-Sachverständigen der beiden CVUAs Karlsruhe und Freiburg bei Betriebskontrollen bei Herstellern und Importeuren mit zur Überprüfung der Guten Herstellungspraxis und von Produktunterlagen (insbesondere Sicherheitsbewertungen), die auf Grund gesetzlicher Regelungen vor Ort vorliegen müssen.

Diese stichprobenartige Marktkontrolle ist sehr effizient. Durch diese Kontrollen ebenso wie durch die überwiegend verantwortungsbewussten Kosmetikhersteller wird dazu beigetragen, dass kosmetische Mittel in der Regel sorglos verwendet werden können, ohne dass der Verbraucher gesundheitliche Beeinträchtigungen befürchten müsste.

Nebenwirkungen auf Inhaltsstoffe kosmetischer Mittel kommen selten vor, schätzungsweise nur eine auf eine Million verkaufter Produkte. Mitunter gibt es Hautreizungen auf bestimmte Inhaltsstoffe oder allergische Reaktionen z.B. auf Duftstoffe.

Nähere Informationen zur Strategie der amtlichen Kosmetiküberwachung finden Sie hier.

 

Informationen für Kosmetik-Hersteller und Importeure

Für das Inverkehrbringen von kosmetischen Mitteln gibt es keine Zulassungspflicht, aber der Unternehmer muss sich bei der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde und beim zuständigen CVUA als Kosmetikunternehmer anmelden.

Wir erhalten häufig Anfragen von Personen, die Kosmetika erstmals herstellen oder importieren wollen. Beim Import aus EU-Ländern gibt es keine gesetzlichen Auflagen gem. Kosmetikrecht. Importeure, die Produkte aus Drittländern beziehen, sind juristisch Herstellern im Sinne des Kosmetikrechts gleichgestellt. Die importierten Produkte müssen dem EU-Recht entsprechend hergestellt und gekennzeichnet sein.

In unserem Informationsblatt sind die wichtigsten Erläuterungen bzgl. der Pflichten von Herstellern und Importeuren von Produkten aus Nicht-EU-Ländern zusammengefasst.

 

Häufig gestellte Fragen zur Seifenherstellung

Das Herstellen von Seifen hat in letzter Zeit einen großen Zuspruch. Dies hat zur Folge, dass wir sehr viele Anfragen zu den rechtlichen Anforderungen bei der Herstellung und dem Inverkehrbringen erhalten. Mit dem nachfolgenden Infoblatt wollen wir die am häufigsten gestellten Fragen beantworten.
FAQ-Seifenherstellung

 

Wir bitten um Verständnis, dass wir keine individuellen Beratungen von Kosmetikherstellern durchführen können. Wenn Sie weitere Beratung benötigen, wenden Sie sich bitte an private Sachverständige.

Die aktuelle Liste der Gegenprobensachverständigen finden Sie unter:

http://www.bvl.bund.de/DE/01_Lebensmittel/01_Aufgaben/02_AmtlicheLebensmittelueberwachung/12_Gegenprobensachverst/lm_gegenprobensachverst_node.html

Links zu kosmetisch relevanten Websites

Bildernachweis

Fotolia.de, Image-ID: 88914

 

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Autor(en): Dr. Gerd Mildau (CVUA Karlsruhe)

 

Bericht erschienen am 24.09.2008 14:12:18

Zuletzt aktualisiert am 07.11.2012 14:36:27