Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Beerenobst (Januar - August 2010)

Ellen Scherbaum, Nadja Bauer, Kathi Hacker

 

Schmuckelement.

 

Hintergrund der Untersuchungen

Frische Beeren wie Himbeeren, Erdbeeren, Brombeeren oder Johannisbeeren sind beim Verbraucher wegen ihres fruchtigen Geschmacks und ihrer vielseitigen Verwendbarkeit, insbesondere in den warmen Sommermonaten, sehr beliebt. Aufgrund der Anfälligkeit gegenüber verschiedenen Schaderregern und Pflanzenkrankheiten werden beim gewerbsmäßigen Anbau von Beerenobst häufig Pflanzenschutzmittel eingesetzt. Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung wurde deshalb auch in diesem Jahr wieder Beerenobst auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht.

 

 

Zusammenfassung

Von Januar bis August 2010 wurden am CVUA Stuttgart insgesamt 194 Beerenproben aus konventionellem Anbau und 8 Beerenproben aus ökologischem Anbau auf Rückstände von über 550 Pflanzenschutzmittelwirkstoffen untersucht. Bei den konventionellen Beeren handelte es sich um 112 Proben Strauchbeeren und 82 Proben Erdbeeren vorwiegend aus einheimischem Anbau. Die Beeren wurden von den Lebensmittelkontrolleuren der Lebensmittelüberwachungsämter überwiegend auf Erzeugerebene oder bei Obstgroßmärkten entnommen.

Keine der untersuchten Beerenproben war als gesundheitlich bedenklich einzustufen. Die Quote der Höchstmengenüberschreitungen lag mit 3 % vergleichsweise niedrig. Allerdings waren erneut Beerenproben auffällig, die Rückstände an nicht für die entsprechende Kultur zugelassenen Wirkstoffen enthielten.

 

 

Beerenobst aus konventionellem Anbau:

  • Johannisbeeren: In allen 44 (100 %) untersuchten Johannisbeerproben konnten Pestizidrückstände nachgewiesen werden. 1 Probe (2 %) wurde aufgrund einer Höchstmengenüberschreitung beanstandet. 43 (98 %) der 44 untersuchten Johannisbeeren wiesen Rückstände mehrerer Wirkstoffe pro Probe auf (= Mehrfachrückstände). Im Mittel enthielten die Johannisbeeren 6,4 Wirkstoffe pro Probe und einen mittleren Pestizidgehalt von 0,67 mg/kg Johannisbeeren. Bei der Überprüfung der sogenannten „Indikationszulassung“ (siehe Infokasten) konnten in 11 (25 %) untersuchten Johannisbeerproben Rückstände von Pestizidwirkstoffen nachgewiesen werden, die in Deutschland nicht für die Anwendung bei Johannisbeeren zugelassen sind. Des weiteren wurde in einer Probe der Wirkstoff Oxydemeton-methyl nachgewiesen, dessen Anwendung seit November 2004 in Deutschland allgemein und EU-weit seit November 2008 nicht mehr zugelassen ist.
  • Stachelbeeren: In 15 (94 %) von 16 untersuchten Stachelbeerproben konnten Pestizidrückstände nachgewiesen werden. Diese 15 Proben wiesen auch jeweils Rückstände mehrerer Wirkstoffe pro Probe auf, im Mittel waren dies 5,0 Wirkstoffe pro Probe (Ø 0,38 mg/kg Stachelbeeren). Eine Stachelbeerprobe wurde aufgrund einer Höchstmengenüberschreitung beanstandet. In 4 (25 %) Proben wurden Rückstände von nicht für die Anwendung bei Stachelbeeren zugelassenen Wirkstoffen nachgewiesen.
  • Himbeeren: In 38 von 42 (91 %) untersuchten Himbeerproben konnten Pestizidrückstände nachgewiesen werden, wovon eine Probe aufgrund einer Höchstmengenüberschreitung beanstandet wurde. 60 % der Proben wiesen Rückstände mehrer Wirkstoffe pro Probe auf. Im Mittel enthielten die untersuchten Himbeeren 2,7 Wirkstoffe pro Probe (Ø 0,34 mg/kg Himbeeren). In einer Probe wurden Rückstände des Fungizids Mepanipyrim nachgewiesen, welches nicht für die Anwendung bei Himbeeren zugelassen ist.
  • Brombeeren: In allen 4 untersuchten Brombeerproben wurden Pestizidrückstände nachgewiesen. Alle 4 Proben wiesen auch Rückstände mehrerer Wirkstoffe pro Probe auf. Im Mittel enthielten die Brombeeren 6,0 Wirkstoffe pro Probe (Ø 0,38 mg/kg Brombeeren). Höchstmengenüberschreitungen konnten in keiner Probe festgestellt werden, jedoch wies eine Probe Brombeeren Rückstände des Fungizids Pyrimethanil auf, dessen Anwendung bei Brombeeren nicht zugelassen ist.
  • Heidelbeeren: In einer von 3 untersuchten Heidelbeerproben konnten Pestizidrückstände nachgewiesen werden, wobei die festgestellten Gehalte in allen Proben unterhalb der gesetzlich festgelegten Höchstmenge lagen. Eine Probe wies Rückstände mehrerer Wirkstoffe pro Probe auf. Im Durchschnitt enthielten die untersuchten Heidelbeeren 1,3 Wirkstoffe pro Probe (Ø <0,01 mg/kg Heidelbeeren). Rückstände von nicht für die Anwendung bei Heidelbeeren zugelassenen Wirkstoffen wurden nicht nachgewiesen.
  • Erdbeeren: in 78 von 82 (95 %) untersuchten Erdbeerproben konnten Pestizidrückstände nachgewiesen werden. 73 (89 %) Proben wiesen Rückstände mehrerer Wirkstoffe pro Probe auf. Zwei Proben aus Ägypten und eine griechische Probe wurden aufgrund von Höchstmengenüberschreitungen beanstandet. Im Mittel enthielten die Erdbeeren 4,9 Wirkstoffe pro Probe (Ø 0,37 mg/kg Erdbeeren). Rückstände von nicht für die Anwendung bei Erdbeeren zugelassenen Wirkstoffen wurden nicht nachgewiesen.

 

Ökologisch erzeugtes Beerenobst:

Insgesamt wurden 8 Proben Beerenobst aus ökologischem Anbau (1 x Heidelbeere, 1 x Stachelbeere, 1 x Johannisbeere, 5 x Erdbeere) auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht. Hiervon stammten 3 Proben aus Deutschland und 5 Proben aus dem Ausland (4 x Spanien, 1 x Argentinien). In 7 der 8 untersuchten Beerenproben aus ökologischem Anbau (88 %) konnten keine Rückstände synthetischer Pflanzenschutzmittel nachgewiesen werden. Lediglich eine Erdbeerprobe aus Spanien wies Rückstände des für die Anwendung im ökologischen Landbau zugelassenen Insektizids Spinosad in Höhe von 0,071 mg/kg auf.

Somit erfüllten bezüglich der Pflanzenschutzmittelrückstände alle untersuchten Bio-Beerenobstproben die Bestimmungen des ökologischen Landbaus.

 

 

 

Fazit und Bewertung

Die Ergebnisse der Untersuchungen zeigen, dass konventionell erzeugtes Beerenobst auch im Jahr 2010 wieder zu den Obstarten gehört, welche einen hohen Anteil an Proben mit Pestizidrückständen aufweisen.

Mit 94 % enthält der überwiegende Teil der untersuchten Beerenproben Rückstände von Pflanzenschutzmitteln. Der Anteil an Proben mit Mehrfachrückständen liegt bei 84 %, die Anzahl an Proben mit Gehalten über den gesetzlich festgelegten Höchstmengen ist mit 3 % jedoch als gering einzustufen. Auch die akute Referenzdosis (ARfD, siehe Infokasten) wurde von keinem der nachgewiesenen Wirkstoffe überschritten.

Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass sich die Beanstandungsquote hinsichtlich der Zahl an Höchstmengenüberschreitungen im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert hat. Bei Himbeeren hat sich die Beanstandungsquote hinsichtlich der Anwendung nicht zugelassener Pflanzenschutzmitteln noch einmal leicht verbessert, wohingegen die Beanstandungsquote bei Johannisbeeren wie bereits im Jahr 2009 wieder leicht (von 21 auf 25 %) gestiegen ist. Auffallend ist die Verschlechterung der Situation bei Stachelbeeren. Hier konnte ein starker Anstieg der Beanstandungsquote bezüglich der Anwendung nicht für Stachelbeeren zugelassener Pflanzenschutzmittel von 0 auf 25 % (4 von 16 Proben) festgestellt werden. Nachgewiesen wurden Rückstände der Fungizide Dithianon (3 x) und Difenoconazol (2 x), die für die Anwendung bei Stachelbeeren nicht zugelassen sind (Tabelle 1).

 

Tabelle 1:
Vergleich der Rückstände über der Höchstmenge [HM] und nicht zugelassene Wirkstoffe in Johannis-, Stachel- und Himbeeren aus konventionellem Anbau (CVUAS 2006-2010)
Obstkultur
Jahr
Anzahl Proben
Proben mit Rückständen über der HM
Proben mit nicht zugelassenen Stoffen
Johannisbeeren

2010

44

2 %

25 %

2009

57

9 %

21 %

2008

52

14 %

19 %

2007

62

6 %

16 %

2006

94

17 %

18 %

 

Stachelbeeren

2010

16

6 %

25 %

2009

16

0 %

0 %

2008

18

0 %

6 %

2007

31

3 %

10 %

2006

35

9 %

17 %

 

Himbeeren

2010

42

2 %

2 %

2009

28

4 %

4 %

2008

10

0 %

0 %

2007

31

0 %

3 %

2006

22

9 %

18 %

 

Akute Referenzdosis (Acute Reference Dose, ARfD)

Zur Bewertung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen, die eine hohe akute Toxizität aufweisen und schon bei einmaliger oder kurzzeitiger Aufnahme gesundheitsschädliche Wirkungen auslösen können, eignet sich der ADI-Wert (acceptable daily intake) nur eingeschränkt. Da er aus längerfristigen Studien abgeleitet wird, charakterisiert er eine akute Gefährdung durch Rückstände in der Nahrung möglicherweise unzureichend. Deshalb wurde neben dem ADI-Wert ein weiterer Expositionsgrenzwert eingeführt, die sogenannte acute reference dose (akute Referenzdosis, ARfD). Die Weltgesundheitsorganisation hat die ARfD als diejenige Substanzmenge definiert, die über die Nahrung innerhalb eines Tages oder mit einer Mahlzeit aufgenommen werden kann, ohne dass daraus ein erkennbares Gesundheitsrisiko für den Verbraucher resultiert. Anders als der ADI- wird der ARfD-Wert nicht für jedes Pflanzenschutzmittel festgelegt, sondern nur für solche Wirkstoffe, die in ausreichender Menge geeignet sind, die Gesundheit schon bei einmaliger Exposition schädigen zu können.

 

Quelle: http://www.bfr.bund.de

 

 

Ausführliche Darstellung der Ergebnisse

In Abbildung 1 ist die Rückstandssituation von Beerenobst aus konventionellem Anbau grafisch dargestellt. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Gesamtrückstandsituation bei Beerenobst kaum verändert. Einen detaillierten Überblick über die Ergebnisse der Rückstandsuntersuchungen in Beerenobst aus konventionellem Anbau differenziert nach den Obstkulturen liefert Tabelle 2

 

Kuchendiagramme.

Abbildung 1: Rückstandssituation bei Beerenobst aus konventionellem Anbau Januar-August 2010 im Vergleich zu 2009 (CVUA Stuttgart); R = Rückstand von Pflanzenschutzmitteln; HM = Höchstmenge

 

 

Rückstände nicht zugelassener Wirkstoffe

Neben der Überprüfung der Einhaltung von Höchstmengen wird im Rahmen der Rückstandsuntersuchungen bei deutschen Proben zusätzlich überprüft, ob die nachgewiesenen Rückstände aus einer zugelassenen Anwendung stammen (siehe Infokasten Indikationszulassung). Bei Auffälligkeiten wird der zuständige Pflanzenschutzdienst informiert, welcher weitere Ermittlungen durchführt.
Bei der Untersuchung auf nicht zugelassene Wirkstoffe fielen 17 Beerenproben (1 x Brombeere, 1 x Himbeere, 11 x Johannisbeere und 4 x Stachelbeere) negativ auf. Sie enthielten Rückstände von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen, die zwar in Deutschland, nicht jedoch für die Anwendung bei der entsprechenden Kultur zugelassen sind (siehe Tabelle 2). Die nachgewiesenen Rückstandsgehalte lagen bei diesen 17 Proben über 0,01 mg/kg. Aufgrund bestehender Zulassungen für andere Kulturen könnte in einigen Fällen eine nicht erwünschte Kontamination durch Abdrift erfolgt sein. In einer Johannisbeerprobe wurde neben einem nicht für die Kultur zugelassenen Wirkstoff noch ein Wirkstoff nachgewiesen, der in Deutschland allgemein nicht mehr zugelassen ist und somit in keiner Kultur mehr angewendet werden darf. Hierbei handelte es sich um das Insektizid Oxydemeton-methyl.

 

Indikationszulassung (§ 6 Pflanzenschutzgesetz)

Die Indikationszulassung gilt für alle Pflanzenschutzmittel seit dem 01.07.2001 und besagt, dass die betroffenen Mittel zugelassen sind, aber nur bei den Anwendungsgebieten eingesetzt werden dürfen, die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL, Zulassungsdatenbank: https://portal.bvl.bund.de/psm/jsp/) festgesetzt sind.

 

Tabelle 2:
Rückstände in Beerenobst aus konventionellem Anbau (CVUA Stuttgart Jan - Aug. 2010)
Obstkultur
Anzahl Proben
Proben mit
Rückständen
Proben mit
Mehrfach-rückständen
Proben
über
der HM
Stoffe über
der
HM
Proben mit nicht zuge-lassenen
Stoffen*
Nicht zugelassene Stoffe

Johannis-

beeren

 

44

44

(100%)

43

(98%)

1

(2%)

Oxydemeton-

S-methyl*

11

(25%)

Captan (3x);
Difenoconazol; Dithianon (7x);
Oxydemeton-

S-methyl*;
Tolylfluanid

Stachel-beeren

16

15

(94%)

15

(94%)

1

(6%)

Kresoxim-methyl

4

(25%)

Captan;
Difenoconazol (2x);
Dithianon (3x); Fenpropimorph

Himbeeren

42

38

(91%)

25

(60%)

1

(2%)

Mepanipyrim*

1

(2%)

Mepanipyrim*

Brombeeren

4

4**

4**

0

-

1**

Pyrimethanil

Heidel-beeren

3

1**

1**

0

-

0

-

Kranbeeren

3

3**

2**

0

-

0

-

Erdbeeren

 

82

78

(95%)

73

(89%)

3

(4%)

1-Naphthyl-essigsäure-amid; Carbendazim*;
Methomyl

0

-

Summe

194

183

(94%)

163

(84%)

6

(3%)

 

17

(9%)

 

 

Vergleich ***

2009

215

198 (92%)

184 (86%)

7 (3%)

 

13 (6%)

 

2008

218

184 (84%)

172 (79%)

16 (7%)

 

13 (6%)

 

2007

296

282 (95%)

259 (88%)

7 (2%)

 

16 (5%)

 

2006

348

338 (97%)

316 (91%)

31 (9%)

 

30 (9%)

 

HM = Höchstmenge;

* Summenparameter;

** Datenbasis für prozentuale Auswertung zu gering;

***Diese Daten sind nur bedingt miteinander vergleichbar, da in den unterschiedlichen Jahren z.T. ungleiche Anteile der unterschiedlich belasteten Obstkulturen untersucht wurden.

 

 

Mehrfachrückstände

89 % der untersuchten Erdbeer-, 98 % der Johannisbeer-, 60 % der Himbeer- und 94 % der untersuchten Stachelbeerproben aus konventionellem Anbau wiesen Rückstände mehrerer Wirkstoffe pro Probe auf. Abbildung 2 zeigt die Häufigkeitsverteilung von Mehrfachrückständen bei den untersuchten Beerenproben im Vergleich. Die untersuchten Johannisbeeren wiesen mit durchschnittlich 6,4 Wirkstoffen die meisten Wirkstoffe pro Probe auf. Spitzenreiter war hier eine Johannisbeerprobe bei der Rückstände von 17 verschiedenen Wirkstoffen nachgewiesen werden konnten. Brombeeren enthielten im Durchschnitt 6,0 Wirkstoffe, Stachelbeeren 5,0 Wirkstoffe und Erdbeeren 4,9 Wirkstoffe pro Probe. Deutlich geringer war die Zahl bei Himbeeren mit 2,7 und bei Heidelbeeren mit 1,3 Wirkstoffen pro Probe.

 

Diagramm.

Abbildung 2: Häufigkeitsverteilung von Mehrfachrückständen in Erdbeeren, Stachelbeeren, Himbeeren und Johannisbeeren aus konventionellem Anbau (CVUAS Jan. - Aug. 2010). Hierbei wurden alle massenspektrometrisch abgesicherten Werte oberhalb der Bestimmungsgrenze herangezogen. Es wurden auch Gehalte kleiner 0,01 mg/kg berücksichtigt.

 

 

Wirkstoffspektrum

Bei den Untersuchungen von konventionell erzeugtem Beerenobst auf Pflanzenschutzmittelrückstände wurden in diesem Jahr insgesamt 82 verschiedene Pestizidwirkstoffe nachgewiesen. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um Fungizide und Insektizide. Abbildung 3 zeigt einen Vergleich des Stoffspektrums und der Häufigkeitsverteilung der nachgewiesenen Pestizide in Erdbeeren, Johannis-, Stachel- und Himbeeren im Jahr 2010.

 

Diagramm. F = Fungizid; I = Insektizid; A = Akarizid; H = Herbizid

Abbildung 3: Stoffspektrum und prozentuale Häufigkeitsverteilung der nachgewiesenen Pestizide in Erdbeeren, Johannis-, Stachel- und Himbeeren aus konventionellem Anbau; Auflistung aller Stoffe, die häufiger als fünfmal bei Beerenobst nachgewiesen wurden. Hierbei wurden alle massenspektrometrisch abgesicherten Werte oberhalb der Bestimmungsgrenze herangezogen. Es wurden auch Gehalte < 0,01 mg/kg berücksichtigt. (CVUAS Jan. - Aug. 2010)

 

 

Beerenobst aus ökologischem Anbau

Bis zum Berichtszeitpunkt wurden im Jahr 2010 insgesamt 8 Beerenproben aus ökologischem Anbau auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht. Lediglich eine Erdbeerprobe aus Spanien wies Rückstände des Insektizids Spinosad in Höhe von 0,071 mg/kg auf. Die Anwendung dieses Wirkstoffes ist im ökologischen Landbau nach Artikel 5 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates über die ökologische/biologische Produktion zugelassen. Somit erfüllen alle untersuchten Bio-Beerenobstproben die Bestimmungen des ökologischen Anbaus.

 

 

Bildernachweis

Beerenmix, Paul-Georg Meister, Pixelio.de, Image-ID=183443.

 

Artikel erstmals erschienen am 14.09.2010