Heiße Getränke für die kalte Jahreszeit aus Isolierkanne und Co. – Fehlaromen verderben den Genuss

Ein Bericht aus unserem Laboralltag

Sarah Stürenburg

 

Seit 2009 berichtet das CVUA Stuttgart über Wasserkocher und Isoliergefäße, die Fehlaromen an das Füllgut abgeben. Nach wie vor sind ein Drittel bis die Hälfte der untersuchten Proben nicht in Ordnung. Die rechtliche Situation ist eindeutig: es dürfen keine Substanzen übergehen, die den Geruch oder Geschmack beeinflussen.

 

Beobachtungen aus den Vorjahren

Pro Jahr werden ca. 100 Proben Lebensmittelkontaktmaterialien am CVUA Stuttgart daraufhin untersucht, ob sie Lebensmittel geschmacklich oder geruchlich negativ beeinflussen. Rund 20 % bestehen diese Prüfung nicht.

Traurige Spitzenreiter waren Isolierflaschen aus Edelstahl und Wasserkocher (wir berichteten 2011: Getrübter Genuss durch Verpackung und Co. ).

 

Schmuckelement.

Untersuchung verschiedener Isolierflaschen

 

Ergebnisse aus 2011 und 2012

In 2011 und 2012 wurden erneut Isolierkannen aus Edelstahl und Wasserkocher untersucht. Zudem wurden vermehrt Isolierbecher sensorisch geprüft, da diese in 2010 aufgefallen waren. Anbei eine tabellarische Zusammenfassung der Ergebnisse aus 2011 und 2012:

 

Probenart Anzahl
untersuchter Proben
sensorisch
auffällige Proben

Wasserkocher

14

4 (28 %)

Edelstahl-Isolierflaschen

15

8 (53 %)

Isolierkannen m. Glaskörper

9

1 (11 %)

Isolierbecher

17

11 (65 %)

 

Die Isolierbecher haben die Edelstahl-Isolierkannen als traurige Spitzenreiter verdrängt, da weit mehr als die Hälfte dieser Produkte die sensorische Prüfung nicht bestanden hat.
Auch bei den anderen Produktgruppen war eine wesentliche Verbesserung der Situation nicht feststellbar. Nach wie vor verursachen ein Drittel der Wasserkocher und mehr als die Hälfte der Isolierflaschen aus Edelstahl, Fehlaromen im Füllgut.
Die Ursache der Fehlaromen ist vielfältig und kann nicht ohne weitreichende Untersuchungen festgestellt werden. Vor allem die verbauten Dichtungen aber auch die Kunststoffe kommen als Quelle für die Fehlaromen in Betracht. Fakt ist jedoch, dass rechtlich gesehen keine Stoffe auf das Lebensmittel übergehen dürfen, die die sensorischen Eigenschaften beeinträchtigen.

 

Untersuchung von Wasserkochern im Jahr 2012

Vor der Abfüllung des heißen Tees oder auch von Wasser für die Suppe oder den Babybrei in ein Isolierbehältnis, wird das Wasser häufig in einem Wasserkocher erhitzt. Unsere Untersuchungen haben gezeigt, dass bereits diese Zubereitung zu einem negativem Geschmackserlebnis führen kann. So waren in den Jahren 2009 und 2010 insgesamt 9 der 25 untersuchten Wasserkocher auffällig. 2012 wollten wir wissen, ob sich die Situation gebessert hat. Daher wurden weitere 14 Wasserkocher untersucht. Vier dieser Wasserkocher verursachten im darin abgekochten und für eine Stunde abgekühlten Wasser einen unangenehmen Geschmack. Dies entspricht rund 30 % der untersuchen Produkte, woraus deutlich wird, dass nach wie vor fast ein Drittel die sensorische Prüfung nicht besteht.

 

Untersuchung von Isoliergefäßen in den Jahren 2011 und 2012

Schmuckelement.

In 2011 und 2012 wurden insgesamt 15 Isolierflaschen untersucht, die aus einem doppelwandigen Metallkörper mit Kunststoffdeckel bestehen und einen aufgeschraubten Trinkbecher besitzen. Acht dieser Flaschen (53 %) verursachten im darin abgefüllten heißen Trinkwasser starke geruchliche und geschmackliche Abweichungen. Diese waren bei einigen Modellen so intensiv, dass sie mit der Höchstnote bewertet wurden (Stufe 4, s.a. Zusatzinformationen). Im Vergleich zu den vorjährigen Untersuchungen ist die Quote mit 53 % zwar niedriger, trotz allem besteht mehr als die Hälfte der Flaschen die Untersuchung nicht.

 

Im Jahr 2011 wurden zudem neun Isolierkannen untersucht, deren Isolierleistung auf einem doppelwandigen, evakuierten Glaskörper beruht. Dieser Glaskörper ist meist von einem Kunststoffbehälter in Kannenform umgeben. Bei dieser Produktgruppe fiel, im Gegensatz zu den Isolierflaschen aus Edelstahl nur eine Kanne durch.

 

Untersuchung von „Coffee-to-go“-Bechern in 2011 und 2012

„Coffee-to-go“-Becher bestehen entweder aus doppelwandigem Edelstahl, aus doppelwandigem Kunststoff oder einer Edelstahl-Kunststoff-Kombination. Sie halten Getränke für kurze Zeit warm. Das Getränk wird im Normalfall über eine spezielle Trinköffnung des aufgeschraubten Bechers getrunken. Von den 2011 und 2012 untersuchten 17 Proben waren 11 (65 %) sensorisch nicht in Ordnung und wiesen einen seltsamen Beigeschmack auf.

 

Eine der auffälligen Proben war auf der Verpackung mit der werbenden Aussage gekennzeichnet, dass sie „aus geschmacksneutralem Kunststoff“ gefertigt sei. Dieser Aussage widerspricht die sensorische Prüfung. Daher wurde diese Kennzeichnung als irreführend für den Verbraucher beurteilt.

 

Infokasten

Tipps für den Verbraucher

Reinigen Sie Wasserkocher, Isolierkanne und Co. immer vor der ersten Benutzung. Befolgen Sie hierbei, falls vorhanden, die Herstelleranleitung. Kochen Sie Wasserkocher mehrfach aus und verwerfen Sie das Kochgut. Ähnlich sollten Sie mit den Isolierkannen und –bechern vorgehen. Füllen Sie diese mehrfach mit kochendem Wasser und schütten dieses anschließend weg.

Sollten trotz der Reinigung immer noch deutliche Abweichungen im Geschmack oder Geruch vorhanden sein, kann der Gegenstand bei der für den Landkreis/Stadtkreis zuständigen Unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde als Beschwerdeprobe abgegeben werden.

 

Zusatzinformation

Für die sensorische Prüfung wird das wohl empfindlichste Messgerät eingesetzt: der Mensch.

 

Zur Prüfung wird der Lebensmittelbedarfsgegenstand mit einem Prüflebensmittel befüllt, das dem zum Befüllen vorgesehenen Lebensmittel entspricht. Wenn verschiedenartige Lebensmittel eingefüllt werden können, wird zur Prüfung ein möglichst geschmacksarmes Lebensmittel z.B. Wasser verwendet. Darüber hinaus werden zwei sensorisch inerte Gefäße, zumeist aus Glas, befüllt und denselben Kontaktbedingungen wie der Lebensmittelbedarfsgegenstand unterworfen. Diese dienen als Vergleichsproben.

 

Anschließend verkostet eine Gruppe von 6 bis 8 Prüfern diese 3 Proben und versucht diejenige heraus zu finden, die mit dem Bedarfsgegenstand in Kontakt war (sog. Dreiecksprüfung). Zusätzlich muss hierbei der Unterschied der kontaktierten Probe zu den beiden sensorisch unauffälligen Vergleichsproben anhand einer Skala von 0-4 beurteilt werden. Die Stufe 0 bedeutet hierbei, dass kein Unterschied zu den beiden Vergleichsproben besteht. Die höchste Stufe 4 bedeutet, dass eine starke Geruchs- oder Geschmacksabweichung vorliegt. Die Einzelergebnisse werden anschließend statistisch ausgewertet. Es müssen mindestens 6 übereinstimmende Ergebnisse vorliegen. Übereinstimmend bedeutet, dass die Differenz nicht mehr als 1,5 vom Mittelwert (Median) abweichen darf. Wird von 6 Prüfern die Stufe 3, also eine deutlich wahrnehmbare Abweichung festgestellt, entspricht die Probe nicht den rechtlichen Vorschriften und darf daher nicht in den Verkehr gebracht werden.

 

Bilder:

CVUA Stuttgart

 

Artikel erstmals erschienen am 08.03.2013