Menüschalen, Pfannen, Salzmühlen und Co. – Im Eignungstest teilweise für den Kontakt mit Lebensmitteln nicht geeignet

Ein Bericht aus unserem Laboralltag

Dr. Gabriele Steiner

 

Regelmäßige Verbraucherbeschwerden machen deutlich, dass sowohl beim Verpacken als auch bei der Zubereitung von Lebensmitteln nicht immer hierfür geeignete Materialien bzw. Gerätschaften verwendet werden. Beispiele hierfür sind verformte Menüschalen, sich ablösende Pfannenbeschichtungen sowie abblätternde Lackierungen bei Küchenutensilien aus Holz.

 

Grundsätzlich gilt, dass sich Materialien und Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, für den jeweiligen Verwendungszweck eignen. D.h., sie dürfen durch das Lebensmittel selbst nicht angegriffen werden und müssen die mit der Verwendung verbundenen Kontaktbedingungen (z.B. höhere Temperatur) „aushalten“. Dies trifft nicht für alle auf dem Markt befindlichen Erzeugnisse zu.

 

Vorsicht bei „heiß“ und „fettig“: Menüschalen aus Kunststoff sind nur sehr eingeschränkt für heiße und fettige Lebensmittel geeignet

 

Menüschalen aus geschäumtem Kunststoff werden gerade aufgrund ihrer isolierenden Eigenschaften häufig zum Verpacken und zum Transport von heißen Lebensmitteln eingesetzt. Die Schalen sind in den letzten Jahren immer wieder dadurch aufgefallen, dass sich das Kunststoffmaterial für diesen Verwendungszweck nur bedingt eignet. Ohne entsprechende Verwendungshinweise ist davon auszugehen, dass Menüschalen mit frisch zubereiteten, u. U. sehr heißen, auch fettigen bzw. frittierten Lebensmitteln befüllt werden.

 

Eignungstests im Laborrichten sich immer nach den im Rahmen der Kennzeichnung der Produkte vorgenommenen Verwendungsbedingungen. Ausschließlich bei Produkten ohne einschränkende Angaben, wie z. B. „max. 90 °C“ oder „Salatschale“, wurde getestet, ob diese einem Kontakt mit entsprechend heißen Lebensmitteln standhalten.

 

In 2013 wurden insgesamt 27 Proben der o.g. Menüschalen aus geschäumtem Kunststoff untersucht. Hierzu wurde zunächst jeweils eine Schale im Rahmen eines Vorversuchs mit heißem Öl beträufelt. Traten bei diesem Test Veränderungen an der Oberfläche des Schalenmaterials auf, wurde eine weitere Schale im Praxistest mit frisch gebratenen, heißen Speckscheiben belegt.

 

Abb.: neue, unbenutzte Schale & Schale mit Öl getestete Schale

Abb.: neue, unbenutzte Schale, links.

Abb.: mit Öl getestete Schale, rechts.

 

Bei insgesamt 15 (= 56 %) der 27 untersuchten Menüschalen zeigten sich Materialveränderungen an der Oberfläche. Aufgrund fehlender Anwendungsbeschränkungen entsprachen die Schalen somit nicht den lebensmittelrechtlichen Anforderungen. In Abhängigkeit vom jeweiligen Produkt wird seitens der Hersteller eine Maximaltemperatur von z. B. lediglich 40 °C vorgegeben. Diese wird von einer Vielzahl von heißen Lebensmitteln deutlich überschritten. Umso wichtiger ist eine aussagefähige Kennzeichnung, dass der Verwender hinsichtlich der ggf. beschränkten Einsatzmöglichkeiten entsprechend informiert ist.

 

Antihaftbeschichtung von Pfannen hält säurehaltigen Lebensmitteln nicht stand

Immer wieder fallen antihaftbeschichtete Pfannen auf, da sie nach Kontakt mit sauren Lebensmitteln, wie z.B. Tomatensoße, Veränderungen an der Oberfläche zeigen. Die Robustheit der Antihaftbeschichtung derartiger Pfannen wurde deshalb auch in 2013 geprüft nd wie folgt getestet: In den Pfannen wurde mehrfach eine Tomaten-Reis-Mischung zubereitet und danach der Zustand der Beschichtung geprüft.

Abb.: Pfanne mit Antihaftbeschichtung.

  

Während 10 der 15 Pfannen den Funktionstest mit Bravour bestanden, zeigten 5 Proben teilweise deutliche Ablösungen der Beschichtung sowie Rührspuren, obwohl das Kochgut mit einem handelsüblichen Holzlöffel umgerührt wurde.
 

In diesen Fällen ist davon auszugehen, dass beim Aufbringen der Beschichtung Fehler gemacht wurden oder der Herstellungsprozess nicht nach guter Herstellungspraxis erfolgt ist.

Abb.: Pfanne mit beschädigter Beschichtung.

Abb.: Pfanne mit beschädigter Beschichtung.

 

Salz- und Gewürzmühlen – mit einem Mahlwerk aus Kunststoff halten nicht immer was sie versprechen

In der Vergangenheit waren immer wieder Salz- und Gewürzmühlen, die bereits mit Lebensmitteln in Kontakt waren und ein Mahlwerk aus Kunststoff besaßen, aufgefallen: in diesen Fällen hat das Mahlwerk den beim Vermahlen auftretenden, extremen Scherkräften nicht standgehalten. So war das Mahlgut sichtbar mit Kunststoffpartikeln angereichert und auch das Mahlwerk selbst zeigte deutliche Deformationen:

 

Abb.: Mahlgut mit Kunststoffsplittern.

Abb.: Mahlgut mit Kunststoffsplittern.

 

Abb.: beschädigtes Mahlwerk.

Abb.: beschädigtes Mahlwerk.

 

Aufgrund der Vorjahresbefunde wurden in 2013 insgesamt 20 Salz- bzw. Gewürzmühlen untersucht. Hinsichtlich der Widerstandsfähigkeit der Kunststoffmahlwerke  ist das Ergebnis sehr erfreulich: Bei keiner Probe war ein Abrieb von Kunststoffpartikeln und damit ein Übergang dieser Partikel auf das Lebensmittel festzustellen.

 

Allerdings waren bei 9 Proben (= 45 %) die erforderlichen Unterlagen zum Nachweis der Rechtskonformität (= Konformitätserklärung) nicht verfügbar und bei 10 Proben (= 50 %) waren diese Konformitätserklärungen fehlerhaft (falsche oder fehlende Angaben). D.h., aufgrund des fehlenden bzw. fehlerhaften Konformitätsnachweises waren 19 von 20 Salz- bzw. Gewürzmühlen nicht verkehrsfähig, dürfen also nicht verkauft werden.

 

Infokasten

Was ist eine Konformitätserklärung?

Mit Hilfe einer Konformitätserklärung (KE) gibt der Hersteller/Importeur eines Erzeugnisses Auskunft darüber, welchen Rechtsvorgaben sein Produkt entspricht.

 

Für bestimmte Erzeugnisse, z.B. für Erzeugnisse aus Kunststoff, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, gibt es bzgl. der Form und des Inhaltes dieser KE rechtlich verbindliche Vorgaben.

 

Die KE ist das Ergebnis (= zusammenfassender Bericht) der vorangegangenen Konformitätsarbeit. Die begleitenden Unterlagen (= Supporting Documents) müssen als Nachweis für die Einhaltung der jeweiligen Vorschriften bereitgehalten und den zuständigen Behörden auf Verlangen zur Verfügung gestellt werden.

 

Lackierte Küchenutensilien aus Holz - häufig geht der Lack ab

Im Rahmen der Untersuchungen in 2013 wurden auch aus Bambus bzw. Holz gefertigte Gegenstände auf den Prüfstand gestellt. Dabei ist aufgefallen, dass diese teilweise lackiert sind (z.B. Pfannenwender, eine Bambusschale). Wie die Untersuchungen gezeigt haben, bilden sich beim Kontakt mit dem Lebensmittel Blasen aus, wobei sich in der Folge die Lackierung ablöst und ins Lebensmittel übergeht. Die Proben waren nachweislich für ihren Bestimmungszweck nicht geeignet und wurden beanstandet.

 

Abb.: Holzgeschirr mit Lackabblätterungen.

Abb.: Holzgeschirr mit Lackabblätterungen.

 

Wenn Bambus draufsteht ist nicht immer nur Bambus drin

 

Abb.: Bambuswald, Indonesien (Sulawesi).

Abb.: Bambuswald, Indonesien (Sulawesi).

 

In letzter Zeit werden vermehrt Geschirr und Küchenutensilien, die vermeintlich aus Bambus bestehen, intensiv mit Abbildungen und Aussagen, wie z.B. „ökologische Alternative zu Plastikgeschirr“ bzw. „nachhaltig“ oder auch „neuartiges Material aus schnell nachwachsendem und biologisch angebautem Bambus“ beworben. Derartige Schüsseln, Teller und sonstigen Küchenutensilien sind nach dem Ergebnis der Untersuchungen nicht aus Bambus sondern aus dem Kunststoff Melamin hergestellt, dem Bambusfasern als Füllstoff beigemischt wurden. Insofern wird der Verbraucher durch die o.g. Werbeaussagen getäuscht.

 

Der in den Produkten eingesetzte Kunststoff Melamin ist in die Kritik geraten, weil beim Kontakt mit sauren Lebensmitteln und insbesondere in der Hitze gesundheitlich bedenkliche Stoffe, wie z.B. Formaldehyd an das Lebensmittel abgegeben werden können. Die Folge davon ist außerdem, dass der Kunststoff instabil wird und aufgrund des hohen Füllstoffgehaltes den Zusammenhalt bzw. die Form verliert.

Abb.: Teller nach der Testung.

Abb.: Teller nach der Testung.

 

 Derartige Produkte sind für den vorgesehenen Verwendungszweck nicht geeignet. Sie wurden daher einerseits aufgrund der irreführenden Werbung bzgl. der Materialzusammensetzung und andererseits aufgrund der mangelhaften, stofflichen Qualität beanstandet.

 

Fazit

Beim Zubereiten, Verpacken bzw. Verzehr von Lebensmitteln ist es außerordentlich wichtig, ein für die vorgesehene Verwendung geeignetes Material einzusetzen. Hier ist der Hersteller derartiger Gegenstände in der Verantwortung: er muss im Rahmen seiner Qualitätssicherung für das jeweilige Produkt die richtigen Materialien auswählen und für den vorgesehenen Lebensmittelkontakt z. B.

  • die Beständigkeit bei mechanischer Beanspruchung,
  • die Beständigkeit bei den zu erwartenden Gebrauchstemperaturen (z.B. Gefrieren, Auftauen, Heißeinfüllen, Kochen, Backen) sowie
  • die chemische Inertheit (z. B. Resistenz gegenüber den Inhaltsstoffen der Lebensmittel)

 

der Materialien gewährleisten. Die o.a. Beispiele aus der Praxis belegen, dass dies durchaus nicht vorausgesetzt werden kann. Daher werden auch in 2014 derartige Funktionstests weitergeführt.

 

Bildernachweis

Bambuswald: Johannes Tröhler, Leonberg.
Sonstige Bilder: CVUA Stuttgart.

 

Artikel erstmals erschienen am 28.04.2014