Untersuchung von Papierverpackungen auf Anthrachinon

Ein Bericht aus unserem Laboralltag

Sarah Stürenburg, Heike Blank, Susanne Maier, Natalie Rosenfelder

 

Im Jahr 2014 fanden die Prüfer der Stiftung Warentest krebserregendes Anthrachinon in Schwarztee [1]. Neben dem Eintrag aus Pflanzenschutzmittel wurde als mögliche Quelle das Filterpapier angeführt. Bereits im Jahr 2013 hatte das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) Anthrachinon als Behandlungsmittel bei der Papierherstellung aus seinen Empfehlungen gestrichen [2]. Das CVUA Stuttgart untersuchte daraufhin verschiedene Papierverpackungen auf das Vorkommen von Anthrachinon. Die Ergebnisse zeigen, dass Anthrachinon keinen Einsatz bei Papiermaterialien der untersuchten Produktgruppen findet.

 

Schmuckelement.

 

Untersuchungen am CVUA Stuttgart

In den Jahren 2014 und 2015 wurden Tee- und Kaffeefilter zum selbst befüllen sowie die Filterpapiere von befüllten Teebeuteln auf Anthrachinon untersucht. Butterbrotpapier, welches mit feuchten und fettigen Lebensmitteln in intensivem und längerem Kontakt steht, wurde ebenfalls analysiert.
Zusätzlich wurden in 2015 verschiedenste Papierverpackungen für den Lebensmittelkontakt unter die Lupe genommen, um einen erweiterten Überblick über den Markt zu erhalten (Abb. 1). Hierzu zählten Obsttüten, diverse Pappteller und -schalen, Bäckerseide und -tüten, Muffin- und Cupcake-Förmchen sowie Hamburger- und Pizzaschachteln. Auch Bonbonpapiere und Lutscherstiele aus Papier wurden geprüft.

 

Abb. 1: Überblick über die auf Anthrachinon untersuchten  Papiere im Lebensmittelkontakt in den Jahren 2014-2015.

Abb. 1: Überblick über die auf Anthrachinon untersuchten  Papiere im Lebensmittelkontakt in den Jahren 2014-2015.

 

In keiner der untersuchten Proben war mit der vorliegenden Methode (Gaschromatographie gekoppelt mit Massenspektrometrie) Anthrachinon bestimmbar. Es zeigten sich in zwei Schwarzteebeuteln lediglich Spuren von Anthrachinon (< 3 mg/kg). Als mögliche Quelle kommt hier der mit Pestiziden behandelte Schwarztee in Frage. Unsere Untersuchungen zeigen, dass Papiere für den Lebensmittelkontakt keine Eintragsquelle für Anthrachinon in z.B. Tee darstellen.

 

Anthrachinon – Wirkung und Ursache

Anthrachinon kann für die Trennung von Cellulose und Lignin bei der Papierherstellung eingesetzt werden [2]. Zudem fand Anthrachinon Anwendung als Pflanzenschutzmittel. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat 2012 ein Gutachten veröffentlicht, wonach Anthrachinon im Tierversuch krebserregend ist und somit als möglicherweise krebserregend für den Menschen gilt. In Tees gilt eine Höchstmenge für Anthrachinon von 0,02 mg/kg, unabhängig von der Eintragsquelle (Pestizidbehandlung des Tees, Übergang aus der Verpackung) [3].
Nach den Empfehlungen des BfR durften bis 2013 maximal 30 mg/kg Anthrachinon aus dem Herstellungsprozess in den Papierverpackungen verbleiben. Das BfR hat daraufhin berechnet, wie viel Anthrachinon ausgehend von der Verpackung theoretisch auf Lebensmittel übergehen könnte und kam zu dem Schluss, dass der Gehalt in z.B. Tees von 0,02 mg/kg überschritten werden kann. Dies führte zur Streichung des Stoffs Anthrachinon aus den Empfehlungen für Papier.

 

Infokasten

Empfehlungen des BfR

Stoffe die keiner europaweiten oder nationalen Gesetzgebung unterliegen, können auf Antrag des Herstellers in die Empfehlungen des BfR aufgenommen werden. Die zu den einzelnen Stoffen vorgelegten Unterlagen werden seitens des BfR in seinem Expertengremium überprüft. Besonderes Augenmerk liegt hierbei auf dem möglichen Risiko für den Verbraucher, dass ein solcher Stoff aus Produkten (Kunststoff, Papier) mit Lebensmittelkontakt in das Lebensmittel übergehen könnte. Die Empfehlungen des BfR stellen den Stand von Wissenschaft und Technik dar, der eingehalten werden soll, um gesundheitlich unbedenkliche Verpackungsmaterialien herzustellen.

Quellen

[1]        Stiftung Warentest, Schwarzer Tee im Test: Darjeeling und Ceylon-Assam schadstoffbelastet, 23.10.2014
[2]        Stellungnahme Nr. 005/2013 des BfR vom 12. Februar 2013
[3]        Verordnung (EG) Nr. 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs

 

Bildernachweis

CVUA Stuttgart.

 

Artikel erstmals erschienen am 05.01.2016