Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Tafeltrauben (Januar - Oktober 2010)

Marc Wieland

 

Da im letzten Jahr einige Proben u.a. aufgrund von Höchstmengenüberschreitungen auffällig waren, wurden im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung auch in diesem Jahr Tafeltrauben, hierbei verstärkt auch einheimische Trauben, auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht.

Schmuckelement.

 

Hintergrund der Untersuchungen

Tafeltrauben sind sehr beliebt und werden bei uns fast das ganze Jahr über angeboten. Während die meisten Tafeltrauben aus dem Ausland kommen, wird in den letzten Jahren eine stärkere Vermarktung von einheimischen Trauben angestrebt (Zeitraum September bis Oktober).

 

Vom Austrieb bis zur Lese sind Trauben vielen Schädlingen und Krankheiten ausgesetzt. Darum kommen beim gewerbsmäßigen Anbau von Tafeltrauben häufig Pflanzenschutzmittel zum Einsatz, um die Trauben vor Schädlingen zu schützen und die Ernte zu sichern. Da im letzten Jahr einige Proben u.a. aufgrund von Höchstmengenüberschreitungen auffällig waren, wurden im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung auch in diesem Jahr Tafeltrauben, hierbei verstärkt auch einheimische Trauben, auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht.

 

Zusammenfassung

 

Tafeltrauben aus konventionellem Anbau

Am CVUA Stuttgart wurden bis zum Berichtszeitpunkt insgesamt 138 konventionell erzeugte Tafeltraubenproben unterschiedlicher Herkunft auf Rückstände von ca. 550 Pflanzenschutzmittelwirkstoffen untersucht. Hierbei stammten 39 Proben (28 %) aus Deutschland, 35 davon aus Baden-Württemberg:

 

  • Bei 132 der 138 (96 %) untersuchten Tafeltraubenproben aus konventionellem Anbau wurden Pflanzenschutzmittelrückstände nachgewiesen (2009: 100 %; 2008: 96 %)
  • Proben mit ausländischer Herkunft: Bei 6 Proben aus Indien wurden Höchstmengenüberschreitungen festgestellt. Die Beanstandungsquote liegt damit bei den 94 ausländischen Proben bei 6 % (2009: 6 %). Zudem wies eine Probe ohne Herkunftslandangabe eine Höchstmengenüberschreitung auf.
  • Einheimische Proben: 6 der 39 einheimischen Proben waren wegen Höchstmengenüberschreitungen zu beanstanden (2009: 16 von 21 Proben, 2008: 3 von 8 Proben). Dies entspricht einer Beanstandungsquote von 15 % (2009: 76 %, 2008: 38 %).
  • Erfreulich: Bei keiner der untersuchten 138 Proben wurde die akute Referenzdosis für einen Wirkstoff bezogen auf Kleinkinder überschritten (2009: Überschreitung der ARfD bei 5 von 145 untersuchten Proben), so dass keine der Proben als gesundheitlich bedenklich einzustufen war.
  • 88 % der untersuchten Ware wies mehrere Wirkstoffe pro Probe (Mehrfachrückstände) auf. Im Mittel enthielt eine Traubenprobe 5,5 Wirkstoffe mit einem mittleren Pestizidgehalt von 0,52 mg/kg Trauben (Werte in 2009: 92 %; 5,5 Wirkstoffe und 0,62 mg/kg).
  • In 5 der 6 einheimischen Proben mit Höchstmengenüberschreitungen sowie in 3 weiteren einheimischen Proben wurden des weiteren Wirkstoffe nachgewiesen, die in Deutschland für Tafeltrauben nicht zugelassen sind (Indikationszulassung). Hierbei handelt es sich um die Wirkstoffe Folpet (5x), Spiroxamin (2x), Fluquinconazol (1x), Endosulfan (1x) und Indoxacarb (1x). Es besteht der Verdacht, dass in diesen Fällen sog. Keltertrauben (zur Weinbereitung) zu Tafeltrauben (zum Direktverzehr) umgewidmet wurden. Die Beanstandungen resultieren daher, dass bei Tafeltrauben teilweise strengere Grenzwerte und Unterschiede hinsichtlich zugelassener Pflanzenschutzmittel als bei Keltertrauben gelten.

 

Tafeltrauben aus ökologischem Anbau

Bis zum Berichtszeitpunkt wurden insgesamt 5 ökologisch erzeugte Traubenproben unterschiedlicher Herkunft auf Rückstände an Pflanzenschutzmitteln untersucht (hierbei stammten 2 Proben aus Deutschland). Bei 3 der untersuchten Traubenproben waren keinerlei Rückstände von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln nachzuweisen. Bei den anderen beiden Proben wurden Spuren von Rückständen nachgewiesen. Davon wies eine Probe Rückstände des insektiziden Wirkstoffes Spinosad auf, welcher allerdings gemäß der EU-Öko-Verordnung für den ökologischen Landbau zugelassen ist.
Bezüglich Pflanzenschutzmitteln erfüllten alle untersuchten Bio-Tafeltrauben die Bestimmungen für den ökologischem Anbau.

 

Fazit und Bewertung

Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass konventionell erzeugte Tafeltrauben auch in diesem Jahr wieder zu den Obstsorten mit höherer Belastung an Pflanzenschutzmittelrückständen zählen. 96 % der untersuchten Tafeltraubenproben aus konventionellem Anbau enthielten Rückstände von Pflanzenschutzmitteln. Während im Vorjahr die Quote noch bei 100 % lag, waren dieses Jahr immerhin 6 Proben ohne nachweisbare Rückstände zu verzeichnen. Dies entspricht dem Niveau des Jahres 2008. Auch der Anteil an Höchstmengenüberschreitungen ist mit 9 % im Vergleich zum Vorjahr (16 %) wieder deutlich rückläufig und auf dem Niveau der Jahre vor 2009. Die akute Referenzdosis (ARfD, siehe Infokasten) bezogen auf Kleinkinder wurde bei keiner Probe überschritten; keine Probe war somit als gesundheitlich bedenklich einzustufen. Bei 5 von 6 einheimischen Proben mit Höchstmengenüberschreitungen wurden zudem auch Wirkstoffe (5x Folpet, 2x Spiroxamin, 1x Endosulfan, 1x Indoxacarb, 1x Fluquinconazol) nachgewiesen, die nicht für Tafeltrauben zugelassen sind. Bei Anwendung Folpet enthaltender Pflanzenschutzmittel dürfen Trauben nicht als Tafeltrauben zum Direktverzehr in den Verkehr gebracht werden. Endosulfan enthaltende Pflanzenschutzmittel sind EU-weit verboten und dürfen in keiner Kultur angewendet werden. Der Anteil an Proben mit Höchstmengenüberschreitungen sowie der Anteil an Proben einheimischer Erzeuger mit Rückständen nicht für die Anwendung bei Tafeltrauben zugelassener Pflanzenschutzmittel ist somit trotz erfreulicherweise deutlicher Abnahme gegenüber dem Jahr 2009 nach wie vor nicht akzeptabel. Die amtliche Überwachung wird die Rückstandssituation bei Tafeltrauben deshalb auch in der nächsten Saison entsprechend intensiv kontrollieren.

 

Zu bemerken ist, dass alle untersuchten Tafeltraubenproben aus ökologischem Anbau den Anforderungen der EU-Öko-Verordnung entsprachen und hier keine Beanstandungen zu verzeichnen waren.

 

Infokasten

Unterscheidung zwischen Tafeltrauben und Keltertrauben

Besonders bei Trauben aus einheimischem Anbau scheint die Abgrenzung zwischen Keltertrauben (zur Weinbereitung) und Tafeltrauben (zum Verzehr) teilweise nicht bekannt zu sein. Trauben, welche an Marktständen, in Hofläden, in Einzelhandelsgeschäften oder Supermärkten dem Verbraucher zum Direktverzehr angeboten werden, sind lebensmittelrechtlich als Tafeltrauben einzustufen und zu beurteilen.

 

Die Differenzierung ist wichtig, da einige u.a. toxikologisch relevante Pestizide nur für den Einsatz in Keltertrauben zugelassen sind, nicht bei Tafeltrauben die direkt verzehrt werden. Bei der Weinbereitung wird durch kellertechnische Maßnahmen wie das Abpressen, die Gärung oder die Klärung ein Großteil der Pestizidrückstände entfernt. Deswegen gelten aus Verbraucherschutzgründen unterschiedlich hohe Rückstandshöchstgehalte für Tafel- und Keltertrauben.

 

Ausführliche Darstellung der ergebnisse für Tafeltrauben aus konventionellem Anbau

Abbildung 1 zeigt die aktuelle Rückstandssituation bei den insgesamt 138 untersuchten Tafeltraubenproben aus konventionellem Anbau. Erfreulicherweise sind im Vergleich zum Vorjahr wieder einige Proben an Trauben zu verzeichnen gewesen, die keine nachweisbaren Rückstände an Pflanzenschutzmittelwirkstoffen aufwiesen (2009 wiesen alle untersuchten Proben Rückstände auf).

 

 

Kuchendiagramm.

Abbildung 1 Rückstandssituation bei Tafeltrauben aus konventionellem Anbau (CVUA Stuttgart 2010);

R = Rückstand; HM = Höchstmenge nach VO (EG) Nr. 396/2005

 

 

Einen Überblick über die Ergebnisse der Rückstandsuntersuchungen gibt Tabelle 1.

Von insgesamt 138 untersuchten Tafeltraubenproben aus konventionellem Anbau wurden 13 aufgrund von Höchstmengenüberschreitungen beanstandet. 6 dieser 13 Proben stammten aus einheimischem Anbau (Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz), 6 Proben aus Indien und eine Probe wies keine Herkunftslandangabe auf. Die Höchstmengenüberschreitungen bei einheimischen Proben waren zwei fungiziden Wirkstoffen geschuldet: Fenhexamid (2x) und Folpet (5x). Während der Wirkstoff Fenhexamid in Deutschland sowohl im Tafeltrauben- als auch im Keltertraubenanbau (Weinbau) zugelassen ist, ist der Wirkstoff Folpet nur zur Anwendung bei Keltertrauben zugelassen. Liegt die Höchstmenge für Fenhexamid bei Tafel- und Keltertrauben gleich hoch (5 mg/kg), so stellt sich dies bei Folpet anders dar. Für diesen Wirkstoff gilt bei Tafeltrauben eine deutlich niedrigere Höchstmenge (0,02 mg/kg) im Vergleich zu Keltertrauben (5 mg/kg). Drei der sechs beanstandeten indischen Traubenproben wiesen eine Überschreitung der Höchstmenge des Wachstumsregulators Chlormequat auf. Dieser ist in Indien im Traubenanbau zugelassen, in der EU und Deutschland aber nur bei anderen Kulturen (v.a. Getreide). Auch bezüglich der Höchstmengen gibt es hier Unterschiede zwischen Indien (1 mg/kg) und der EU (0,05 mg/kg). Insgesamt wiesen 96 % der im Berichtszeitraum untersuchten Tafeltrauben aus konventionellem Anbau zumindest Rückstände eines Wirkstoffe auf, 4 % waren frei von Rückständen.

 

Tabelle 1:
Pflanzenschutzmittelrückstände in Tafeltrauben aus konventionellem Anbau differenziert nach Herkunftsland (CVUA Stuttgart Jan. - Okt. 10)
  Herkunft Anzahl Proben mit Rückständen mit Mehrfach-rückständen Proben über der HM Stoffe über der HM

Europa

Deutschland 39 36 (92%) 34 (87%) 6 (15%) 2x Fenhexamid,
5x Folpet
Italien 18 18 (100%) 18 (100%) 0 -
Griechenland 5 5* 5* 0 -
Spanien 4 3* 3* 0 -
Frankreich 2 2* 2* 0 -
             

Asien

Türkei 2 2* 2* 0 -
Indien 10 10 (100%) 10 (100%) 6 (60%) 2x Captan,
3x Chlormequat,
1x Nereistoxin
Israel 1 1* 1* 0 -
             

Afrika

Südafrika 18 17 (94%) 16 (88%) 0 -
Ägypten 4 4* 4* 0 -
Namibia 4 4* 2* 0 -
Marokko 1 1* 1* 0 -
             

Amerika

Chile 17 17 (100%) 17 (100%) 0 -
Argentinien 7 6* 3* 0 -
Brasilien 1 1* 1* 0 -
             
  Ohne Angabe 5 5* 3* 1* 1x Ethephon
             
  SUMME 138 132 (96%) 122 (88%) 13 (9%) 14
             
Vergleich**:
  2009 148 100% 93% 16% 35
  2008 101 96% 87% 8% 8
  2007 128 95% 86% 9% 15
  2006 139 96% 88% 10% 14
  2005 122 98% 86% 12% 18
  2004 138 91% 76% 24% 38

HM = Höchstmenge nach VO (EG) Nr. 396/2005;
*Datenbasis für prozentuale Auswertung zu gering;
**Diese Daten sind nur bedingt miteinander vergleichbar, da in den unterschiedlichen Jahren z.T. ungleiche Anteile der Herkunftsländer untersucht wurden.

 

Positiv zu vermerken ist auch die Tatsache, dass im Berichtsjahr 2010 bei keiner einzigen der 138 untersuchten Traubenproben die akute Referenzdosis für einen Wirkstoff, bezogen auf Kleinkinder, ausgeschöpft oder überschritten wurde. Somit war keine der Proben als gesundheitlich bedenklich einzustufen. Im Vorjahr war dies noch bei 5 untersuchten Proben (3x einheimisch, je einmal Indien und Türkei) der Fall.

 

Infokasten

Akute Referenzdosis (Acute Reference Dose, ARfD

Zur Bewertung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen, die eine hohe akute Toxizität aufweisen und schon bei einmaliger oder kurzzeitiger Aufnahme gesundheitsschädliche Wirkungen auslösen können, eignet sich der ADI-Wert (acceptable daily intake) nur eingeschränkt. Da er aus längerfristigen Studien abgeleitet wird, charakterisiert er eine akute Gefährdung durch Rückstände in der Nahrung möglicherweise unzureichend. Deshalb wurde neben dem ADI-Wert ein weiterer Expositionsgrenzwert eingeführt, die sogenannte akute Referenzdosis (acute reference dose, ARfD). Die Weltgesundheits­organisation hat die ARfD als diejenige Substanzmenge definiert, die über die Nahrung innerhalb eines Tages oder mit einer Mahlzeit aufgenommen werden kann, ohne dass daraus ein erkennbares Gesundheitsrisiko für den Verbraucher resultiert. Anders als der ADI- wird der ARfD-Wert nicht für jedes Pflanzenschutzmittel festgelegt, sondern nur für solche Wirkstoffe, die in ausreichender Menge geeignet sind, die Gesundheit schon bei einmaliger Exposition zu schädigen können.

Quelle:

Verzehrsmodell für Kinder, Information Nr. 016/2005 des BfR vom 2. Mai 2005

http://www.bfr.bund.de/

 

Nicht zugelassene Wirkstoffe

Neben der Überprüfung der Einhaltung der gesetzlichen Höchstmengen wird im Rahmen der Rückstandsuntersuchungen bei Proben aus einheimischem Anbau zusätzlich überprüft, ob die nachgewiesenen Rückstände aus einer zugelassenen Anwendung stammen (siehe Infokasten „Indikationszulassung“)

 

Tabelle 2:
Nicht zugelassene Wirkstoffe in deutschen Tafeltrauben aus konventionellem Anbau im Vergleich zum Vorjahr (CVUA Stuttgart Jan. - Okt. 2010; 2009); *= Summenparameter
Jahr Anzahl Proben davon Proben mit in Deutschland nicht zugelassenen Stoffen davon Proben mit für diese Kultur nicht zugelassenen Stoffen
2010
39
1 (3%)
Endosulfan*
8 (21%)
Fluquinconazol,
5x Folpet,
Indoxacarb,
2x Spiroxamin
2009
21
1 (5%)
Oxydemeton-methyl
(ARfD über 100%)
16 (76%)
Captan
15 x Folpet (2x ARfD über 100%)
2x Indoxacarb
6x Iprovalicarb
2x Metalaxyl
1x Spiroxamin

 

Infokasten

Indikationszulassung (§ 6 Pflanzenschutzgesetz)

Die Indikationszulassung gilt für alle Pflanzenschutzmittel seit dem 01.07.2001 und besagt, dass die betroffenen Mittel zugelassen sind, aber nur bei den Anwendungsgebieten eingesetzt werden dürfen, die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL, Zulassungsdatenbank: https://portal.bvl.bund.de/psm/jsp/) festgesetzt sind.

 

Bei 5 der 6 wegen Höchstmengenüberschreitungen beanstandeten Tafeltraubenproben aus einheimischer Erzeugung wurden auch Rückstände an Wirkstoffen mit Gehalten > 0,01 mg/kg nachgewiesen, die für Tafeltrauben in Deutschland nicht zugelassen sind (Verstoß gegen die Indikationszulassung): Folpet (5x festgestellt) und Fluquinconazol (1x). Darüber hinaus waren bei 3 weiteren einheimischen Proben, welche keine Höchstmengenüberschreitungen aufwiesen, Verstöße gegen die Indikationszulassung zu verzeichnen: In diesen Proben wurden Rückstände der Wirkstoffe Spiroxamin (2x), Indoxacarb (1x) sowie des in Deutschland allgemein nicht mehr zugelassenen Stoffes Endosulfan (1x) nachgewiesen (siehe Tabelle 2).


Derzeit sind 10 verschiedene Pflanzenschutzmittel, die das Fungizid Folpet alleine oder in Kombination mit anderen Wirkstoffen enthalten, und ein Pflanzenschutzmittel, welches das Insektizid Indoxacarb enthält, in Deutschland zugelassen – jeweils u.a. mit verschiedenen Indikationen für Weinreben, allerdings nur bei Nutzung als Keltertrauben. Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln, welche einen oder mehrere dieser Wirkstoffe enthalten, bei Tafeltrauben sind nicht erlaubt! Diese Situation spiegelt sich vor allem bei Folpet auch in der Höchstmengenfestsetzung wider: für Keltertrauben beträgt die zulässige Höchstmenge für Rückstände an Folpet 5 mg/kg, für Tafeltrauben liegt sie dagegen auf dem Niveau der Bestimmungsgrenze bei 0,02 mg/kg.


Pflanzenschutzmittel, die den fungiziden Wirkstoff Fluquinconazol enthalten, waren in Deutschland nur zur Anwendung bei Keltertrauben zugelassen (Aufbrauchfrist bis Ende 2009), nicht aber bei Tafeltrauben. Spiroxamine enthaltende Pflanzenschutzmittel waren bis zum Auslaufen der Zulassung im Jahr 2006 auch für Tafeltrauben zugelassen. Mit Beendigung der Aufbrauchfrist zum 31.12.2008 sind sie nur noch für Keltertrauben zugelassen. Pflanzenschutzmittel mit dem insektiziden Wirkstoff Endosulfan sind schon seit 1991 allgemein nicht mehr in Deutschland zugelassen.

 

Mehrfachrückstände

Wie in Tabelle 1 dargestellt, wurde im Berichtszeitraum in 88 % der untersuchten Tafeltrauben aus konventionellem Anbau mehr als ein Wirkstoff pro Probe nachgewiesen (Mehrfachrückstände). Dies bedeutet einen leichten Rückgang im Vergleich zum Jahr 2009 (92 %) auf das Niveau der Jahre 2005-2008. Im Jahr 2010 enthielten die untersuchten Proben im Mittel 5,5 Wirkstoffe pro Probe. Der mittlere Pestizidgehalt lag bei 0,52 mg/kg. Wie Tabelle 3 zeigt, hat sich die Belastungssituation im Vergleich zum Vorjahr etwas verbessert, liegt aber immer noch deutlich über dem Stand der Jahre 2007 und 2008.
Wie Abbildung 2 verdeutlicht, wiesen die meisten der untersuchten Traubenproben im Jahr 2010 zwischen 3 und 6 nachweisbare Rückstände von Wirkstoffen auf (Mittel: 5,5 Wirkstoffe). Spitzenreiter war dabei eine Probe mit 16 nachweisbaren Wirkstoffen. Andererseits ist aber auch zu bemerken, dass  6 Proben ohne nachweisbare Rückstände zu verzeichnen waren.

 

 

Balkendiagramm.

Abbildung 2: Häufigkeitsverteilung von Mehrfachrückständen in Tafeltrauben aus konventionellem Anbau (CVUAS Jan. - Okt. 2010). Hierbei wurden alle massenspektrometrisch abgesicherten Werte oberhalb der Bestimmungsgrenze herangezogen.

 

Das Vorkommen, die Art und Anzahl dieser Mehrfachrückstände lässt sowohl auf den Einsatz von sogenannten Kombinationspräparaten (mit mehreren Wirkstoffen) als auch auf den Einsatz verschiedener Präparate gegen unterschiedliche Krankheiten bzw. Schädlinge schließen. Aufgrund von z.B. Zulassungsänderungen, Auslaufen von Zulassungen oder Neuzulassungen ist das Wirkstoffspektrum einem ständigen Wandel unterzogen. Um ein möglichst umfassendes Bild über die Belastungssituation der Lebensmittel zu erhalten, ist es für die amtliche Lebensmittelüberwachung besonders wichtig, die analytischen Methoden ständig weiterzuentwickeln und neue Stoffe zu erfassen.

 

Tabelle 3:
Pflanzenschutzmittelrückstände in Tafeltrauben aus konventionellem Anbau differenziert nach Jahr (CVUA Stuttgart Jan. - Okt. 2010 sowie 2005 bis 2009)
Jahr Mittlerer Pestizidgehalt [mg/kg] Durchschnittliche Anzahl Stoffe pro Probe Maximale Anzahl an Stoffe pro Probe Anzahl an unterschiedlichen nachgewiesene Stoffen

2010

0,52

5,5

16

83

2009

0,62

5,9

24

88

2008

0,32

4,0

19

63

2007

0,40

4,7

12

71

2006

0,48

6,4

21

82

2005

-

7,3

23

91

 

 

Wirkstoffspektrum

Bei der diesjährigen Untersuchung von Tafeltrauben aus konventionellem Anbau wurden bisher insgesamt 83 verschiedene Wirkstoffe nachgewiesen. Dies liegt knapp unter der Zahl des Vorjahres und entspricht in etwa dem Wert des Jahres 2006. In den Jahren 2007 und 2008 war hier mit 71 bzw. 63 verschiedenen Wirkstoffen eine deutlich geringere Anzahl zu verzeichnen gewesen. Dies kann verschiedene Hintergründe haben, wobei die bereits erwähnte ständige Erweiterung und Anpassung des Stoffspektrums sowie die Weiterentwicklung der analytischen Methoden einen wesentlichen Beitrag liefern. Ebenso spielen hier auch Aspekte wie Herkunftsland oder Jahreszeit eine Rolle. Einen Überblick über das Stoffspektrum der 50 am häufigsten nachgewiesenen Wirkstoffe gibt Tabelle 4. Pilzerkrankungen stellen ein besonderes Problem bei der Traubenerzeugung dar - dies spiegelt sich auch in dem Stoffspektrum wider: am häufigsten wurden Rückstände von Fungiziden nachgewiesen.

 

Tabelle 4:
Wirkstoffspektrum in Tafeltrauben aus konventionellem Anbau: die 50 häufigsten nachgewiesenen Wirkstoffe sowie Stoffe mit Höchstmengenüberschreitung (CVUA Stuttgart Jan. - Okt. 10);
Hierbei wurden alle massenspektrometrisch abgesicherten Werte oberhalb der Bestimmungsgrenzen herangezogen.
* = Summenparameter; F = Fungizid; I = Insektizid; A = Akarizid; W = Wachstumsregulator
  Wirkstoffe Anzahl Proben mit Rückständen Maximum (mg/kg) Anzahl Proben über der Höchstmenge
1 Fenhexamid (F) 48 10,5 2
2 Boscalid (F) 47 2 0
3 Cyprodinil (F) 46 0,39 0
4 Fludioxonil (F) 34 0,32 0
5 Imidacloprid (I) 34 0,42 0
6 Iprodion (F) 34 0,92 0
7 Dimethomorph (F) 29 0,21 0
8 Myclobutanil (F) 28 0,034 0
9 Penconazol (F) 26 0,026 0
10 Spinosad (I) 23 0,099 0
11 Azoxystrobin (F) 20 0,64 0
12 Pyrimethanil (F) 20 0,38 0
13 Trifloxystrobin (F) 20 0,22 0
14 Metalaxyl / Metalaxyl-M (F) 19 0,13 0
15 Chlorpyrifos (I) 17 0,12 0
16 Cyazofamid (F) 17 0,11 0
17 Quinoxyfen (F) 17 0,025 0
18 Triadimefon / Triadimenol* (F) 16 0,065 0
19 Metrafenone (F) 15 0,24 0
20 Dithianon (F) 14 1,6 0
21 Pyraclostrobin (F) 14 0,34 0
22 Methoxyfenozide (I) 13 0,075 0
23 Tebuconazol (F) 12 0,062 0
24 Famoxadon (F) 11 0,11 0
25 Kresoxim-methyl (F) 11 0,035 0
26 Spiroxamine (F) 11 0,087 0
27 Carbendazim* (F) 10 0,036 0
28 Indoxacarb (I) 10 0,069 0
29 Thiamethoxam* (I) 10 0,042 0
30 Chlormequat (W) 9 0,17 3
31 Iprovalicarb (F) 9 0,027 0
32 Chlorpyrifos-methyl (I, A) 7 0,01 0
33 Folpet (F) 7 0,31 5
34 Forchlorfenuron (W) 6 0,003 0
35 Dimethoat* (I, A) 5 0,01 0
36 Fluopicolid (F) 5 0,06 0
37 6-Benzyladenin (W) 4 0,003 0
38 Captan (F) 3 0,2 2
39 Ethephon (W) 4 0,76 1
40 Flusilazol (F) 4 0,011 0
41 Tebufenpyrad (A) 4 0,024 0
42 Thiophanat-methyl (F) 4 0,007 0
43 Zoxamid (F) 4 0,06 0
44 Buprofezin (I, A) 3 0,012 0
45 Fosetyl (F) 3 0,3 0
46 Spirodiclofen (A) 3 0,15 0
47 Tetraconazol (F) 3 0,028 0
48 Bifenthrin (I, A) 2 0,008 0
49 Brompropylat (A) 2 0,003 0
50 Cymoxanil (F) 2 0,005 0
  Nereistoxin (I) (aus Cartap, Thiocyclam, Bensultap oder Thiosultap) 1 0,022 1

 

Bildernachweis

Da lacht der Winzer, RainerSturm, Pixelio.de, Image-ID=213215.

 

Artikel erstmals erschienen am 20.12.2010