Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Beerenobst

Nadja Bauer, Marc Wieland

 

Hintergrund der Untersuchungen

Schmuckelement.Himbeeren, Erdbeeren, Brombeeren oder Johannisbeeren sind bei den Verbrauchern insbesondere in den warmen Sommermonaten aufgrund ihres fruchtig-frischen Geschmacks und ihrer vielseitigen Verwendbarkeit sehr beliebt. Aufgrund der Anfälligkeit gegenüber verschiedenen Schaderregern und Pflanzenkrankheiten werden beim gewerbsmäßigen Anbau dieser Beerenobstarten häufig Pflanzenschutzmittel eingesetzt. Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung wurde deshalb auch in diesem Jahr wieder Beerenobst auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht.

 

Zusammenfassung

Von Januar bis Juli 2011 wurden am CVUA Stuttgart insgesamt 182 Beerenobstproben aus konventionellem Anbau und 9 Beerenobstproben aus ökologischem Anbau auf Rückstände von über 550 Pflanzenschutzmittelwirkstoffen untersucht. Bei den konventionellen Beerenobstproben handelte es sich um 128 Proben Strauchbeeren und 54 Proben Erdbeeren, aus überwiegend einheimischer Produktion. Lediglich bei einer Probe Johannisbeeren wurde die gesetzlich festgelegte Höchstmenge überschritten, damit lag die Quote der Höchstmengenüberschreitungen bei konventionellem Beerenobst mit 0,5 % erfreulich niedrig. Allerdings besteht bei Johannisbeeren weiterhin Aufklärungsbedarf hinsichtlich der korrekten Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. In 10 (22,7 %) von 44 untersuchten Proben wurden Rückstände von Wirkstoffen nachgewiesen, die nicht für die Anwendung bei Johannisbeeren zugelassen sind.

 

Beerenobst aus konventionellem Anbau:

  • Johannisbeeren: In 40 von 44 (91 %) der untersuchten Johannisbeerproben konnten Pestizidrückstände nachgewiesen werden. In einer Probe (2 %) lag der nachgewiesene Rückstandsgehalt über der gesetzlich für Johannisbeeren festgelegten Höchstmenge. Alle 40 Proben mit Rückständen wiesen gleichzeitig auch Rückstände mehrerer Wirkstoffe pro Probe auf (= Mehrfachrückstände). Im Mittel enthielten die Johannisbeeren 6,5 Wirkstoffe pro Probe und einen mittlerem Pestizidgehalt von 0,68 mg/kg Johannisbeeren. Bei der Überprüfung der sogenannten „Indikationszulassung“ (siehe Infokasten) konnten in 10 (23 %) untersuchten Johannisbeerproben Rückstände von Pestizidwirkstoffen nachgewiesen werden, die in Deutschland nicht für die Anwendung bei Johannisbeeren zugelassen sind. Des weiteren wurde in einer Probe Rückstände eines seit 2003 EU-weit nicht mehr zugelassenen Wirkstoffes (Dichlofluanid) nachgewiesen.
  • Stachelbeeren: In 14 (93 %) von 15 untersuchten Stachelbeerproben konnten Pestizidrückstände nachgewiesen werden. Diese 14 Proben wiesen auch jeweils Rückstände mehrerer Wirkstoffe pro Probe auf, im Mittel waren dies 5,1 Wirkstoffe pro Probe (Ø 0,31 mg/kg Stachelbeeren). In keiner Probe überschritten die nachgewiesenen Rückstandsgehalte die gesetzlichen Höchstmengen und in keiner Probe konnten Rückstände von nicht für die Anwendung bei Stachelbeeren zugelassenen Wirkstoffen nachgewiesen.
  • Himbeeren: In 25 von 31 (81 %) untersuchten Himbeerproben konnten Pestizidrückstände nachgewiesen werden, 68 % der Proben wiesen Rückstände mehrer Wirkstoffe pro Probe auf. Im Mittel enthielten die untersuchten Himbeeren 2,8 Wirkstoffe pro Probe (Ø 0,27 mg/kg Himbeeren). Die nachgewiesenen Rückstandsgehalte lagen alle unterhalb der jeweils gesetzlich festgelegten Höchstmengen. In keiner der untersuchten Himbeerproben wurden nicht für die Anwendung bei Himbeeren zugelassene Wirkstoffe festgestellt. 
  • Brombeeren: In 11 von 13 (85 %) der untersuchten Brombeerproben wurden Pestizidrückstände nachgewiesen. 10 dieser Proben (77 %) wiesen Rückstände mehrerer Wirkstoffe pro Probe auf. Im Mittel enthielten die Brombeeren 3,5 Wirkstoffe pro Probe (Ø 0,57 mg/kg Brombeeren). Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Anzahl an Wirkstoffen pro Probe damit quasi halbiert (von 6 auf 3,5 Wirkstoffe), der mittlere Wirkstoffgehalt pro Probe erhöhte sich jedoch um die Hälfte (von Ø 0,38 mg/kg auf 0,57 mg/kg). Höchstmengenüberschreitungen konnten in keiner Probe festgestellt werden, jedoch wies eine Probe Brombeeren Rückstände des Fungizids Iprodion auf, dessen Anwendung bei Brombeeren nicht zugelassen ist.
  • Heidelbeeren: In 15 von 25 (60 %) untersuchten Heidelbeerproben konnten Pestizidrückstände nachgewiesen werden, wobei die festgestellten Gehalte in allen Proben unterhalb der gesetzlich festgelegten Höchstmenge lagen. 13 Proben (52 %) wiesen Rückstände mehrerer Wirkstoffe pro Probe auf. Im Durchschnitt enthielten die untersuchten Heidelbeeren 1,9 Wirkstoffe pro Probe (Ø 0,06 mg/kg Heidelbeeren). Rückstände von nicht für die Anwendung bei Heidelbeeren zugelassenen Wirkstoffen wurden nicht nachgewiesen.
  • Erdbeeren: In 52 von 54 (96 %) untersuchten Erdbeerproben konnten Pestizidrückstände nachgewiesen werden. 45 (83 %) Proben wiesen Rückstände mehrerer Wirkstoffe pro Probe auf. Die nachgewiesenen Rückstandsgehalte lagen alle unterhalb der jeweils gesetzlich festgelegten Höchstmengen. Im Mittel enthielten die Erdbeeren 4,7 Wirkstoffe pro Probe (Ø 0,36 mg/kg Erdbeeren). Eine Probe Erdbeeren wies Rückstände des fungiziden Wirkstoffes Bupirimat auf, dessen Anwendung in Deutschland allgemein seit über 20 Jahren nicht mehr zugelassen ist.

 

Ökologisch erzeugtes Beerenobst:

Insgesamt wurden 9 Proben Beerenobst aus ökologischem Anbau (2 x Erdbeere, 2 x Heidelbeere, 2 x Himbeere, 3 x Johannisbeere) auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht. Hiervon stammten 5 Proben aus Deutschland und 4 Proben aus dem Ausland (3 x Spanien, 1 x Chile). In 7 der 9 untersuchten Beerenobstproben aus ökologischem Anbau (78 %) konnten keine Rückstände synthetischer Pflanzenschutzmittel nachgewiesen werden. Zwei einheimische Johannisbeerproben wiesen Rückstände von im ökologischen Landbau nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln auf. Während die Gehalte in einer Probe lediglich im Spurenbereich lagen, wies die andere Johannisbeerprobe Rückstände über dem Orientierungswert von 0,01 mg/kg auf. Aus diesem Grund wurde das Inverkehrbringen dieser Probe als Erzeugnis aus ökologischem Anbau nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LFGB als irreführend beurteilt. Somit erfüllten 8 von 9 untersuchten Bio-Beerenobstproben die Bestimmungen des ökologischen Anbaus bezüglich der Pflanzenschutzmittelrückstände.

 

Fazit und Bewertung

Wie die Ergebnisse der Untersuchungen zeigen, gehört konventionell erzeugtes Beerenobst auch 2011 wieder zu den Obstsorten, welche einen hohen Anteil an Proben mit Pestizidrückständen aufweisen. Mit 86 % enthält der überwiegende Teil der untersuchten Beerenproben Rückstände von Pflanzenschutzmitteln, wobei 79 % der Proben Mehrfachrückstände aufweisen. Der Anteil an Proben mit Gehalten über den gesetzlich festgelegten Höchstmengen ist mit 0,5 % als sehr gering einzustufen. Auch die akute Referenzdosis (ARfD, siehe Infokasten) wurde von keinem der nachgewiesenen Wirkstoffe überschritten. Die Untersuchungen haben gezeigt, dass sich der Anteil an Proben mit Höchstmengenüberschreitungen im Vergleich zum Vorjahr noch einmal deutlich reduziert hat (von 3 auf 0,5 %). Bei Stachelbeeren ist der Anteil an Proben mit Rückständen an Pflanzenschutzmitteln, die nicht für eine Anwendung bei Stachelbeeren zugelassen sind, von 25 % auf 0 % gesunken. Bei Johannisbeeren ist dieser Anteil unverändert hoch und liegt wie bereits in den Jahren 2009 und 2010 über 20 % (10 von 44 Proben) (siehe Tabelle 1).

 

Tabelle 1: Vergleich der Rückstände über der Höchstmenge [HM] und nicht zugelassene Wirkstoffe in Johannis-, Stachel- und Himbeeren aus konventionellem Anbau (CVUAS 2007-2011)
Obstkultur
Jahr
Anzahl Proben
Proben mit Rückständen über der HM
Proben mit nicht zugelassenen Stoffen

Johannisbeeren

2011

44

2 %

23 %

2010

44

2 %

25 %

2009

57

9 %

21 %

2008

52

14 %

19 %

2007

62

6 %

16 %

         

Stachelbeeren

2011

15

0 %

0 %

2010

16

6 %

25 %

2009

16

0 %

0 %

2008

18

0 %

6 %

2007

31

3 %

10 %

 

       
Himbeeren

2011

31

0 %

0 %

2010

42

2 %

2 %

2009

28

4 %

4 %

2008

10

0 %

0 %

2007

31

0 %

3 %

 

Infokasten

Akute Referenzdosis (Acute Reference Dose, ARfD)

Zur Bewertung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen, die eine hohe akute Toxizität aufweisen und schon bei einmaliger oder kurzzeitiger Aufnahme gesundheitsschädliche Wirkungen auslösen können, eignet sich der ADI-Wert (acceptable daily intake) nur eingeschränkt. Da er aus längerfristigen Studien abgeleitet wird, charakterisiert er eine akute Gefährdung durch Rückstände in der Nahrung möglicherweise unzureichend. Deshalb wurde neben dem ADI-Wert ein weiterer Expositionsgrenzwert eingeführt, die sogenannte acute reference dose (akute Referenzdosis, ARfD). Die Weltgesundheits­organisation hat die ARfD als diejenige Substanzmenge definiert, die über die Nahrung innerhalb eines Tages oder mit einer Mahlzeit aufgenommen werden kann, ohne dass daraus ein erkennbares Gesundheitsrisiko für den Verbraucher resultiert. Anders als der ADI- wird der ARfD-Wert nicht für jedes Pflanzenschutzmittel festgelegt, sondern nur für solche Wirkstoffe, die in ausreichender Menge geeignet sind, die Gesundheit schon bei einmaliger Exposition schädigen zu können.

 

Quelle:

http://www.bfr.bund.de/

 

Ausführliche Darstellung der Ergebnisse

In Abbildung 1 ist die Rückstandssituation von Beerenobst aus konventionellem Anbau grafisch dargestellt. Die Gesamtrückstandssituation bei Beerenobst hat sich im Vergleich zum Vorjahr verbessert. Der Anteil an Proben ohne Rückstände hat sich mehr als verdoppelt (von 6 % auf 14 %), der Anteil an Proben mit Rückständen über der Höchstmenge liegt < 1 %. Einen detaillierten Überblick über die Ergebnisse der Rückstandsuntersuchungen in Beerenobst aus konventionellem Anbau differenziert nach den Obstkulturen liefert Tabelle 2

 

Diagramme.

Abbildung 1 : Rückstandssituation bei Beerenobst aus konventionellem Anbau Januar - Juli 2011 im Vergleich zu 2010 (CVUA Stuttgart); R = Rückstand von Pflanzenschutzmitteln; HM = Höchstmenge

 

Rückstände nicht zugelassener Wirkstoffe

Neben der Überprüfung der Einhaltung von Höchstmengen wird im Rahmen der Rückstandsuntersuchungen bei deutschen Proben zusätzlich überprüft, ob die nachgewiesenen Rückstände aus einer zugelassenen Anwendung stammen (siehe Infokasten Indikationszulassung). Bei Auffälligkeiten wird der zuständige Pflanzenschutzdienst informiert, welcher weitere Ermittlungen durchführt. Bei der Untersuchung auf nicht zugelassene Wirkstoffe waren 12 Beerenobstproben auffällig (1 x Brombeere, 1 x Erdbeere und 10 x Johannisbeere). In einer Johannisbeerprobe wurde neben einem nicht für die Kultur zugelassenen Wirkstoff noch ein Wirkstoff nachgewiesen, der in Deutschland allgemein nicht mehr zugelassen ist und somit in keiner Kultur mehr angewendet werden dürfte. Hierbei handelte es sich um das Fungizid Dichlofluanid. Eine Erdbeerprobe wies Rückstände des Fungizids Bupirimat auf, dessen Anwendung in Deutschland allgemein seit über 20 Jahren nicht mehr zugelassen ist (siehe Tabelle 2). Da die weiteren in der Brombeerprobe und den Johannisbeeren nachgewiesenen Rückstandsgehalte allesamt über 0,01 mg/kg lagen, könnte aufgrund bestehender Zulassungen dieser Wirkstoffe für andere Kulturen, in einigen Fällen eine nicht erwünschte Kontamination durch Abdrift eine mögliche Ursache für diese Befunde sein.

 

Infokasten

Indikationszulassung (§ 6 Pflanzenschutzgesetz)

Die Indikationszulassung gilt für alle Pflanzenschutzmittel seit dem 01.07.2001 und besagt, dass die betroffenen Mittel zugelassen sind, aber nur bei den Anwendungs­gebieten eingesetzt werden dürfen, die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL, Zulassungsdatenbank) festgesetzt sind.

 

Tabelle 2 : Rückstände in Beerenobst aus konventionellem Anbau (CVUA Stuttgart Jan - Juli 2011)
Beeren konventionell (Januar - Juli 2011)
Obstkultur
Anzahl Proben
Proben mit
Rückständen
Proben mit
Mehrfach-rückständen
Proben
über
der HM
Stoffe über
der
HM
Proben mit nicht zugelassenen
Stoffen
Nicht zugelassene Stoffe
Johannisbeeren

44

40 (91%)

40 (91%)

1 (2%)

Difenoconazol

10 (23%)

Captan; Dichlofluanid;
Difenoconazol (2x); Dithianon (6x);
Folpet (2x); Tebufenozid

Stachelbeeren

15

14 (93%)

14 (93%)

0

-

0

-

Himbeeren

31

25 (81%)

21 (68%)

0

-

0

-

Brombeeren

13

11 (85%)

10 (77%)

0

-

1 (8%)

Iprodion

Heidelbeeren

25

15 (60%)

13 (52%)

0

-

0

-

Erdbeeren

54

52 (96%)

45 (83%)

0

-

1 (2%)

Bupirimat

Summe
182
157 (86%)
143 (79%)
1 (0,5%)
 
12 (7%)
 

Vergleich:*
2010
2009
2008
2007

 

194
215
218
296

 

183 (94%)
198 (92%)
184 (84%)
282 (95%)

 

163 (84%)
184 (86%)
172 (79%)
259 (88%)

 

6 (3%)
7 (3%)
16 (7%)
7 (2%)

 

 

17 (9%)
13 (6%)
13 (6%)
16 (5%)

 

HM = Höchstmenge; * Diese Daten sind nur bedingt miteinander vergleichbar, da in den unterschiedlichen Jahren z.T. ungleiche Anteile der unterschiedlich belasteten Obstkulturen untersucht wurden.

 

Mehrfachrückstände

93 % der untersuchten Stachelbeer-, 91 % der Johannisbeer-, 83 % der Erdbeer- und 77 % der untersuchten Brombeerproben aus konventionellem Anbau wiesen Rückstände mehrere Wirkstoffe pro Probe auf. Abbildung 2 zeigt die Häufigkeitsverteilung von Mehrfachrückständen bei den untersuchten Beerenproben im Vergleich. Die untersuchten Johannisbeeren wiesen mit durchschnittlich 6,5 Wirkstoffen die meisten Wirkstoffe pro Probe auf. Spitzenreiter war hier eine Johannisbeerprobe, bei der 13 verschiedene Wirkstoffe nachgewiesen werden konnten. Stachelbeeren enthielten im Durchschnitt 5,1 Wirkstoffe, Erdbeeren 4,7 Wirkstoffe und Brombeeren 3,5 Wirkstoffe pro Probe. Deutlich geringer war die Zahl bei Himbeeren mit 2,8 und bei Heidelbeeren mit 1,9 Wirkstoffen pro Probe.

 

Diagramm.

Abbildung 2 : Häufigkeitsverteilung von Mehrfachrückständen in Brombeeren, Himbeeren, Erdbeeren, Stachelbeeren und Johannisbeeren aus konventionellem Anbau (CVUAS Jan. - Juli 2011). Hierbei wurden alle massenspektrometrisch abgesicherten Werte oberhalb der Bestimmungsgrenze herangezogen. Es wurden auch Gehalte kleiner 0,01 mg/kg berücksichtigt.

 

Wirkstoffspektrum

Bei den Untersuchungen von konventionell erzeugtem Beerenobst auf Pflanzenschutzmittelrückstände wurden in diesem Jahr insgesamt 71 verschiedene Pestizidwirkstoffe nachgewiesen. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um Fungizide, Akarizide und Insektizide. Abbildung 3 zeigt einen Vergleich des Stoffspektrums und der Häufigkeitsverteilung der nachgewiesenen Wirkstoffe in Brombeeren, Erdbeeren, Johannisbeeren, Stachelbeeren und Himbeeren im Jahr 2011.

 

Diagramm.

F = Fungizid; I = Insektizid; A = Akarizid; H = Herbizid

Abbildung 3 : Stoffspektrum und prozentuale Häufigkeitsverteilung der nachgewiesenen Pestizide in Brombeeren, Erdbeeren, Johannisbeeren, Stachelbeeren und Himbeeren aus konventionellem Anbau; Auflistung aller Stoffe, die häufiger als fünfmal bei Beerenobst nachgewiesen wurden. Hierbei wurden alle massenspektrometrisch abgesicherten Werte oberhalb der Bestimmungsgrenze herangezogen. Es wurden auch Gehalte kleiner 0,01 mg/kg berücksichtigt. (CVUAS Jan. - Juli 2011)

 

Beerenobst aus ökologischem Anbau

Bis zum Berichtszeitpunkt wurden im Jahr 2011 insgesamt 9 Beerenobstproben aus ökologischem Anbau auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht. In zwei einheimischen Johannisbeerproben konnten Rückstände von 6 verschiedenen Wirkstoffen nachgewiesen werden. Das Inverkehrbringen als Erzeugnis aus ökologischem Anbau wurde bei einer dieser Proben als irreführend nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LFGB beurteilt, da in der Probe Rückstände der Wirkstoffe Captan in Höhe von 0,031 mg/kg Johannisbeeren und Dithianon in Höhe von 0,014 mg/kg Johannisbeeren nachgewiesen wurden, die nach Artikel 5 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates über die ökologische/biologische Produktion im ökologischen Landbau als Pflanzenschutzmittel nicht zugelassen sind. Die andere Probe wies lediglich Rückstände im Spurenbereich deutlich unterhalb des Orientierungswertes von 0,01 mg/kg (siehe Infokasten) auf. Somit erfüllten 8 der untersuchten Bio-Beerenobstproben die Bestimmungen des ökologischen Anbaus.

 

Infokasten

0,01 mg/kg - ORIENTIERUNGSWERT NICHT GLEICH GRENZWERT

Die EG Öko-Verordnung erlaubt praktisch keine Anwendung chemisch synthetischer Pestizide. Allerdings gibt es in der Öko-Verordnung keine speziellen Grenzwerte, die die Verkehrsfähigkeit von Öko-Lebensmitteln mit Pestiziden regelt: für Öko-Lebensmitteln gelten nach der VO (EG) 396/2005 die gleichen Grenzwerte wie für konventionelle Lebensmittel, was unserer Auffassung nach nicht der Verbrauchererwartung entspricht.
Angesichts der hohen Messempfindlichkeit der Nachweismethoden muss ein Bio-Produkt, das nachweisbare Rückstände von Pflanzenschutzmitteln enthält, nicht zwangsläufig unzulässig behandelt oder mit konventioneller Ware vertauscht bzw. vermischt worden sein. Allerdings sind bei Erzeugnissen aus ökologischem Landbau in der Regel auch unter Berücksichtigung von Abdrift und Umweltkontamination keine bestimmbaren Rückstände über dem von der baden-württembergischen Lebensmittelüberwachung für amtliche Maßnahmen erarbeiteten analytischen „Orientierungswert“ von 0,01 mg/kg zu erwarten. Wichtig hierbei ist, dass 0,01 mg/kg kein Grenzwert darstellt, bei dessen Überschreiten feststeht, dass das Produkt nicht entsprechend der Regeln der EG-Öko-Verordnung erzeugt wurde. Vielmehr handelt es sich um einen Schwellenwert, oberhalb dessen festgestellt werden muss, woher die Rückstandsbelastung stammt.

Rückstandsgehalte die oberhalb dieses Orientierungswertes liegen, sind bei vielen Pflanzenkulturen ein deutlicher Hinweis, dass gegen die Pflanzenschutzmittel-Anwendungsverbote der Öko-Verordnung verstoßen wurde oder dass konventionelle Waren umdeklariert wurden. In diesen Fällen, wird von einer Verbrauchertäuschung ausgegangen und die Ware wegen Irreführung beanstandet.

 

Bilder:

Beeren..., Simone Hainz, Pixelio.de, Image-ID=396944.

 

Artikel erstmals erschienen am 26.10.2011