Allgemeine Geschäftsbedingungen für Untersuchungen im veterinärdiagnostischen Bereich

Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Stuttgart ist ein nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflabor und verfügt für alle Untersuchungen, die zu seinem Tätigkeitsbereich gehören, einschließlich Probenahme, Handhabung, Transport, Lagerung und Vorbereitung von Untersuchungsmaterial über zweckmäßige Methoden und Verfahren.

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen im veterinärdiagnostischen Bereich des CVUA Stuttgart. Sie gelten auch für Nachtrags- und Ergänzungsaufträge, sofern hierüber keine gesonderten Vereinbarungen getroffen werden. Mit der Auftragserteilung an das CVUA Stuttgart gelten diese AGB als anerkannt.

Das CVUA Stuttgart behält sich jederzeit Änderungen dieser AGB vor.

 

2. Auftragsgegenstand

Das CVUA Stuttgart bietet die folgenden Leistungen im veterinärdiagnostischen Bereich an:

  • Bakteriologische Fleischhygieneproben
  • Bakteriologische Untersuchung außer Lebensmittelüberwachung
  • Diagnostik v.a. bei Nutzfischen, Fischgesundheitsdienst
  • Geflügelparasitologie, -serologie, -virologie, -parasitologie und -bakteriologie
  • Pathologisch-anatomische und histologische Untersuchungen bei Säugetieren, Vögeln, Reptilien und Amphibien
  • Scrapie-Genotypsierungen
  • Tiergesundheitsüberwachung, molekularbiologische Untersuchungen
  • Tiergesundheitsüberwachung, serologische Untersuchungen
  • Tiergesundheitsüberwachung, virologische Untersuchungen
  • TSE-Untersuchungen
  • Untersuchungen auf Ekto- und Endoparasiten
  • Untersuchungen für Eutergesundheitsdienst, Mastitisproben
  • Untersuchungen auf Salmonellen im Rahmen von Sanierungsprogrammen
  • Untersuchung auf Vergiftungsfälle bei Tieren (CVUA Freiburg)

 

3. Untersuchungsauftrag

Der Untersuchungsauftrag für eingesandte Proben (z.B. Tierkörper, Blut, Organ-, Kot- oder Tupferproben) kommt zustande, wenn das entsprechende Formblatt, das im Probenannahmeraum des CVUA Stuttgart im Dienstgebäude Schaflandstraße 3/3, Raum 419 ausliegt, bzw. das aus dem Internet geladen und ausgedruckt werden kann oder wenn eine formlose Niederschrift folgende Angaben enthält:

  • Gewünschte Untersuchung(en)
  • Daten zum Tier (Art, Rasse, Alter, Geschlecht, Kennzeichen [Ohrmarken-Nummer, Fußring-Nummer] usw.)
  • Vorbericht (u.a. Krankheitszeichen, Therapie), der für ein gezieltes diagnostisches Vorgehen sehr wichtig ist
  • ggf. Tierseuchenkassen-Nummer
  • Adresse/n (Besitzer und ggf. Tierarzt)
  • Datum und Unterschrift

Für jedes eingesandte Tier oder gleichartig erkrankte Gruppe bzw. Einsendung durch einen Besitzer ist ein getrennter Untersuchungsauftrag auszufüllen. Die Proben müssen gekennzeichnet und die Kennzeichnung auf dem Untersuchungsauftrag aufgeführt werden.

Der Auftraggeber erklärt sich durch den Untersuchungsantrag bei Proben zur Sektion (Tierkörper) bereit, dem CVUA Stuttgart die Entscheidung über die am besten geeigneten Untersuchungsverfahren zu überlassen. Dies gilt auch für andere Proben (z.B. Blutproben), sofern nicht ein bestimmtes Untersuchungsverfahren verlangt wurde.

Ggf. wird der Auftraggeber über nicht zur Untersuchung geeignete Proben informiert, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Bei Änderungen im Untersuchungsumfang, bzw. Unklarheiten bezüglich des Auftrags erfolgt eine Rücksprache mit dem Einsender (z.B. Tiergesundheitsdienst, Tierarzt, Tierbesitzer).

 

4. Gebühren

Die Erhebung von Gebühren erfolgt nach den Vorgaben des Landesgebührengesetzes in der jeweils aktuellen Fassung. Untersuchungen zur Abklärung des Verdachts auf anzeigepflichtige Tierseuchen sowie Untersuchungen auf Krankheiten, deren Aufklärung in öffentlichem Interesse liegen sind in der Regel kostenfrei. Hierzu zählt z.B. die Untersuchung auf Tollwut.

Können Untersuchungen über die Tierseuchenkasse abgerechnet werden, so werden die Tiergesundheitsdienste als zusätzliche Auftraggeber in die weiteren Untersuchungen mit einbezogen.

Sehr kostenintensive Folgeuntersuchungen (z.B. toxikologische Untersuchungen des CVUA Freiburg) werden erst nach Rücksprache mit dem Auftraggeber durchgeführt, sofern auf dem Untersuchungsantrag nicht ausdrücklich vermerkt wurde, dass weitere kostenpflichtige Untersuchungen erwünscht sind.

Nach Abschluss der Untersuchungen ergeht ein Gebührenbescheid an den Auftrageber, Tierbesitzer oder eine dritte Person.

 

5. Proben

Soweit im Untersuchungsauftrag nicht anderweitig vereinbart, wird diagnostisch relevantes Untersuchungsmaterial am CVUA Stuttgart aufbewahrt. Eingesendetes Untersuchungsmaterial (Tierkörper, Organmaterial, sonstiges Probenmaterial, Isolate, etc.) sowie daraus gewonnene Isolate gehen mit Einsendung der Probe in den Besitz des Untersuchungsamtes über.

Untersuchungsmaterial und Untersuchungsergebnisse können anonymisiert für wissenschaftliche Studien verwendet werden.

Eine Rückgewähr einzelner Tierkörper von Zootieren zum Zwecke der Präparation und für wissenschaftliche Zwecke erfolgt nur auf besondere Anforderung und soweit Belange der Tierseuchenbekämpfung nicht entgegenstehen. Die Rückgewähr erfolgt außerdem vorbehaltlich der Proben, die für eine zielgerichtete Diagnostik nötig ist.

Eine Rückgewähr von Tierkörpern an Privatpersonen erfolgt nicht. Für Privatpersonen besteht die Möglichkeit, ein genehmigtes Tierbestattungsunternehmen zu beauftragen, welches – falls nicht seuchenhygienische oder rechtliche Gründe entgegenstehen – den Tierkörper nach der Sektion beim CVUA Stuttgart abholt. Dieses Unternehmen bestätigt gegenüber dem CVUA Stuttgart schriftlich die Entgegennahme des Tierkörpers sowie den direkten Transport zum genehmigten Zwischenlager/Tierkrematorium unter Einhaltung der tierseuchenrechtlichen Vorschriften.

 

6. Unterauftragnehmer

Können die vom Auftraggeber angeforderten Untersuchungen am CVUA Stuttgart nicht durchgeführt werden, so können diese an kompetente Unterauftragnehmer, die akkreditiert sind bzw. die über behördliche Zulassungen verfügen, weitergeleitet werden. Das CVUA Stuttgart setzt, sofern anderslautende Verträge mit Auftraggebern vorliegen, diese über Vereinbarungen mit Unterauftragnehmern schriftlich in Kenntnis .

Bei Unterauftragvergabe wird/werden die entsprechende/n Untersuchungsart/en auf dem Kurzbericht (in der Regel mit Stempeldruck) oder im Befundbericht deutlich kenntlich gemacht.

Folgende Untersuchungen werden zur Zeit an Unterauftragnehmer vergeben:

  • APP-Serotypisierung
  • Borreliose-Dagnostik
  • Chemische Blutparameter
  • Clostridien-Typisierung
  • DNA-Sequenzierungen (allgemein)
  • Echinokokkose-Diagnostik
  • Eperythrozoonose-PCR
  • FSME-Diagnostik
  • Lawsonien/Brachyspiren-Serologie
  • Mycoplasma bovis-Serologie
  • PRRSV-Sequenzierung

 

7. Untersuchungsergebnis

Die Untersuchungsergebnisse werden in Form von Kurzberichten, Vorabmitteilungen oder Prüfberichten mit gutachterlicher Bewertung dem Auftraggeber per Post oder per Fax, für Ämter und Landeseinrichtungen auch per E-Mail übermittelt. Der Prüfbericht informiert den Auftraggeber über die Untersuchungsergebnisse (ggf. auch nur auszugsweise), sowie ggf. ergänzend über eine fachliche oder lebensmittelrechtliche Beurteilung.

 

8. Gewährleistung

Voraussetzung für eine aussagekräftige Veterinärdiagnostik ist die Einsendung geeigneten Probenmaterials. Im Falle der Übermittlung ungeeigneten Probenmaterials (falsche Probenart, verdorbene Proben) können keine Untersuchungen durchgeführt werden.

 

9. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Proben ordnungsgemäß verpackt sind, und bei Bedarf gekühlt oder gefroren versandt werden. Zudem ist das CVUA Stuttgart umgehend zu informieren, wenn von diesen Proben Gefahr ausgeht.

 

Artikel erstmals erschienen am 23.03.2007