Dienstaufgaben des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Karlsruhe
Dienstaufgaben des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Karlsruhe (gemäß Verwaltungsvorschrift des Ministeriums Ländlicher Raum Baden-Württemberg i. d. F. vom 25.10.2000, GABl. 29. November 2000, S. 358):
A. Im Regierungsbezirk Karlsruhe
1. UNTERSUCHUNGEN UND BEURTEILUNGEN VON
- Lebensmitteln, einschließlich Trinkwasser, Wein und Weinerzeugnissen, Bedarfsgegenständen, kosmetischen Mitteln, Tabakerzeugnissen und sonstigen Proben im Rahmen der amtlichen Lebensmittel-, Wein- und Trinkwasserüberwachung,
- Giften, Pflanzenschutzmitteln, Rückständen und Kontaminanten im Rahmen der amtlichen Überwachung,
- Grund- und Brauchwasser sowie Oberflächenwasser bei Fischsterben.
2. UNTERSUCHUNGEN VON PROBEN VON FLEISCH UND VON LEBENDEN TIEREN SOWIE SONSTIGEN PROBEN IM RAHMEN DER AMTLICHEN UNTERSUCHUNGEN NACH DEM FLEISCHHYGIENE- UND GEFLÜGELFLEISCHHYGIENERECHT IM AUFTRAG DER ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN.
3. UNTERSUCHUNGEN UND BEWERTUNGEN
- zur Förderung der Gesundheit und Vermeidung von Leiden und Schäden bei Tieren,
- zur Ermittlung und Bekämpfung von Seuchen und sonstigen Krankheiten der Tiere einschließlich der von Tieren auf Menschen und von Menschen auf Tiere übertragbaren Krankheiten
4. DIE ERSTELLUNG VON PROBENPLÄNEN FÜR DIE AMTLICHE LEBENSMITTELÜBERWACHUNG IM ZUSAMMENWIRKEN MIT DEN ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN UND DEM WIRTSCHAFTSKONTROLLDIENST.
5. DIE ENTNAHME VON PROBEN DURCH BEDIENSTETE DER UNTERSUCHUNGSÄMTER IN EINZELFÜLLEN ALS BEAUFTRAGTE DER ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN.
6. ORTS- UND BETRIEBSBESICHTIGUNGEN IM RAHMEN DER AMTLICHEN LEBENSMITTELÜBERWACHUNG NACH § 20 ABS. 1 NR. 2 AGLMBG.
7. ERSTATTUNG, ERLÄUTERUNG UND VERTRETUNG VON GUTACHTEN FÜR GERICHTE UND STAATSANWALTSCHAFTEN ZU FRAGEN, DIE MIT DEN DIENSTAUFGABEN IN ZUSAMMENHANG STEHEN.
8. DIE AUSBILDUNG ZUM LEBENSMITTELCHEMIKER, TIERARZT, LABORANTEN UND VETERINÄRMEDIZINISCH-TECHNISCHEN ASSISTENTEN GEMÄSSDENVORSCHRIFTENDERENTSPRECHENDEN AUSBILDUNGS- UND PRÜFUNGSORDNUNGEN.
9. DURCHFÜHRUNG VON FORTBILDUNGSVERANSTALTUNGEN IN ALLEN DIE DIENSTAUFGABEN BETREFFENDEN BEREICHEN FÜR IN DER AMTLICHEN ÜBERWACHUNG TÄTIGE PERSONEN.119 CVUA Karlsruhe 2007
10.BERATUNG VON BEHÖRDEN UND EINRICHTUNGEN DES LANDES IN FRAGEN DER UNTERSUCHUNG SOWIE IN FRAGEN AUS DEM BEREICH DER LEBENSMITTELÜBERWACHUNG, DES UMWELTSCHUTZES, DER FLEISCHHYGIENEÜBERWACHUNG, DER GEFLÜGELFLEISCHHYGIENEÜBERWACHUNG, DER TIERSEUCHENBEKÄMPFUNG, DER TIERHYGIENE, TIERARZNEIMITTELÜBERWACHUNG UND DES TIERSCHUTZES.
11. BERATUNG VON PERSONEN, DIE GEWERBLICH LEBENSMITTEL, TABAKERZEUGNISSE, KOSMETISCHE MITTEL UND SONSTIGE BEDARFSGEGENSTÄNDE HERSTELLEN, BEHANDELN ODER SONST IN VERKEHR BRINGEN, WENN DIE BERATUNG IM ÖFFENTLICHEN INTERESSE ZUR VERMEIDUNG VON ZUWIDERHANDLUNGEN GEGEN LEBENSMITTELRECHTLICHE VORSCHRIFTEN ERFORDERLICH IST.
12. EXPORTBESCHEINIGUNGEN, SOWEIT SIE NICHT DURCH ANDERE EINRICHTUNGEN AUSGESTELLT WERDEN KÖNNEN.
13. UNTERSUCHUNGEN, ZU DEREN VERANLASSUNG DER INVERKEHRBRINGER VON LEBENSMITTELN UND BEDARFSGEGENSTÄNDEN VERPFLICHTET IST (SOG. EIGENUNTERSUCHUNGEN), SIND NUR DIENSTAUFGABE, SOWEIT
- private Untersuchungseinrichtungen dazu nicht in der Lage sind oder
- bei Gefahr im Verzuge eine rechtzeitige Untersuchung nur durch das Tätigwerden der staatlichen Untersuchungsstellen gewährleistet ist oder
- aus besonderem Anlass spezielle Untersuchungen zur Beurteilung gesundheitlicher Gefahren notwendig sind oder
- Untersuchungen für Einrichtungen des Landes vorzunehmen sind.
B. Im Land Baden-Württemberg:
1. DIE UNTERSUCHUNG UND BEURTEILUNG VON ARZNEIMITTELN EINSCHLIESSLICH HEILWASSER
2. DIE ABBAUBARKEIT VON DETERGENTIEN
3. DER NACHWEIS DER BESTRAHLUNG VON LEBENSMITTELN
4. DIE UNTERSUCHUNG UND PRÜFUNG VON WEIN UND WEINERZEUGNISSEN NACH § 35 ABS. 2 UND 4 IN VERBINDUNG MIT ANLAGE 1 WEINÜV
WEITERE DURCH ERLASS FÜR EINZELNE SACHBEREICHE ZUGEWIESENE ZUSTÄNDIGKEITEN