Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe

Dr. Gudrun Kopf, Dr. Panagiotis Steliopoulos, Julia Kajzar, CVUA Karlsruhe

 

 

Wie kommt es dazu?


Pharmakologisch wirksame Stoffe werden in der landwirtschaftlichen Nutztierproduktion in Form von zugelassenen Tierarzneimitteln eingesetzt. Die Anwendung von Tierarzneimitteln ist unerlässlich, um erkrankte Tiere zu behandeln. Tierarzneimittel leisten so einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der Tiergesundheit und damit zum Tierschutz sowie zur Produktion qualitativ hochwertiger tierischer Lebensmittel. Nach einer Behandlung lebensmittelliefernder Tiere muss jedoch zum Schutz des Verbrauchers sichergestellt werden, dass keine unzulässigen Rückstände der Arzneimittel in von diesen Tieren gewonnen Produkten wie Fleisch, Fisch, Milch, Eiern oder Innereien vorhanden sind.

 

Rechtlich sind Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe definiert als Stoffe, bei denen es sich um wirksame Bestandteile, Arzneiträger sowie um ihre in Lebensmitteln tierischen Ursprungs verbleibenden Stoffwechselprodukte handelt.

 

Bei der Zulassung von Tierarzneimitteln zur Anwendung bei Lebensmittel liefernden Tieren werden für die einzelnen Wirkstoffe sog. duldbare Rückstandshöchstmengen (Maximum Residue Limits, kurz MRL) unter Berücksichtigung umfangreicher toxikologischer Daten festgelegt. Rückstände unter dem MRL im Lebensmittel sind als gesundheitlich unbedenklich anzusehen. Um sicherzustellen, dass die zulässigen Höchstmengen für Tierarzneimittelrückstände nicht überschritten werden, sind für die Tierarzneimittel sog. Wartezeiten gesetzlich vorgeschrieben. Unter Wartezeit versteht man die Zeit zwischen der letzten Verabreichung eines Tierarzneimittels und der Gewinnung von Lebensmitteln vom jeweils behandelten Tier. Werden Arzneimittel allerdings unsachgemäß eingesetzt, z. B. durch Nichteinhaltung der erforderlichen Wartezeit, kann dies zu Rückständen führen, die durchaus ein gesundheitliches Risiko für den Verbraucher darstellen können. Darüber hinaus können in Folge einer illegalen Verabreichung auch Rückstände nicht zugelassener Stoffe oder verbotener Stoffe im Tier bzw. Lebensmittel vorhanden sein.

 

Welche rechtlichen Anforderungen gelten?

 

Die Einstufung pharmakologisch wirksamer Stoffe und Festlegung von Rückstandshöchstmengen (MRL) für Lebensmittel tierischen Ursprungs ist EU-weit in den Verordnungen VO (EG) Nr. 470/2009 und VO (EU) Nr. 37/2010 geregelt. In Tabelle 1 des Anhangs der Verordnung VO (EU) Nr. 37/2010 sind alle zulässigen pharmakologisch wirksamen Stoffe in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt. Die in Tabelle 2 aufgelisteten Stoffe sind zur Anwendung bei Lebensmittel liefernden Tieren in der EU verboten, da für diese keine tolerierbaren Rückstandshöchstmengen festgelegt werden können. Pharmakologisch wirksame Stoffe, die nicht in Tabelle 1 des Anhangs der VO (EU) Nr. 37/2010 aufgeführt sind, dürfen ebenfalls nicht an Lebensmittel liefernde Tiere verabreicht werden. Die Verwendung einiger pharmakologisch wirksamer Stoffe als Futtermittelzusatzstoffe ist über das Gemeinschaftsregister der zugelassenen Futtermittel-Zusatzstoffe nach der VO (EG) Nr. 1831/2003 geregelt.

 

Wie wird die Einhaltung der Rechtsvorgaben überwacht?

 

Die Überwachung tierischer Lebensmittel auf Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe wird europaweit nach einheitlichen Maßstäben durchgeführt. Jeder Mitgliedstaat ist dazu verpflichtet, jährlich einen nationalen Kontrollplan zu erstellen und die Kontrollen entsprechend durchzuführen. Im nationalen Rückstandskontrollplan (NRKP) sind bundesweit Vorgaben zum Mindestprobenumfang, zum Stoffspektrum, für die anzuwendende Methodik und zur Probenahme festgelegt. Im Rahmen des NRKP werden die Lebensmittel tierischer Herkunft wie z.B. Fleisch, Eier, Milch und Honig überwacht. Das Untersuchungsspektrum umfasst dabei nicht nur Tierarzneimittelrückstände sondern darüber hinaus auch Rückstände weiterer Stoffe und Kontaminanten wie chemische Elemente, organische Chlor- und Phosphorverbindungen und Mykotoxine. Der Hauptteil der untersuchten Proben stammt aus Schlachthöfen, ein bestimmter Anteil der Proben wird aber auch direkt in Erzeugerbetrieben vom lebenden Tier (Urin, Blutplasma) erhoben.

 

Die Probenahme erfolgt zielorientiert. Das bedeutet, dass Kenntnisse über örtliche oder regionale Gegebenheiten und Hinweise auf unzulässige oder vorschriftswidrige Tierbehandlungen berücksichtigt werden.

 

Des Weiteren sind die zuständigen Behörden in Deutschland durch die Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung (Tier-LMÜV) verpflichtet bei mindestens 2 % aller gewerblich geschlachteten Kälber und mindestens 0,5 % aller sonstigen gewerblich geschlachteten Huftiere amtliche Proben zu erheben und auf Rückstände von pharmakologisch wirksamen Stoffen zu untersuchen. Dies sind mehr Proben als der NRKP, der auf EU-Vorgaben basiert, für Schlachttiere vorsieht. Die Differenz der Proben zwischen den Vorgaben des NRKP und der Tier-LMÜV wird in der Regel zunächst mittels des allgemeinen Hemmstofftests (AHT) untersucht.


Zusätzlich zu den Untersuchungen auf Grundlage der europäischen und nationalen Vorgaben werden in BW im Rahmen der allgemeinen Lebensmittelüberwachung nach dem Modell der Risikoorientierte Probenahme von Lebensmitteln (RIOP BW) stichprobenartig Proben aus dem Lebensmittelhandel auf Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe überprüft.


Die Überwachung der Einhaltung der Rechtsvorschriften zu Rückständen pharmakologisch wirksamer Stoffe in Lebensmitteln tierischen Ursprungs wird somit in BW durch Untersuchung von Proben entlang der Lebensmittelkette aus Erzeugerbetrieben, Schlachtbetrieben und dem Lebensmittelhandel sichergestellt.
 

 

 

 

 

Untersuchungsergebnisse:

 

Untersuchungsergebnisse aus dem Jahr 2022

 

Untersuchungsergebnisse aus dem Jahr 2021

 

Untersuchungsergebnisse aus dem Jahr 2020

 

Untersuchungsergebnisse aus dem Jahr 2019

 

Untersuchungsergebnisse aus dem Jahr 2018

 

Untersuchungsergebnisse aus dem Jahr 2017

 

Untersuchungsergebnisse aus dem Jahr 2016

 

Untersuchungsergebnisse aus dem Jahr 2015

 

Untersuchungsergebnisse aus dem Jahr 2014

 

Untersuchungsergebnisse aus dem Jahr 2013

 

Untersuchungsergebnisse aus dem Jahr 2012

 

Untersuchungsergebnisse aus dem Jahr 2011

 

Untersuchungsergebnisse aus dem Jahr 2010

 

 

Aktualisiert am 16.03.2021

 

 

Artikel erstmals erschienen am 21.04.2015