Aus dem Laboralltag des CVUA Karlsruhe - Kosmetische Mittel gegen unreine Haut

Die Kosmetiksachverständigen

 

 

Bildquelle: Dieses Bild wurde von wikipedia:de kopiert. Die dortige Beschreibung lautete: Pubertäre Akne eines 14 jährigen Jungen. Foto von Henryart - Lizenstatus: gemeinfrei

Bildquelle: Dieses Bild wurde von wikipedia:de kopiert. Die dortige Beschreibung lautete: Pubertäre Akne eines 14 jährigen Jungen. Foto von Henryart - Lizenstatus: gemeinfrei

 

 

Zusammenfassung

Im Rahmen eines Projektes wurden im Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe 50 Proben gegen unreine Haut mit verschiedenen Wirkstoffen untersucht. Nur bei zwei Proben waren Mängel vorhanden, die sich jedoch ausschließlich auf die Kennzeichnung bezogen.

 

Hintergrund:

Kosmetische Mittel gegen Pickel und unreine Haut enthalten verschiedene Wirkstoffe wie zum Beispiel Salicylsäure, Glycolsäure, Milchsäure oder ätherische Öle. Bei diesen Produkten sollte überprüft werden, ob die Grenz- oder Richtwerte sowie Empfehlungen z. B. des Wissenschaftlichen Kosmetikausschusses der Europäischen Kommission (SCCS) eingehalten werden.

 

Ergebnisse:

Insgesamt wurden 50 Proben gegen Pickel und unreine Haut untersucht. Pickel und unreine Haut werden nicht als Krankheit betrachtet- die Produkte für diese Hautprobleme sind deshalb kosmetische Mittel .
Zwei Proben wurden aufgrund von Kennzeichnungsmängeln beurteilt. Bei einem Hautklar Stift fehlte die Verwendungsdauer nach dem Öffnen auf dem Behältnis, ein Anti Pickel Tagesfluid hatte keine Chargennummer, allerdings ein Mindesthaltbarkeitsdatum (bei Kosmetika eher die Ausnahme), über das die Rückverfolgbarkeit möglich ist.

Folgende Wirkstoffe gegen Pickel oder unreine Haut waren enthalten:
- Glycolsäure
- Salicylsäure und deren Salze
- Milchsäure
- Cocoamidopropyl Betaineamide MEA Chloride
- Silber
- Zink
- Teebaumöl
Bei allen Proben wurden die jeweils zulässigen Höchstgehalte bzw. Empfehlungen und Richtwerte eingehalten.

Der am häufigsten verwendete Wirkstoff war die Salicylsäure, die bei Produkten gegen unreine Haut mit einem Gehalt bis zu 2 % enthalten sein darf.

Auffällig waren zwei Produkte gegen Akne mit ca. 9 % Glycolsäure, die als Medizinprodukte vermarktet wurden. Die Auslobung „gegen Akne" wäre bei kosmetischen Mitteln nicht zulässig, da es sich hierbei um eine Hautkrankheit handelt. Weil die Wirkungsweise der Produkte überwiegend physikalisch-chemischer Natur ist - durch die Säurebehandlung werden die oberen Hautschichten durch eine gezielte Reizung abgetragen - hat sie der Hersteller als Medizinprodukte eingestuft. Bei einer pharmakologischen Wirkweise lägen Arzneimittel vor.
Medizinprodukte unterliegen nicht der Kosmetikverordnung. Sie dürfen in Deutschland nur in Verkehr gebracht werden, wenn zuvor ein Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt wurde. Dies war bei den beiden im Einzelhandel erhobenen Proben wegen der CE-Kennzeichnung (die vierstellige Ziffer gibt Auskunft darüber, welche CE-Zertifizierungsstelle in Europa die Konformitätsbewertung durchgeführt hat) offensichtlich der Fall.

 

Weitere Informationen:

Bei den Medizinprodukten „Creme gegen Akne" und „Waschgel bei Akne" mit hohem Gehalt an Glycolsäure kann die Empfindlichkeit der Haut gegenüber der Sonneneinstrahlung erhöht werden. Aus diesem Grund ist bei der Creme auch der Warnhinweis „Behandelte Haut während der Anwendung sowie eine Woche danach vor starker UV- und Sonnenbestrahlung schützen" angebracht. Außerdem sind weitere Anwendungsbeschränkungen wie „nicht anwenden bei Kindern unter 12 Jahren. Nicht im Auge, Mund, Gehörgang, Genital- und Analbereich oder in der Nase anwenden..." vorhanden.
Die Warn- und Anwendungshinweise sollten unbedingt beachtet werden.

 

 

Artikel erstmals erschienen am 25.06.2013