EU-Referenzlabor für Dioxine und PCB in Futtermitteln und Lebensmitteln
Die amtlichen Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sind in der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates geregelt. Darin werden Aufgaben und Anforderungen für die drei Ebenen festgelegt:
- Amtliche Laboratorien,
- Nationale Referenzlaboratorien (NRL) und
- Gemeinschaftsreferenzlaboratorien (Community Reference Laboratory; CRL).
Die amtlichen Laboratorien führen die Routineuntersuchungen von Lebensmitteln und Futtermitteln in den Mitgliedsstaaten durch. Auf bestimmten Gebieten wird ihre Arbeit durch ein nationales Referenzlabor koordiniert. Die Tätigkeiten dieser NRLs auf diesen Sachgebieten wird jeweils durch ein CRL geleitet.
Das CVUA Freiburg wurde 2006 als Gemeinschaftsreferenzlabor für zwei Arbeitsgebiete ausgewählt, für den Bereich „Dioxine und PCB in Lebensmitteln und Futtermitteln" und für den Bereich „Pestizide in Lebensmitteln tierischen Ursprungs und Waren mit hohem Fettanteil".
Wesentliche Tätigkeiten des Dioxin-CRLs in 2007
Im Juli 2007 wurde die EU-Kommission von den Schweizer Behörden über eine erhebliche Kontamination von Guarkernmehl aus Indien mit Pentachlorphenol (PCP) und Dioxinen informiert. In diesem Zusammenhang wurden der Kommission von verschiedenen Laboratorien Untersuchungsergebnisse berichtet, deren Zuverlässigkeit fragwürdig war. Die Daten waren im Rahmen der betrieblichen Eigenkontrolle der Hersteller bestimmt worden. Die daraus errechneten Korrelationsfaktoren zwischen PCP- und Dioxingehalten wiesen daher beträchtliche Schwankungen auf.
Zur Unterstützung der Kommission wurden vom CRL für „Dioxine und PCB in Lebensmitteln und Futtermitteln" in Freiburg und dem CRL für „Pestizide mit Einzelnachweisverfahren" in Stuttgart 12 Proben Guarkernmehl zur Überprüfung der von Privatlaboratorien berichteten Ergebnisse und 4 Proben Guarkernmehl zur Identifizierung der Kontaminationsquelle untersucht. Basierend auf diesen Ergebnissen und umfangreichen von der Kommission zur Verfügung gestellten Daten wurden Korrelationsfaktoren zwischen PCP- und Dioxingehalten abgeleitet. Aus dieser Evaluierung konnte die Schlussfolgerung gezogen werden, dass Guarkernmehl mit PCP-Gehalten unterhalb von 0,01 mg/kg auch keine unzulässigen Gehalte an Dioxinen aufweist.
Weitere Informationen
Verunreinigung von Guarkernmehl (Lebensmittelzutat) aus Indien mit Pentachlorphenol (PCP) und Dioxin
Verunreinigung von Guarkernmehl (Lebensmittelzutat) aus Indien mit Pentachlorphenol (PCP) und Dioxin
Verunreinigung von Guarkernmehl (Lebensmittelzutat) aus Indien mit Pentachlorphenol (PCP) und Dioxin