Smoothies – weiche Schale, harter Kern?

CVUA Sigmaringen, Rainer Marten

 

Was steckt drin in diesen Fruchtzubereitungen, die sich „Smoothies" nennen und seit einigen Jahren auf dem Markt sind? Ist es nur dieses weiche, „smoothe" Mundgefühl beim Trinkgenuss oder sind diese Produkte für den Verbraucher auch aus anderen Gründen eine Alternative zum Verzehr von Obst bzw. Fruchtsaft?
Das CVUA Sigmaringen hat sich dieser Produktgruppe seit einiger Zeit angenommen und eine Reihe derartiger Erzeugnisse untersucht. In die Untersuchung einbezogen wurden insgesamt 103 Proben, davon 13 Proben mit Gemüse-, insbesondere Karottensaftanteil.

 

Saft 

 

Die Verzehrsempfehlung von Ernährungsexperten lautet, täglich mindestens drei Portionen Gemüse und zwei Portionen Obst zu sich zu nehmen. Diese tägliche Ration Obst in praktischer Flaschenform angeboten zu bekommen, klingt verlockend. Der Verbraucher verbindet mit Obstgenuss jedoch gleichzeitig den Verzehr von Vitaminen, insbesondere Vitamin C.

Wie steht es mit dem Vitamin C?

Die Werbung unterstützt die Erwartung des Verbrauchers hinsichtlich der Vitaminaufnahme mit Anpreisungen wie „Vitaminbombe in der Flasche", „der Vitaminkick" und ähnlichen Aussagen. Fast alle Erzeugnisse wurden daher auf ihren Ascorbinsäuregehalt überprüft, auch wenn auf den Packungen selbst ein direkter Hinweis auf eventuelle Vitamingehalte nur in den wenigsten Fällen vorhanden war. Dies wohl auch aus gutem Grund. Denn wie die Untersuchung der Produkte ergeben hat, lag der Ascorbinsäuregehalt bei über einem Fünftel der untersuchten Proben unterhalb der Nachweisgrenze von 4 mg pro Liter Getränk. Somit wurden auch Angaben wie „enthält die Menge Obst, die ihr Körper täglich braucht" in diesen Fällen als zu weitreichend und damit irreführend angesehen.

 

Die Tatsache, dass Vitamin C in vielen Produkten nicht enthalten war, ist nicht verwunderlich, da ein guter Teil der verwendeten Komponenten häufig Fruchtsäfte aus Konzentrat und damit wärmebehandelte Zutaten sind. Darüber hinaus haben die Enderzeugnisse eine weitere, wenn auch offensichtlich schonende Wärmebehandlung zur Stabilisierung erfahren. Ebenso können Alterungsphänomene eine Rolle spielen.
Im Gegensatz hierzu fanden sich allerdings teilweise auch sehr hohe Ascorbinsäuregehalte. Erstaunlicherweise gehörten nicht die 7 Proben dazu, denen Ascorbinsäure offensichtlich wegen der stabilisierenden Wirkung zugesetzt war, sondern drei Proben, bei denen Acerolamark mit verarbeitet wurde. In diesen Fällen lagen die Gehalte an Vitamin C jeweils bei über einem Gramm je Liter Erzeugnis.

Die Haltbarkeit

Die Tatsache, dass die pürierten Fruchtdrinks nur kurz erhitzt wurden, zeigte sich auch an den vorhandenen Gehalten an Hydroximethylfurfural (HMF), eine Indikatorsubstanz, die auf eine vermeidbare Wärmebelastung hinweist, zum Beispiel bei der Püreeherstellung. HMF war nur in wenigen Fällen und dann auch nur im Spurenbereich nachweisbar. Dies galt auch für die Produkte, in denen Konzentratsäfte verarbeitet waren.
Aus mikrobiologischer Sicht war von den untersuchten Proben dennoch nur ein einziges Erzeugnis wegen eines erhöhten Gehaltes an Hefezellen auffallend, obwohl keines der Produkte Konservierungsstoffe enthielt. Dies liegt mit Sicherheit auch an den relativ kurzen Haltbarkeitsfristen, die diesen Erzeugnissen zugemessen werden. Sie liegen in der Regel bei gekühlter Lagerung bei wenigen Tagen.
Ein Augenmerk wurde dennoch auf die klassischen Verderbsparameter wie Ethanol, Milch- und Essigsäure gerichtet. Die Ethanolgehalte lagen im Bereich von denen handelsüblicher Fruchtsäfte, der höchste ermittelte Wert betrug 0,7 g/L. Milchsäure wurde bei vier Proben in der Größenordnung von 500 mg/L bestimmt. Bis zu diesem Gehalt gelten Fruchtsäfte nach den Leitsätzen für Fruchtsäfte noch nicht als gegoren. Essigsäure wurde nur in einer Probe in geringer Menge (< 0,2 g/L) festgestellt.

 

Und der Zuckergehalt? Zuckergehalt

Kein einziges der Produkte aus der durchaus reichhaltigen Palette der untersuchten Proben enthielt zugesetzten Zucker.

Trotzdem: Die meisten Erzeugnisse schmeckten relativ süß und die Gesamtzuckergehalte waren tendentiell eher hoch. Es wurden Gehalte zwischen 9,5 % und 16,5 % bestimmt, im Mittel etwa 12 %, also etwas mehr als in einer handelsüblichen Colalimonade.

 

 

 

 

 

 

Der Saccharoseanteil am Gesamtzuckergehalt lag im Bereich von 2 % bis zu 50 %. Pressemitteilungen mit Schlagworten wie „Smoothie ... mit reichlich Zucker angereichert" können jedoch in dieser Pauschalität nicht bestätigt werden.

Weitere Besonderheiten

Die Untersuchung auf Nitrat ergab keine Auffälligkeiten. Bei Mitverarbeitung von Gemüse wurden Gehalte von etwas über 100 mg/L festgestellt, in einem Fall auch bei Verwendung von Erdbeeren als eine der maßgeblichen Zutaten.

 

In einer Probe wurde eine ungewöhnliche Konzentration an Methanol festgestellt (0,2 g/L). Da als Hauptzutat Apfelsaft vorlag, kann als mögliche Ursache angenommen werden, dass das im Apfelsaft enthaltene Pektin enzymatisch abgebaut wurde und somit eine Freisetzung von Methanol stattgefunden hat.

 

Smoothie

 

Um eine sämige Beschaffenheit zu erreichen, wird bei den meisten Smoothies Bananenmark mit verarbeitet (in 96 der 103 untersuchten Proben). Erstaunlich war, dass nur in 36 Fällen Banane in der Geschmacksrichtung angegeben war, obwohl Banane eigentlich immer herauszuschmecken war, oft sogar geschmacklich dominierte. Aber Geschmacksangaben wie „Boysenbeere" oder „Cranberry" klingen natürlich interessanter.
Auch Säfte, die geschmacklich nicht in den Vordergrund treten, sich aber als günstige „Füllkomponenten" eignen, waren häufig anzutreffen. So enthielten 44 Proben Traubensaft bzw. Traubensaftkonzentrat (in 6 Fällen in der Geschmacksangabe angeführt) und 62 Proben Apfelsaft bzw. Apfelsaftkonzentrat (in 7 Fällen außerhalb des Zutatenverzeichnisses deklariert). Es ist zu hoffen, dass es auch durch die Rechtssprechung (Urteile des OLG Köln vom 18.01.2008 oder des LG Lübeck vom 17.01.2012) zu einer Verbesserung dieser -i n einigen Fällen sicherlich irreführenden - Darstellungsweise kommt.

 

Häufig kritisiert wird bei diesen als „natürlich" beworbenen Getränken die Mitverwendung von Fruchtsaftkonzentraten, der Einsatz von Zusatzstoffen oder die Aromatisierung. Offensichtlich nicht ganz zu Unrecht, denn nur in 58 der 103 Proben wurden keine Konzentrate verarbeitet, 10 Proben enthielten stabilisierende Zusatzstoffe (insbesondere Pektin) und in 17 Fällen war die Mitverwendung von „natürlichem Aroma" deklariert.

 

Ein weiteres Manko sind teilweise die ungenauen Nährstoffangaben. Die eingeräumten Toleranzen werden immer mehr überschritten. Die Hersteller sollten dabei allerdings bedenken, dass damit der Informationswert für den Verbraucher zunehmend in Frage zu stellen ist. Ihm ist nicht gedient, wenn er mit Zahlen überhäuft wird, die letztlich immer weniger Aussage beinhalten.

Fazit

Das „weiche" Drumherum der Werbung für diese Ganzfruchtgetränke ist zwar vielversprechend. Die Behauptungen, die um diese Produktgruppe gestrickt werden, sind jedoch nicht ganz so „hart" und häufig genauer zu hinterfragen.

 

 

Artikel erstmals erschienen am 06.09.2013