Baden-Württemberg

Die Untersuchungsämter für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit

„Superfood“ – hält nicht, was der Name verspricht

Untersuchungsergebnisse 2017

Dr. Christiane Lerch, Dr. Florian Hägele, Dr. Sabine Horlacher, Thomas Kapp (alle CVUA Stuttgart) und Irene Straub (CVUA Karlsruhe)

 

Unter dem rechtlich nicht geregelten – aber wie der Markt beweist offensichtlich gelungenen – Marketingbegriff werden überwiegend pflanzliche Lebensmittel, meist exotischer Herkunft, vertrieben. Häufig handelt es sich um Pflanzenpulver oder getrocknete Früchte, die nur in kleinen Mengen (löffelweise) verzehrt werden sollen. Sie sind vielfach auch als Nahrungsergänzungsmittel in verkapselter Form oder als Pressling erhältlich.

Der Gruppe „Superfood“ werden u.a. Produkte wie Moringa Oleifera-Pulver, Gersten- und Weizengraspulver, Gojibeeren, Chiasamen, Spirulina-Algen, Maca-Wurzelpulver und auch Blütenpollen zugerechnet. Sehr häufig suggeriert die Bewerbung auf der Verpackung und vor allem im Internet dem Verbraucher, dass diese Produkte einen besonders hohen Nährstoffgehalt aufweisen und mit dem Verzehr ein gesundheitlicher Zusatznutzen verbunden ist.

 

Foto von vier verschiedenen Superfood-Produkten in Pulver- und Tablettenform.

 

Hintergrund

Aufgrund der Untersuchungsergebnisse und Belastungssituation hinsichtlich der Rückstände an Pestiziden und bestimmten Kontaminanten in „Superfood“ in den Jahren 2015 und 2016, wurde diese Thematik auch im Berichtsjahr 2017 schwerpunktmäßig als Projekt im Rahmen des Ökomonitorings weiterverfolgt. Den vollständigen Bericht dazu finden Sie hier.

Über Untersuchungsergebnisse von Moringa Oleifera-Blattpulver berichteten wir bereits 2016 und 2017.

Die untersuchten Probenarten und das Untersuchungsspektrum von „Superfood“ wurden 2017 ausgeweitet. Neben den Untersuchungen auf Rückstände an Pestiziden und bestimmten Kontaminanten wurde nun auch ein vertieftes Augenmerk auf mikrobiologische Belastung, polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe, Bestrahlung, Pyrrolizidinalkaloide sowie die Überprüfung der Kennzeichnung und Bewerbung gelegt.

 

Rückstände an Pestiziden und bestimmten Kontaminanten

Übersicht über die im Jahr 2017 untersuchten Proben „Superfood“
Probenart
Anzahl Proben / davon Bio
Anzahl
Proben mit
Rückständen > 0,01 mg/kg1)
Anzahl Bio-Proben, bei denen die Bezeichnung „bio“ als irreführend beanstandet wurde
Anzahl Proben
über der HM2)
Moringa Oleifera- Pulver
13 / 10
7 (53 %)
1 (10 %)
(Cypermethrin,
Permethrin, Thiodicarb, Trimethylsulfonium-Kation
Herkunft: unbekannt
7 (53 %)
(3x Ametryn, Bromid, Chlorat,
2x Cypermethrin, 2x DEET, Nikotin,
Permethrin, Thiodicarb, 3x Trimethylsulfonium-Kation;
Herkunft: 1x Thailand, 1x Ägypten, 5x unbekannt)
Weizengras-Pulver
7 / 5
3 (43 %)
0
3 (43 %)
2x Chlorat, Nikotin;
Herkunft: 2x unbekannt, 1x Deutschland
Gerstengras-Pulver
13)
0
0
0
Chiasamen
4 / 23)
0
0
0
Gojibeeren, getrocknet
4 / 13)
1
0
1
(Nikotin; Herkunft: China)

1) nach Berücksichtigung von Verarbeitungsfaktoren bei den jeweiligen verarbeiteten Erzeugnissen
2) HM = Höchstmenge nach der Verordnung (EG) Nr. 396/2005; nicht enthalten sind formale Beanstandungen von Perchlorat (Kontamination aus Düngern).
3) kein prozentualer Anteil für Probenzahlen < 5

 

Auf Pestizide und bestimmte Kontaminanten hat das CVUA Stuttgart insgesamt 29 Proben „Superfood“ untersucht. 11 dieser Proben (38 %) wiesen Rückstände größer als 0,01 mg/kg sowie Rückstandsgehalte an einem oder mehreren Wirkstoffen über den gesetzlich gültigen Höchstmengen auf. Hierbei handelte es sich um 7 Proben Moringapulver, 3 Proben Weizengraspulver und 1 Probe Gojibeeren.

Im Vorjahr wiesen noch 78 % der Proben „Superfood“ entsprechend hohe Rückstandsgehalte auf, sodass grundsätzlich eine deutliche Verbesserung der Rückstandsituation zu erkennen ist.

Positiv zu bewerten ist auch die Tatsache, dass im Jahr 2017 nur bei einer Probe „Öko-Superfood“ (5,3 %) die Auslobung „Öko“ wegen teils deutlich überhöhter Rückstände als irreführend beurteilt werden musste. In 2016 waren hier noch 33 % (6 von 18 Proben) des untersuchten Öko-Superfoods als irreführend bezeichnet beanstandet worden. Auch hier ist eine Verbesserung zu verzeichnen.

In 22 von 29 (76 %) der untersuchten Proben Moringa-, Gerstengras- und Weizengraspulver sowie in einer Probe Chiasamen und getrocknete Gojibeeren wurden Gehalte der Umweltkontaminante Perchlorat nachgewiesen. Dabei wurden bei insgesamt 14 Proben (12 Moringapulver, 2 Weizengraspulver) mit erhöhten Gehalten an Perchlorat größer als 0,1 mg/kg Hinweisgutachten mit Bezug zur europäischen Kontaminantenverordnung (EWG) Nr. 315/93 erstellt, um eine Ursachenforschung und Maßnahmen zur Minimierung der Gehalte zu ermöglichen.

Weiterführende Informationen zum Thema Perchlorat finden Sie hier.

 

In der Gesamtschau ist eine deutliche Verbesserung der Rückstandssituation zu verzeichnen, noch ist die Situation aber nicht zufriedenstellend.

 

Mikrobiologische Untersuchungen auf pathogene Keime

Insgesamt 25 Proben hat das CVUA Stuttgart auf ihre mikrobiologische Belastung untersucht. Bei fünf dieser Proben konnten pathogene Keime nachgewiesen werden.

Bei einem Gerstengras-Pulver wurden verotoxinbildende E-coli-Bakterien (VTEC) festgestellt und die Probe als gesundheitsschädlich beurteilt. Bei vier Proben (2 Moringapulver, 1 Gerstengraspulver, 1 Spirulina) wurde Bacillus cereus nachgewiesen, der in der Umwelt weit verbreitet ist. Die nachgewiesenen Keimzahlen lagen noch nicht in krankheitsauslösenden, gesundheitlich bedenklichen Bereichen. Allerdings kann eine unsachgemäße Zubereitung, Lagerung und Aufbewahrung hier auch schnell zu einer deutlichen Erhöhung der Keimzahlen führen.

 

Bestrahlung

Die Behandlung von Lebensmitteln mit ionisierenden Strahlen („Bestrahlung“) kann u.a. zur Reduktion der mikrobiellen Belastung und somit zur Verlängerung der Haltbarkeit angewendet werden. Das Verfahren ist jedoch in Deutschland lediglich für konventionell produzierte getrocknete, aromatische Kräuter und Gewürze zulässig.

Im Jahr 2017 hat das CVUA Karlsruhe 33 Proben (13 Moringa, 3 Gerstengras, 5 Weizengras, 7 Gojibeeren, 5 Spirulina) untersucht. Nur bei einer Probe Moringa-Pulver konnte eine unzulässige Bestrahlung festgestellt werden – entsprechend war hier auch der mikrobiologische Befund unauffällig.

 

Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)

Diese Substanzen können bei Verbrennungsprozessen gebildet werden und gelangen bei unsachgemäßer Trocknung über Rauchgase als unerwünschte Kontaminanten in Lebensmittel. Auch über Mineralöle können PAK in Lebensmittel eingetragen werden.

Sechs von insgesamt 27 auf PAK untersuchte Proben wiesen auffällige Gehalte auf (5 Moringa, 1 Spirulina). Vier Proben (3 Moringa, 1 Spirulina) überschritten den für Nahrungsergänzungsmittel festgelegten Höchstgehalt von 50 µg/kg (VO (EG) Nr. 1881/2006).

 

Pyrrolizidinalkaloide (PA)

Pyrrolizidinalkaloide sind sekundäre Pflanzenstoffe, die einige Pflanzenfamilien zur Abwehr von Fressfeinden bilden. Viele Einzelsubstanzen aus dieser Stoffgruppe sind lebertoxisch.

Das CVUA Stuttgart prüft Stand August 2018 auf 38 verschiedene Verbindungen. Rechtlich verbindliche Höchstgehalte sind bisher weder für Pollen noch für andere Lebensmittel festgelegt worden.

2017 wurden insgesamt 14 Proben Blütenpollen auf das Vorhandensein und den Gehalt an PA untersucht.

Sechs Proben wiesen sehr hohe PA-Gehalte auf (bis zu 3600 µg/kg) und wurden deshalb als gesundheitsschädlich und als nicht sichere Lebensmittel eingestuft.

 

Infokasten

Blütenpollen aus Spanien

Die Deklaration der Herkunft von Blütenpollen ist nicht verpflichtend. Sehr auffällig war jedoch, dass die Proben, bei denen als Herkunftsland „Spanien“ angegeben war, tendenziell sehr hohe PA-Gehalte aufwiesen.

Die Zusammensetzung der PA wies die für Blütenpflanzen aus der Gattung Natternkopf (Echium) typischen Verbindungen auf; es ist deshalb sehr wahrscheinlich, dass diese Blütenpollen von Bienen gesammelt wurden, die auf reichen Echiumvorkommen weideten.

Die Pflanzengattung Echium ist dafür bekannt, dass sie große Mengen an PA bildet [1].

 

Einen Beitrag des CVUA Freiburg zu PA in Honig finden Sie hier.

Unter diesem Link erhalten Sie den Bericht des CVUA Stuttgart über PA in Honigwein.

 

Kennzeichnung, Bewerbung, Aufmachung

Die „Superfood“- Proben wurden auch hinsichtlich ihrer Kennzeichnung, Bewerbung und Gesamtaufmachung sowohl auf der Verpackung als auch im Internet unter die Lupe genommen: 90 % der überprüften Proben wiesen hier Mängel auf. In den meisten Fällen handelte es sich dabei um fehlende Mengenangaben zu beworbenen Nährstoffen oder um die Verwendung unzulässiger nährwert- und gesundheitsbezogener Angaben. Aber auch Mängel in der allgemeinen Pflichtkennzeichnung kamen vor.

Nahezu jede Internetbewerbung enthielt irreführende Angaben. Regelmäßig war die Auslobung der enthaltenen Nährstoffmengen unverhältnismäßig, da die vorgesehene, geringe Verzehrmenge – in der Regel nur wenige Tee- oder Esslöffel – nicht berücksichtigt wurde.

„Superfood“-Produkte können durchaus nennenswerte Nährstoffmengen und auch ein breites Nährstoffspektrum aufweisen – sie bleiben trotzdem nur „normale“ Lebensmittel. Zu berücksichtigen ist auch, dass von diesen Produkten meist nur vergleichsweise geringe Mengen regelmäßig verzehrt werden, was die beworbene Nährstoffzufuhr stark relativiert. Zudem unterscheiden sich exotische Produkte oft nur durch den hohen Preis von vergleichbaren, einheimischen Erzeugnissen.

 

Quellen

[1] Pyrrolizidin-Alkaloide – Giftige (Bienen)-Weiden

 

Artikel erstmals erschienen am 28.08.2018 11:38:54

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