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Patulinrückstände in Apfelprodukten - Untersuchungen aus dem Jahr 2012

Ein Bericht aus unserem Laboralltag

Tamara Hummel, Margit Kettl-Grömminger, Renate Schnaufer

 

Im Jahr 2012 wurden am CVUA Stuttgart 36 Proben Apfel- erzeugnisse (davon 10 aus ökologischer Erzeugung) auf ihren Gehalt an Patulin untersucht.

Schmuckelement.Zusammenfassung

Im Jahr 2012 wurden am CVUA Stuttgart 36 Proben Apfelerzeugnisse (davon 10 aus ökologischer Erzeugung) auf ihren Gehalt an Patulin untersucht..

 

  • • In keiner der 23 untersuchten Proben Apfelsaft (davon 2 aus ökologischer Erzeugung) wurden die gesetzlich festgesetzten Höchstmengen für Patulin überschritten.
  • • Alle 7 untersuchten Babynahrungsmittel stammten aus ökologischer Erzeugung. Lediglich ein Erzeugnis wies einen Gehalt auf, der allerdings deutlich unter der gesetzlichen Höchstmenge lag.
  • • In keiner der 6 untersuchten Proben Apfelmus (eine davon aus ökologischer Erzeugung) wurde Patulin nachgewiesen.

 

Damit ist die Rückstandssituation insgesamt positiv zu bewerten.

 

Hintergrund

Äpfel sind der Deutschen liebstes Obst. Neben dem Verzehr als Frischobst werden Äpfel auch in ganz unterschiedlich verarbeiteten bzw. zubereiteten Formen verzehrt, wie z.B. Apfelsaft (klar bzw. trüb), Apfelmus, Apfelkompott (auch für Babys und Kleinkinder), in getrockneter oder vergorener Form (Apfelcidre, Apfelwein - „Äppelwoi“).
In den gemäßigten Zonen ist der Apfel für die Saftherstellung der wichtigste Rohstoff. In vielen Ländern Europas nimmt der Apfelsaft gemessen am Produktionsvolumen eine führende Rolle ein. In Deutschland liegt der Verbrauch an Apfelsaft bei ca. 13 Litern pro Kopf und Jahr. Obstsäfte sind im Grunde genommen nicht als Getränke zu betrachten sondern eher als „flüssiges Obst“. Ihr Zuckergehalt und Brennwert sind nicht zu unterschätzen.
Äpfel und deren Erzeugnisse besitzen jedoch auf Grund ihrer Inhaltsstoffe (Vitamine, Mineralstoffe, Spurenelemente u.a.m.) eine positive ernährungsphysiologische Wirkung, die bei der Baby- und Kleinkindernährung und auch bei der Ernährung von Senioren geschätzt wird.

 

Einleitung

Patulin ist ein sekundäres Stoffwechselprodukt verschiedener niederer Pilze der Gattungen Penicillium, Aspergillus und Byssochlamys. Patulin kann zwar in verschiedenen verschimmelten pflanzlichen Lebensmitteln wie Früchten (Weintrauben, Kirschen, Himbeeren, Erdbeeren, Pfirsiche) und Getreide auftreten, die Hauptkontaminationsquelle für den Menschen stellt jedoch angefaultes Kernobst dar (Birnen und Äpfel, Erzeugnisse wie Apfelsaft, Apfelmus, in Frankreich auch Cidre).
Werden diese angeschimmelten oder beschädigten, braunfaulen Früchte zu den genannten Erzeugnissen weiterverarbeitet oder werden zwischengelagerte Erzeugnisse (Säfte, Mus) von entsprechenden Schimmelpilzen befallen, so gelangt dieses Mykotoxin in die menschliche Ernährung. Andere Fruchtsäfte und Tomatensaft tragen nur in geringem Umfang zur Patulin-Belastung bei.

Bei Äpfeln wurde festgestellt, dass Patulin praktisch nicht aus dem Befallsherd in gesundes Gewebe eindiffundiert. Bei großzügigem Entfernen der angefaulten Stellen kann das Obst noch verarbeitet bzw. verzehrt werden. Dies gilt jedoch nicht für andere befallene Obstarten.
Patulin ist gegenüber kurz einwirkender Hitzebehandlung (Pasteurisieren) relativ beständig, vor allem im sauren pH-Bereich.

Foto von fauligen Äpfeln.

 

Bei der Vergärung oder Schwefelung patulinhaltiger Trauben- bzw. Apfelsäfte wird dieses Mykotoxin zerstört.
Patulin wird als genotoxisch und teratogen eingestuft.
Im Vergleich zu den anderen Mykotoxinen wird die Belastung der europäischen Bevölkerung durch Patulin eher als gering eingeschätzt.

Da Apfelerzeugnisse jedoch zu den ersten Lebensmitteln gehören, die nach oder während der Muttermilchernährung bzw. Ersatzmilchnahrung Säuglingen und Kleinkindern gegeben werden, ist auf eine mögliche Kontamination dieses Obsterzeugnisses durch Patulin besonders zu achten.

 

 

 

Ergebnisse

In den nachfolgenden Tabellen sind die Patulin-Ergebnisse der untersuchten Apfelprodukte dargestellt.

Tabelle 1: Gegenüberstellung der Patulin-Ergebnisse in Apfelsäften aus ökologischer und konventioneller Erzeugung.
Patulin Anzahl Proben Anzahl Proben mit Gehalten Mittelwert
(der Proben mit Gehalten) [µg/kg]
Höchster
ermittelter Gehalt
[µg/kg]
ökologische Erzeugung

2

2 (100%)

9,3

15,4

konventionelle Erzeugung

21

12 (57%)

7,5

21,1

 

Die Ergebnisse zeigen, dass in 57 % der untersuchten Apfelsäfte aus konventioneller Erzeugung Patulin bestimmt wurde. Jedoch lag auch der höchste ermittelte Gehalt von 21,1 µg/kg unter dem gesetzlich festgelegten Grenzwert von 50 µg/kg für Fruchtsäfte [1].
Aus ökologischer Erzeugung wurden lediglich 2 Proben untersucht, die erhaltenen Werte sind damit in keiner Weise als repräsentativ zu betrachten. Die ermittelten Patulin-Gehalte liegen auch bei diesen Produkten deutlich unter der für Säfte festgelegten Höchstmenge. An dieser Stelle wird noch ergänzend angeführt, dass die ermittelten Patulingehalte in 4 ebenfalls untersuchten Birnensäften (davon einer aus ökologischer Erzeugung) unter der Bestimmungsgrenze von 1,2 µg/kg lagen.

 

Tabelle 2: Patulin-Gehalte in Apfelkompott/-mus aus ökologischer und konventioneller Erzeugung.
Patulin Anzahl Proben Anzahl Proben mit nachgewiesenen Gehalten
ökologische Erzeugung

1

0

konventionelle Erzeugung

4

0

 

In keiner der untersuchten 5 Proben Apfelkompott/-mus konnte Patulin nachgewiesen werden. Die gesetzlich festgelegte Höchstmenge liegt bei diesen festen Apfelerzeugnissen bei 25 µg/kg [1].

 

Tabelle 3: Patulin-Gehalte in Babynahrung (Obstzubereitungen und Säfte) aus ökologischer Erzeugung.
Patulin Anzahl Proben Anzahl Proben
mit ermittelten Gehalten
Höchster
ermittelter Gehalt
[µg/kg]
ökologische Erzeugung

7

1 (14,3%)

3,0

 

Von den 7 untersuchten Baby-Produkten (5 Obstzubereitungen und 2 Fruchtsäfte), die alle aus ökologischer Erzeugung stammten, wurde lediglich in einer Probe Obstzubereitung ein Patulin-Gehalt von 3,0 µg/kg ermittelt, der damit deutlich unter der für Babynahrung festgelegten Höchstmenge von 10 µg/kg sowohl für flüssige als auch feste Produkte liegt [1].

 

Literatur

[1]        VO (EG) 1881/2006: Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 der Kommission vom 19. Dezember 2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln (ABl. L 364/5), zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 594/2012 vom 5. Juli 2012 (ABl. L 176/43).

 

Bildernachweis:

CVUA Stuttgart.

 

Artikel erstmals erschienen am 09.08.2012 16:06:01

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