Baden-Württemberg

Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe

Schwermetalle und andere Elemente – Bilanz 2016

Kerstin Schöberl, CVUA Karlsruhe für die Elementanalytik-Sachverständigen der CVUAs Stuttgart, Freiburg, Sigmaringen und Karlsruhe.

 

Die Untersuchung auf die Gehalte chemischer Elemente wird in einer breiten Palette von Lebensmitteln, Kosmetika, Bedarfsgegenständen und Arzneimitteln von den Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern (CVUA) Baden-Württembergs risikoorientiert durchgeführt. Unsere Übersicht der Untersuchungsergebnisse aus dem Jahr 2016 zeigt insgesamt eine recht positive Situation.


Verbraucherinnen und Verbrauchern sind chemische Elemente oftmals aus dem Chemieunterricht durch das Periodensystem der Elemente bekannt oder sie denken dabei an den Sammelbegriff „Schwermetalle“. Jedoch sind für die Lebensmittelüberwachung weit mehr Elemente als die typischen Schwermetalle (z.B. Blei, Quecksilber) relevant. Denn auch zahlreiche andere Elemente können sich beispielsweise toxisch auswirken, darunter auch essentielle Elemente wie Iod. Daneben gibt es aber auch viele Elemente, deren Aufnahme für den Erhalt der menschlichen Gesundheit notwendig ist und die auf Lebensmitteln beworben werden. Die Bestimmung dieser Elemente ist deshalb auch eine wichtige Aufgabe der amtlichen Lebensmittelüberwachung. Elemente wie Kalium, Calcium und Magnesium sind wichtige Parameter zur Charakterisierung bestimmter Lebensmittel (z.B. Fruchtsäfte, Separatorenfleisch). Sie können einen wichtigen Beitrag bei der Überprüfung der Identität solcher Lebensmittel liefern.


Die Gehalte verschiedenster toxischer Elemente und die Gehalte an Spuren- sowie Mengenelementen wurden - wie in den vergangenen Jahren - überprüft. Bei insgesamt rund 5.000 Proben wurden 51.000 Elementbestimmungen durchgeführt. Das Analysenspektrum umfasste 34 chemische Elemente und Elementspezies (wie beispielsweise anorganisches Arsen). Darunter sind bekannte Vertreter der Schwermetalle, wie Blei, Cadmium und Quecksilber. Auch für den menschlichen Organismus essentielle Elemente, wie Magnesium und Eisen, werden regelmäßig mittels moderner Probenvorbereitungs- und Messtechniken analysiert.

 

Es werden verschiedene Gefäße mit farblosen wässrigen Lösungen im Labor gezeigt, die vor der Messung auf verschiedene chemische Elemente hergestellt wurden.                     
Abb. 1 und Abb. 2: Wässrige Lösungen zur Messung auf verschiedene chemische Elemente


Rechtliche Situation

 

Die rechtlichen Vorgaben für die Bewertung der Gehalte an chemischen Elementen sind vielfältig. Es gibt u.a. für die unterschiedlichen Produktgruppen bei Lebensmitteln, bei Kosmetika und Bedarfsgegenständen rechtliche Vorgaben, zumeist im EU-Recht. Abhängig vom Element und dessen Vorkommen oder Anwendung bestehen auch zahlreiche weitere Reglementierungen oder toxikologische Bewertungen, die bei der Beurteilung und damit möglicherweise für eine Beanstandung herangezogen werden können. Die Schwermetalle Blei, Cadmium und Quecksilber sind toxisch und gelangen auf verschiedenen Eintragspfaden in die Umwelt. Über beispielsweise Futtermittel oder Oberflächenwasser kommen sie auch in die Lebensmittel-Kette. Hier regelt die EU-Kontaminanten-Höchstgehalteverordnung (VO (EG) Nr. 1881/2006) die für Lebensmittel zulässigen Höchstgehalte unter anderem für diese drei Elemente.

 

Untersuchungsergebnisse 2016

 

Die mehrjährige Tendenz, dass nur wenige Proben mit Überschreitungen von Höchstgehalten für toxische chemische Elemente aufgefallen sind, hat sich 2016 erneut bestätigt.

 

In Einzelfällen mussten jedoch Lebensmittelproben als „nicht verkehrsfähig“ beurteilt werden. Dies betraf beispielsweise ein Kräuterpulver, das als Nahrungsergänzungsmittel im Handel erhältlich war. Bei Nahrungsergänzungsmitteln darf der Blei-Gehalt gemäß EU-Kontaminanten-Höchstgehalteverordnung nicht über 3 mg/kg liegen. Bei der beanstandeten Probe war der Gehalt an Blei jedoch mehr als doppelt so hoch. Bleigehalte können bei pflanzlichen Produkten erhöht sein, da verschiedene Pflanzenarten Blei aus dem Boden, Wasser und auch über die Blattoberfläche in ihre Wurzeln oder oberirdischen Pflanzenteile einlagern können. Durch den Wasserverlust bei der Trocknung zum Pulver erhöhen sich, d.h. sie konzentrieren sich auf, die Bleigehalte noch zusätzlich. Hier ist für die Hersteller eines solchen Produktes eine Kontrolle der verwendeten Rohstoffe auf z.B. toxische Elemente unverzichtbar.


Zu den Pflanzen, die auch als Nahrungsergänzungsmittel im Handel erhältlich sind, gehört auch das Pulver von Moringablättern. Hier konnte in der aktuellsten Ergebnisauswertung jedoch bezüglich der Elementgehalte Entwarnung signalisiert werden: http://www.cvuas.de/pub/beitrag.asp?subid=1&Thema_ID=2&ID=2434&Pdf=No&lang=DE

 

Auch bei einem Schwertfischsteak musste eine Beanstandung ausgesprochen werden. Hier wurde der Höchstgehalt für Quecksilber gemäß EU-Kontaminanten-Höchstgehalteverordnung von 1 mg/kg gesichert überschritten. Schwertfisch zählt zu den sogenannten Raubfischen und ist damit für vergleichsweise hohe Gehalte an Quecksilber im Fischfleisch bekannt. Denn solche Fischarten reichern durch ihr Fraßverhalten weit oben in der Nahrungskette u.a. Quecksilber in der Muskulatur an. Es kommt immer wieder zu Höchstgehaltsüberschreitungen, wenn Fische, die zu hohe Quecksilber- Gehalte aufweisen vermarktet werden. Deshalb ist auch hier die stichprobenartige Überwachung regelmäßig notwendig. Aufgrund der relativ hohen Gehalte von Quecksilber in bestimmten Fischarten hat das Bundesinstitut für Risikobewertung Verzehrsempfehlungen erstellt: http://www.bfr.bund.de/cm/343/verbrauchertipp_fuer_schwangere_und_stillende_

den_verzehr_von_thunfisch_einzuschraenken.pdf

 

Bei der Überprüfung verschiedener Kennzeichnungselemente, beispielsweise der Nährwertkennzeichnung oder speziell ausgelobter Produkte (z.B. „mit Eisen“), wurden ebenfalls verschiedene Auffälligkeiten festgestellt, die nicht im Einklang mit der entsprechenden Auslobung, Kennzeichnung oder den dazugehörigen Rechtsvorschriften waren.

 

Zahlreiche Elementverbindungen sind als Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen. Eingelegte Oliven können beispielsweise mit Eisensalzen „geschwärzt“ werden. Hier erfolgt der Nachweis im Labor über den Eisengehalt. Lesen Sie weiter unter:
http://www.cvuas.de/pub/beitrag.asp?subid=1&Thema_ID=2&ID=2443&Pdf=No&lang=DE

 

Über die Untersuchung von Chrom VI in Lederprodukten, wurde bereits berichtet. Die Details finden Sie hier: http://www.cvuas.de/pub/beitrag.asp?subid=1&Thema_ID=3&ID=2448&Pdf=No&lang=DE

 

Fazit und Ausblick

 

Die Untersuchung von chemischen Elementen in all den verschiedenen Produkten, die die amtliche Lebensmittelüberwachung Baden-Württembergs im Fokus hat, ist immer wieder eine Herausforderung. Bekannte aber auch neue Probenarten und eine große Zahl an Elementen müssen überwacht und die Messmethoden ständig an die aktuellen Anforderungen angepasst werden. Von Aluminium bis Zinn werden auch im Jahr 2017 die
Untersuchungen durch die Spezialisten in den CVUAs fortgeführt.

 

Artikel erstmals erschienen am 16.08.2017 11:55:38

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