Baden-Württemberg

Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe

Tätowierfarben enthalten gefährliche Stoffe. Daher besteht erhöhter Handlungsbedarf.

Die Kosmetik-Sachverständigen der CVUAs Freiburg und Karlsruhe

 

Ein Drittel der untersuchten Farben enthielt nicht erlaubte Substanzen, die Hälfte hiervon gesundheitsschädliche Stoffe (aromatische Amine, Nitrosamine, Phenol). Technische Farben, die z.B. in Autolacken verwendet werden, waren in zwei Drittel der Tätowierfarben enthalten. Eine insgesamt erschreckende Bilanz angesichts des starken Modetrends „Tattoo“.

Quelle LGA Baden-Württemberg: Ein Tatoo entsteht

 

Die CVUAs Freiburg und Karlsruhe haben im Jahr 2010 ein Untersuchungsprojekt „Tätowierfarben rot, orange, gelb" durchgeführt.

 

Praxis-Erfahrungen:

Hierzu haben die Sachverständigen in der Regel die Lebensmittelkontrolleure der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden bei der Probenahme der Tätowierfarben und der Kontrolle in den Tattoostudios begleitet. Bei einer sogenannten Tattoo-Convention (Tätowiermesse) in Reutlingen haben wir in einer gemeinsamen Aktion des Gesundheitsamtes Reutlingen, der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde, dem Ordnungsamt und dem Landesgesundheitsamt eine Vielzahl von Tattooständen kontrolliert. Bei dieser Veranstaltung in der Eissporthalle Reutlingen, die im September von freitags morgens bis sonntags abends im Rahmen eines Unterhaltungsprogramms stattfand, rechnete der Veranstalter damit, dass sich insgesamt bis zu 2000 Menschen an den zahlreichen Tattooständen einzelner Studios und prominenter ausländischer Tätowierer tätowieren lassen würden.
Bei den Kontrollen der Studios und der Tattoo-Convention beklagten sich die Tätowierer nicht selten über mangelhafte Informationen, welche Farben denn nun sicher seien. Die Tätowierfarbenlieferanten suggerieren den Tätowierern zuweilen, ihre Farben seien amtlich geprüft, obwohl dies nicht der Fall ist. Sie begrüßten daher überwiegend die Untersuchungsaktion und äußerten häufig den Wunsch nach strengeren Regulierungen, um selbst besser vor Regressansprüchen geschützt zu sein.

 

In den Gesprächen mit zahlreichen Tätowierern während der Kontrollen wurden die Sachverständigen der Untersuchungsämter immer wieder darauf hingewiesen, dass der Internethandel mit Billigware eine zunehmend stärkere Bedeutung gewinne. Insbesondere das Klientel, dem weniger Geld zur Verfügung stehe, ließe sich mit Tattoo-Dumpingpreisen locken. In unserer ebay-Recherche vom 14.02.2011 sind in der Kategorie „Tätowierfarbe" 1094 Angebote zu finden. Diese Angebote reichen von professionellen Anbietern, die ausführliche Informationen liefern, über Anbieter z.B. aus Hongkong, die nur rudimentäre Angaben über ihre Farben liefern, bis hin zu privaten Anbietern, die anscheinend Selbstabfüllungen weiterverkaufen.
Bei den 108 Angeboten zur Kategorie „Permanent Make up" wurden von Privat sogar Farben angeboten, die als bereits benutzt („höchstens zweimal verwendet") bezeichnet wurden.

 

Untersuchungsergebnisse:

Im Jahr 2010 wurden insgesamt 38 Tätowierfarben auf Einhaltung der Vorgaben der Tätowiermittelverordnung untersucht.

Geprüft wurde auf kritische Inhaltsstoffe und auf das Vorhandensein der vorgeschriebenen Kennzeichnungselemente:

  • Bei 6 Proben waren Farbstoffe enthalten, die für Tätowierfarben nicht zugelassen sind; das sind die Pigmente mit den Colour Index-Nummern (CI): CI 74260, CI 73900, CI 21108, CI 11710.
  • In 6 Proben wurden verbotene Azofarbstoffe eingesetzt. Bestimmt wurden die aromatischen Amine 2,4 Toluylendiamin und o-Anisidin.
  • 1 Probe enthielt eine Spur des verbotenen Stoffes Phenol.
  • 1 Probe enthielt das kanzerogene Nitrosamin N-Nitrosodiethanolamin (NDELA) in einer hohen Konzentration von 156 µg/kg. Bei kosmetischen Mitteln darf NDELA nicht nachweisbar sein, die Nachweisgrenze liegt je nach Produkt bei 10 bis 20 µg/kg. Dieser Richtwert wurde also um ein Vielfaches überschritten.
  • In 5 Proben wurde der technische Konservierungsstoff 1,2 Benzisothiazol-3(2H)-on mit Gehalten von 44 - 172 mg/kg bestimmt. Für kosmetische Mittel ist dieser Konservierungsstoff nicht zugelassen, der Einsatz dieses Stoffes ist derzeit für Tätowierfarben nicht geregelt, er muss aber deklariert werden. Dies war nicht der Fall.
  • Bei 25 Proben war die Kennzeichnung unvollständig, d.h. es waren nicht alle erforderlichen Kennzeichnungselemente auf dem Etikett angegeben.
  • 25 Tätowierfarben enthielten Pigmente, die zwar für kosmetische Mittel nicht zugelassen sind, aber deren Einsatz in Tätowierfarben nicht geregelt ist.

 

Quelle CVUA KA: Untersuchung von Laborfarben

 

Bewertung und Schlussfolgerungen

13 von 38 Proben (= 34 Prozent) waren in stofflicher Hinsicht zu beanstanden. Neben nicht zugelassenen Farbstoffen enthielten 7 Proben (= 18 Prozent) gesundheitsschädliche Stoffe, wie aromatische Amine, Nitrosamine und Phenol.

 

Auffällig ist der häufige Nachweis (5 Proben, 13 Prozent) des für Kosmetika nicht zugelassenen Konservierungsstoffes 1,2 Benzisothiazol-3(2H)-on in relativ hohen Konzentrationen.

 

25 von 38 Proben (= 66 Prozent) waren nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet.

 

25 Tätowierfarben (= 66 Prozent) enthielten Farbstoffe, die gemäß Tätowier-mittelverordnung zwar nicht verboten sind, für diesen Verwendungszweck aber auch nicht bewertet sind. Für Tätowierfarben existiert im Gegensatz zu der Regelung für Kosmetikfarbstoffe keine Positivliste.


Es handelt sich bei den verwendeten Tätowierfarben also nicht um zugelassene Kosmetikfarbstoffe, sondern diese Farben stammen aus dem technischen Bereich (z.B. zur Verwendung als Autolacke oder in der Textil-, Druck-, Kunststoffindustrie). Als Beispiel sei das in vier Proben verwendete rote Pigment CI 56110 (=Pigment Red 254) genannt. Dieses Pigment wird als Autolackfarbe „Ferrari Rot" gehandelt und wird wegen seiner hohen Lichtechtheit auch als Restauratorenfarbe verwendet. Im dortigen Sicherheitsdatenblatt heißt es „ Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung entfernen. Sofort mit viel Wasser und Seife abwaschen, Schutzhandschuhe." Pigment Red 254 wird laut Internet von diversen Herstellern in China angeboten.
Wegen der durchweg anderen Zweckbestimmung dieser Pigmente als der Herstellung von Tätowierfarben sind mit sehr großer Wahrscheinlichkeit keine oder nur unzureichende toxikologischen Daten für die Einbringung in lebende Hautschichten vorhanden. Solche Pigmente dürfen dennoch nach derzeitiger Rechtslage verwendet werden. Dieser Umstand ist u.E. sehr bedenklich und spricht für die Erstellung einer Positivliste für Tätowierfarbstoffe.

 

Nähere Informationen zu den Ergebnissen können der tabellarischen Übersicht entnommen werden.

 

Unsere Ergebnisse bestätigen die u.g. Resultate anderer Untersuchungen und zeigen, dass dringender Handlungsbedarf zum Schutz der Verbraucher besteht. Schließlich ist der Trend zum Tattoo in Deutschland sehr hoch.

Die Sachverständigen der CVUAs Freiburg und Karlsruhe planen daher im Jahre 2011 einen weiteren Aktionsplan, um noch mehr Klarheit bzgl. der Zusammensetzung von Tätowierfarben und Permanent-Make up zu erhalten. Ausführliche Hintergrundinformationen sind dem u.g. link zu entnehmen.

Der Rechtsrahmen in Deutschland und Europa muss dringend verbessert werden, um den Verbraucher wirksamer vor gesundheitlichen Risiken zu schützen. Wichtig sind sicher auch breit angelegte Aufklärungskampagnen der Bevölkerung.

Schließlich wird an dieser Stelle noch auf das in unserer Website veröffentlichte Merkblatt "Leitlinie zur Beurteilung von Tätowier- und Permanent Make up (PMU) - Farben für Betreiber von Tattoo- und PMU- Studios" hingewiesen.

(siehe hier)

 

Ausführliche Untersuchungsergebnisse:

- Tabellarische Übersicht der Ergebnisse, (pdf-File)

 

Weitere Informationen zum Thema:

- Andere aktuelle Untersuchungsergebnisse (pdf-File)
- Hintergrundinformationen zu Tattoos (pdf-File)
- Tätowierfarben - rechtlicher Rahmen (als pdf-File)

 

Artikel erstmals erschienen am 18.02.2011 08:51:44

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