Trinkwasser

Dr. Katja Fischer-Huesken (CVUA Freiburg)

 

Was verbirgt sich hinter diesem Begriff?

Foto: ein Glas mit klarem Wasser.Nach Sprachregelung der EG-Trinkwasserrichtlinie und der Trinkwasserverordnung als „ Wasser für den menschlichen Gebrauch“ bezeichnet ist darunter nicht nur das Wasser zum Trinken, zum Kochen und zur Zubereitung von Speisen und Getränken zu verstehen, sondern auch Wasser zu anderen häuslichen Zwecken wie Körperpflege und -reinigung, Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Berührung kommen oder von Gegenständen, die nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen. In Baden-Württemberg beträgt der tägliche Wasserverbrauch im Haushalt pro Kopf im Durchschnitt etwa 125 Liter.

 

Trinkwasser ist damit lebensnotwendig und kann nicht ersetzt werden.

 

Je nach geographischer Lage und geologischen Möglichkeiten wird Trinkwasser aus Grundwasser (Tiefbrunnen und Quellfassungen) oder aus Oberflächengewässern (Seen und Talsperren) gewonnen. Zum vorbeugenden Schutz der Wasservorkommen vor Verunreinigungen werden grundsätzlich bei Nutzung zur Trinkwassergewinnung Wasserschutzgebiete festgesetzt und überwacht.

 

Die öffentliche Trinkwasserversorgung stützt sich in Baden-Württemberg auf drei Säulen:

  • über 1000 örtliche Gemeindeversorgungen
  • etwa 200 überörtliche Gruppenwasserversorgungen und
  • fünf Fernwasserversorgungen für Wassermangelgebiete .

 

Hinzu kommt eine fast unbezifferbare Anzahl an Eigenwasserversorgungen.

 

Welche Anforderungen werden an Trinkwasser gestellt?

Die Anforderungen, die gestellt werden sind außerordentlich hoch. Sie dienen

  • dem Schutz vor einer möglichen Seuchengefahr durch Bakterien und 
  • zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor chemischen Stoffen.

 

Trinkwasser sollte appetitlich sein und zum Genuss anregen. Es muss farblos, klar, kühl sowie geruchlich und geschmacklich einwandfrei sein. Trinkwasser muss keimarm sein und mindestens den gesetzlichen Anforderungen genügen.

 

Bei der Wassergewinnung, Aufbereitung und Verteilung müssen die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden. Festgelegte Grenzwerte für chemische Stoffe dürfen nicht überschritten werden. Die toxikologisch relevanten Grenzwerte basieren auf Untersuchungen über Dosis-Wirkungsbeziehungen unter der Berücksichtigung hoher Sicherheitsfaktoren und stellen sicher, dass auch bei lebenslangem Genuss eine Schädigung der menschlichen Gesundheit nicht zu besorgen ist. Der Unternehmer einer Wasserversorgungsanlage darf Wasser, das den Anforderungen oder den zugelassenen Abweichungen nicht entspricht, nicht als Wasser für den menschlichen Gebrauch abgeben und anderen nicht zur Verfügung stellen.

 

Die Überwachung der Trinkwasserqualität

Die wichtigsten Untersuchungsparameter sind die mikrobiologischen Untersuchungen auf Indikatorkeime, die Sensorik, die Überprüfung der Grenzwerte für Schwermetalle, polycyclische aromatische Kohlenwasserstoff (PAK), leichtflüchtige Halogenkohlenwasserstoffe, Nitrit, Nitrat und Pflanzenschutzmittel sowie ihre Abbauprodukte.

 

Eine weitere wichtige Kenngröße ist der pH-Wert, der Aufschluss über die Aggressivität und damit das korrosionschemische Verhalten des Trinkwassers gibt. Aggressives Wasser ist in der Lage, aus Rohren entsprechend den verwendeten Leitungsmaterialien Metalle wie z.B. Kupfer zu lösen. Auch kann es zur Bildung von Rostwasser aus verzinkten Stahlrohren kommen.

 

Ein weiterer Untersuchungsschwerpunkt ist die Überprüfung der Einhaltung der Grenzwerte für die in der Trinkwasseraufbereitung zugelassenen Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren: So dürfen zur Desinfektion u.a. Chlor oder Ozon eingesetzt werden; zum Schutz der Rohrleitungen sind Zusätze von Phosphaten und Silikaten zulässig. Auch werden die Gehalte an Desinfektionsnebenprodukten überwacht (z.B. Bromat oder Trihalogenmethane wie Chloroform).

 

Die Grenzwerte müssen am Austritt aus denjenigen Zapfstellen, die der Entnahme von Wasser für den menschlichen Gebrauch dienen, eingehalten werden. Dies bedeutet, dass auch die Hausinstallation mit ihren Rohrleitungen, Armaturen und den Geräten, die sich zwischen dem Punkt der Entnahme von Wasser für den menschlichen Gebrauch (dem Zapfhahn) und dem Punkt der Übergabe von Wasser aus einer Wasserversorgungsanlage (in der Regel die Wasseruhr) befinden, in der Überwachung zu berücksichtigen sind. Daher werden zum Beispiel Warmwassersysteme (Duschen) in öffentlichen Gebäuden wie Krankenhäusern und Schulen gezielt auf Legionellen geprüft.

 

In Baden-Württemberg sind 38 Gesundheitsämterder Land- und Stadtkreise für die Überwachung der Trinkwasserqualität zuständig.

 

 

Artikel erstmals erschienen am 05.11.2008