Unerwünschte Fremdkräuter: Pyrrolizidinalkaloide (PA) in Baby-, Still- und Schwangerschaftstees

Doris Metschies (CVUA Freiburg), Thomas Kapp (CVUA Stuttgart), Marina Groenda (CVUA Karlsruhe)

 

Aktualisiert am 26.10.2017
 

ProduktpaletteUnerwünschte Fremdkräuter können zu einem Eintrag gesundheitlich problematischer, sogenannter Pyrrolizidinalkaloide in Tee führen. Aus diesem Grund und aufgrund aktueller Medienberichte wurde im ersten Halbjahr 2017 eine spezielle Untersuchungsreihe zu Kräutertees durchgeführt, die besonders für Säuglinge und Kleinkinder, Schwangere oder Stillende, also eine besonders empfindliche Verbrauchergruppe angeboten werden.

 

Insgesamt 21 Proben wurden gemeinsam durch die CVUAs Freiburg, Karlsruhe und Stuttgart untersucht und beurteilt, darunter 10 Babytees, 10 Schwangerschafts- und Stilltees sowie 1 Fencheltee mit Apfelsaft für Säuglinge und Kleinkinder.

Das Ergebnis:

12 der 21 untersuchten Sonderproben (57 %) wiesen bestimmbare Gehalte an PA auf. Auffällig hierbei ist, dass die beobachteten PA-Belastungen keiner Normalverteilung folgen. Stattdessen wurden die mehrheitlich unauffälligen Proben von einigen Proben mit hohen bis sehr hohen Werten (max. 860 µg/kg) begleitet. Insbesondere dieser hohe „Ausreißerwert“ verursacht den hohen Mittelwert der Probenserie von 56 µg/kg, während der Medianwert nur bei 1,8 µg/kg liegt.

Fazit der Bewertung:

PA-Gehalte in Tee für empfindliche Personengruppen sollten so niedrig wie möglich sein, um Säuglinge und Kleinkinder mit niedrigem Körpergewicht oder schwangere und stillende Frauen, denen eine hohe Verzehrmenge empfohlen wird, vor einem erhöhten Gesundheitsrisiko zu schützen.
Unter Berücksichtigung des beabsichtigten Verwendungszwecks und in Verbindung mit der angegebenen Verzehrempfehlung wurden 4 Proben (3 Babytees und 1 Schwangerschafts- und Stilltee) mit PA-Gehalten von 42 – 860 µg/kg aufgrund der Kontamination mit Fremdkräutern als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet im Sinne von Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe b in Verbindung mit Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 beurteilt.

 

Abbildung 1: Histogramm-Übersicht der Sonderprobenergebnisse

 Grafik

Legende: PA-Gehalt = Summe der bestimmten Pyrrolizidinalkaloide in µg/kg (s. auch Infobox „Die Untersuchungsmethode“); n.b. = PA-Gehalt kleiner als Bestimmungsgrenze

Was sind Pyrrolizidinalkaloide?

PA sind sekundäre Pflanzeninhaltsstoffe, die von einer Vielzahl weltweit vorkommender Pflanzenarten zum Schutz vor Fraßfeinden gebildet werden. Üblicherweise werden Pflanzen, die PA bilden, nicht direkt als Lebensmittel verwendet, sondern sie wachsen als Beikraut zu den eigentlich angebauten Pflanzen und werden, vor allem bei automatischer Ernteform, teilweise mitgeerntet. Je nach angebauter Pflanze lassen sich die Beikräuter aufgrund der Ähnlichkeit zur eigentlichen Nutzpflanze (Blüten, Blätter) während oder nach der Ernte nur schwer aussortieren und gelangen damit in das Endprodukt. Bei der Mitverarbeitung von PA haltigen Fremdpflanzen handelt es sich also um Kontaminanten, da die betroffenen Pflanzen nicht absichtlich hinzugefügt werden und als Rückstand der Gewinnung im Lebensmittel vorhanden sind.

 

Aufgrund ihres gesundheitsschädigenden Potenzials sind insbesondere 1,2-ungesättigte PA in Lebens- und Futtermitteln gesundheitlich bedenklich. Die in Tee enthaltenen PA-Mengen können sowohl für Kinder als auch für Erwachsene bei längerer (chronischer) Aufnahme gesundheitlich bedenklich sein. Ein akutes Gesundheitsrisiko besteht in der Regel jedoch nicht.

 

Grenzwerte für die Summe an Pyrrolizidinalkaloiden oder einzelne Pyrrolizidinalkaloide wurden bisher in Deutschland oder der EU noch nicht festgelegt.

Rechtliche Bewertung

1. Chronische Aufnahme - Gesundheitsschädlich (Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 178/2002)

a.)  Nicht-neoplastische Wirkung (Lebertoxizität)

Für die Bewertung von nicht-neoplastischen (nicht-kanzerogenen) Effekten wurde vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ein gesundheitsbasierter Richtwert (Health Based Guidance Value, HBGV) von 0,1 µg PA/kg Körpergewicht/Tag abgeleitet, bis zu dem noch keine nicht-neoplastischen Schäden zu erwarten sind.
Zur Bewertung des Risikos der Lebertoxizität wurde die Aufnahme an PA durch den langfristigen Verzehr von Kräutertee anhand von Verzehrdaten (Tabelle 1) mit dem HBGV verglichen.

 

Tabelle 1: Langfristiger Verzehr von Kräutertee bei Kindern (0,5 - <5 Jahre) entsprechend der VELS-Studie und Erwachsenen entsprechend der Nationalen Verzehrsstudie II [1]:

 

Trinkflasche mit TeeGeht man von der ungünstigsten Bedingung aus, dass ein Vielverzehrer mit Markentreue langfristig den am höchsten belasteten Kräutertee mit 860 µg PA/kg trinkt, käme es zu einer PA-Aufnahme von 0,120 μg/kg KG/Tag für Kinder und von 0,077 μg/kg KG/Tag für Erwachsene (siehe Tabelle 2). Damit wird für Kinder in der Gruppe der Vielverzehrer der o.g. gesundheitsbasierte Richtwert (HBGV) überschritten.

 

b.)  Genotoxisch-kanzerogenes Risiko

Zur Abschätzung des Risikos von genotoxisch und kanzerogen wirkenden Substanzen legen die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) und das BfR den MOE-Ansatz (Margin of Exposure) zugrunde. Es wird dabei angenommen, dass für genotoxische Kanzerogene ein MOE-Wert von 10.000 oder höher gesundheitlich wenig bedenklich ist.

 

Aus Tabelle 2 wird deutlich, dass sich bei der mit 860 µg PA/kg belasteten Teeprobe schon für Durchschnittsverzehrer MOE-Werte ergeben, die weit unterhalb eines noch zu akzeptierenden MOE-Wertes von 10.000 liegen. Für Vielverzehrer sinkt der MOE um nahezu zwei Größenordnungen unter 10.000 (Tabelle 2).

 

Tabelle 2: Langfristige Aufnahme von PA (μg/kg KG/Tag) über den Verzehr von Kräutertee mit einem PA-Gehalt von 860 µg/kg Tee

Tabelle 2

 

Bei dieser Betrachtung sind höhere Verzehrmengen (wie für Tee gesamt) oder andere mögliche zusätzliche PA-Expositionen durch Honig, Salate oder Gewürze noch nicht berücksichtigt. Da davon auszugehen ist, dass die vorgelegte Probe mit einem PA-Gehalt von 860 µg/kg bei langfristig hohem Verzehr geeignet ist die Gesundheit zu schädigen, kommt eine Beurteilung im Sinne von Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe a i.V. mit Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 in Betracht.

 

2. Feststellung einer Kontamination – nicht zum Verzehr geeignet (Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002)

Für Stoffe mit genotoxischem und kanzerogenen Wirkeigenschaften ist innerhalb der EU akzeptiert, dass bei einem MOE von 10.000 und mehr die entsprechenden Expositionshöhen als wenig bedenklich betrachtet werden können. Wird ein MOE von 10.000 angewandt, ergibt sich, dass Dosen von ≤ 0,007 µg PA/kg KG/Tag in Bezug auf Krebsrisiken wenig bedenklich sind. Eine Tageszufuhr von 0,007 μg ungesättigten PA/kg Körpergewicht sollte daher möglichst nicht überschritten werden und dient als Schwelle zur Feststellung einer Kontamination mit unerwünschten Fremdkräutern, durch die das Lebensmittel für den Verzehr durch den Menschen inakzeptabel geworden ist.

 

Unter Berücksichtigung des beabsichtigten Verwendungszwecks und in Verbindung mit der angegebenen Verzehrempfehlung war bei 4 Proben (3 Babytees und 1 Schwangerschafts- und Stilltee) die maximal empfohlene Tageszufuhr von 0,007 µg PA/kg KG überschritten. Diese Proben mit PA-Gehalten von 42 – 860 µg/kg wurden aufgrund der Kontamination mit Fremdkräutern als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet im Sinne von Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe b i.V. mit Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 beurteilt.

 

Aktualisierte Beurteilungsgrundlage

Die Probenahme und Beurteilung der Proben im Rahmen des oben beschriebenen Projekts erfolgte im 1. Halbjahr 2017. Im September 2017 hat das BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung) das Risiko durch 1,2-ungesättigte Pyrrolizidinalkaloide in Lebensmitteln auf Basis einer aktualisierten Stellungnahme der EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) neu bewertet. [6, 7]

Nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft etablieren EFSA und BfR einen ca. dreifach höheren BMDL10-Wert von 237 μg/kg Körpergewicht und Tag als neuen Referenzpunkt für Risikobetrachtungen hinsichtlich kanzerogener Wirkungen von PA.

Wird ein MOE (Margin of Exposure) von 10.000 angewandt, ergibt sich nun, dass Dosen von ≤ 0,024 µg PA/kg KG/Tag in Bezug auf Krebsrisiken wenig bedenklich sind. Zukünftig dient daher eine Tageszufuhr von 0,024 μg ungesättigten PA/kg Körpergewicht als Schwelle zur Feststellung einer Kontamination mit unerwünschten Fremdkräutern, durch die das Lebensmittel für den Verzehr durch den Menschen inakzeptabel geworden ist.

Nach der aktualisierten Bewertung wären von den 21 untersuchten Proben des Projektes nur noch 2 Baby- und Kindertees aufgrund der Kontamination mit PA-haltigen Fremdkräutern als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet im Sinne von Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe b in Verbindung mit Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 zu beurteilen.

Der HBGV (Health Based Guidance Value) von 0,1 µg PA/kg KG/Tag sowie das ALARA-Prinzip (as low as reasonably achievable) werden von der aktualisierten Bewertung des BfR nicht berührt.

 

3. ALARA-Prinzip (Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 315/93)

TeebeutelIn der Europäischen Union gilt generell die Empfehlung, die Exposition gegenüber genotoxisch und kanzerogen wirkenden Substanzen so weit zu minimieren, wie dies vernünftigerweise erreichbar ist (ALARA-Prinzip: as low as reasonably achievable), da selbst geringe Aufnahmemengen, insbesondere bei regelmäßigem Verzehr, mit einer Erhöhung gesundheitlicher Risiken verbunden sein können.

 

PA-Gehalte unterhalb der Schwelle von 0,007 µg/kg KG/Tag sind im Einzelfall je nach Zusammensetzung des Tees und unter Berücksichtigung der Verbrauchergruppe gemäß Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 315/93 zu beurteilen. Zu Tees, die für empfindliche Verbrauchergruppen bestimmt sind, liegt jedoch keine ausreichende Datenmenge zum Vergleich vor.

 

Da keine Kenntnisse vorliegen, ab welchen Gehalten von einer Nichteinhaltung des Minimierungsprinzips auszugehen ist, wird bei 3 Proben Schwangerschafts- und Stilltee mit PA-Gehalten um 40 µg/kg derzeit von einer Beurteilung nach Verordnung (EWG) Nr. 315/93 abgesehen.

Die Untersuchungsmethode

Aufgrund der ungleichmäßigen, heterogenen Verteilung von PA-haltigen Pflanzenteilen in Form der sogenannten Spotkontamination ist eine repräsentative Probenahme von besonderer Relevanz für die Aussagekraft der Befunde. Die Probenahme erfolgte daher bei Großhändlern, Vertriebsunternehmern oder direkt beim Inverkehrbringer nach den Kriterien in Anhang I Teil E der Verordnung (EG) Nr. 401/2006 (Mykotoxin-Probenahmeverfahren für Gewürze). Durch die hierbei entnommene große Probenmenge aus unterschiedlichen Gebinden können somit hohe PA-Funde durch eventuell vorhandene Spotkontaminationen durch weiteres, evtl. unbelastetes Probenmaterial wieder ausgeglichen werden. Somit wird ein repräsentatives Ergebnis erhalten. Eine gute Homogenisierung der Probe vor Durchführung der Probenaufarbeitung nimmt hier einen großen Stellenwert ein.

 

LC-MS/MSDie Untersuchung auf PA wurde mittels LC-MS/MS durchgeführt. Das Verfahren entspricht der vom BfR empfohlenen Methodik (BfR-PA-Tee-2.0/2014), die den derzeitigen Stand der Technik abbildet. Das Analytspektrum umfasst anstelle der vom BfR als Mindestumfang empfohlenen 21 Verbindungen derzeit 30 Einzelstoffe (1,2-ungesättigte Pyrrolizidinalkaloide sowie deren N-Oxide), die für den beurteilungsrelevanten Gesamtgehalt an PA aufsummiert wurden. Die erreichten Bestimmungsgrenzen für die Einzelparameter bewegten sich substanzabhängig zwischen 0,45 und 6,9 µg/kg Tee (Mittelwert: ca. 2 µg/kg) und gewährten die sichere Erfassung auch geringer PA-Gehalte. Die aus den Einzelbefunden generierten Summengehalte geben damit ein repräsentatives Bild der PA-Belastung wieder.

 

Literatur

  1. "Pyrrolizidinalkaloide in Kräutertees und Tees", Stellungnahme 018/2013 des BfR vom 05.07.2013, abrufbar unter http://www.bfr.bund.de
  2. "Pyrrolizidinalkaloide: Gehalte in Lebensmitteln sollen nach wie vor so weit wie möglich gesenkt werden", Stellungnahme 030/2016 des BfR vom 28.09.2016, abrufbar unter http://www.bfr.bund.de
  3. "Gesundheitliche Bewertung der Funde von Pyrrolizidinalkaloiden in Rooibos-Tee",
    Gesundheitliche Bewertung des BfR vom 08.07.2015, Az: 5-3520-05-8433352
  4. Scientific Opinion on Pyrrolizidine alkaloids in food and feed, EFSA Panel on Contaminants in the Food Chain (CONTAM), EFSA Journal 2011;9(11):2406
  5. Gewichtstabelle von Säuglingen und Kleinkindern der Weltgesundheitsorganisation (WHO) abrufbar unter http://www.who.int/childgrowth/standards/weight_for_age/en/
  6. Risks for human health related to the presence of pyrrolizidine alkaloids in honey, tea, herbal infusions and food supplements, EFSA Panel on Contaminants in the Food Chain (CONTAM), EFSA Journal 2017;15(7):4908
  7. „Aktualisierte Risikobewertung zu Gehalten an 1,2-ungesättigten Pyrrolizidinalkaloiden (PA) in Lebensmitteln“, Gesundheitliche Bewertung des BfR vom 11.09.2017, Az.: 5-3520-05-9597358

 

 

Bildnachweis

alle CVUA Freiburg

 

 

Artikel erstmals erschienen am 27.09.2017