Babynahrung: Säuglings- und Kindernahrungsmittel

Doris Metschies (CVUA Freiburg)

 

Lebensmittel für Säuglinge bis 12 Monate und für Kleinkinder von 1 bis 3 Jahren sind für eine sensible Verbrauchergruppe bestimmt. Das rasche Wachstum und die Entwicklung von Säuglingen und Kleinkindern stellen hohe Anforderungen an deren Ernährung. Dabei wandeln sich die Ernährungsanforderungen und -bedürfnisse je nach Alter. Für gesunde Säuglinge und Kleinkinder werden folgende Erzeugnisgruppen unterschieden:

 Collage Säuglingsnahrung

  • Säuglingsanfangsnahrung: ist zur alleinigen Ernährung in den ersten 4 – 6 Monaten bestimmt und zusätzlich zur Beikost auch für das gesamte 1. Lebensjahr geeignet. Säuglingsanfangsnahrung gibt es in verschiedenen Varianten:
    Pre-Nahrung: enthält als Kohlenhydrat ausschließlich Milchzucker (Laktose).
    1er-Nahrung: enthält zusätzlich zu Milchzucker auch andere Kohlenhydrate, in der Regel kleine Mengen Stärke.
    HA-Nahrung: Milchnahrung mit hydrolysiertem (gespaltenem) Eiweiß zur Allergieprävention bei familiärer Allergiebelastung.
  • Folgemilch (2er-Nahrung): kann frühestens ab Beginn der Beikostfütterung gegeben werden (in der Regel ab dem 6. Monat) und deckt den größten flüssigen Anteil im Säuglingsalter.
  • Beikost: sollte frühestens mit Beginn des 5. Monats, spätestens ab dem 7. Monat eingeführt werden. Dazu zählen Gemüse- und Obstzubereitungen, Fleischzubereitungen, Komplettmahlzeiten, Puddinge, Tees und Getränke auch für Kleinkinder ab 1 Jahr.
  • Getreidebeikost: Getreidebreie, Zwiebacke, Kekse ca. ab dem 6. – 8. Monat oder Müslis für Kleinkinder ab 1 Jahr.
  • Milchgetränke für Kleinkinder: ab 1 Jahr, als Alternative zu Trinkmilch und zur Versorgung mit Nährstoffen wie Vitamin D, Eisen, Jod und omega-3-Fettsäuren (ohne rechtlich verbindliche Zusammensetzung).

 

Diese Erzeugnisgruppen sind zum Schutz der jüngsten Verbraucher sehr streng geregelt. Die VO (EU) 609/2013 und die darauf beruhenden Verordnungen sowie die DiätV enthalten Vorschriften zur Zusammensetzung, die VO (EG) 1881/2006 zu Kontaminanten und die VO (EG) 1924/2006 zur Verwendung von nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben.

Was wird in Säuglings- und Kleinkindernahrung untersucht?

Für die empfindliche Gruppe der Säuglinge und Kleinkinder können sowohl Kontaminanten, mikrobiologische Verunreinigung als auch ein falsch dosierter oder fehlender Nährstoff ein Risiko darstellen.

 

BabynahrungDas Zentrallabor für Säuglings- und Kleinkindernahrung am CVUA Freiburg überprüft, ob die umfangreichen Regelungen zur Zusammensetzung und Kennzeichnung eingehalten werden. Die Produkte werden stichprobenartig auf die Hauptnährstoffe Eiweiß, Fett, essentielle Fettsäuren, Kohlenhydrate (Zucker), Vitamine und Mineralstoffe untersucht. Mit den erhaltenen Ergebnissen wird sowohl die Einhaltung der stofflichen Anforderungen als auch die Nährwertdeklaration und ggf. die Verwendungsbedingung für nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben überprüft.

 

Für die Prüfung auf Pflanzenschutzmittelrückstände oder Kontaminanten, wie z.B. Nitrat, Mykotoxine, Dioxine, PAK, Schwermetalle, Melamin, Furan, 3-MCPD, Acrylamid, Pyrrolizidinalkaloide oder Tropanalkaloide arbeitet das CVUA Freiburg eng mit weiteren Labors der baden-württembergischen Untersuchungsämter in Karlsruhe, Stuttgart und Sigmaringen zusammen.

 

Das Spektrum wird durch mikrobiologische Untersuchungen und Prüfung auf Allergene, Gluten und GVO abgerundet.

 

Hierbei kontrolliert die amtliche Überwachung stichprobenartig im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes. Zusätzlich sind aber auch die Hersteller im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht zur Eigenkontrolle verpflichtet. Bezüglich der Zusammensetzung werden die vom Gesetzgeber gestellten hohen Anforderungen an Säuglings- und Kleinkindernahrungen in der Regel erfüllt.

Welche Angaben gehören auf das Etikett?

Neben den obligatorisch vorgeschriebenen Kennzeichnungselementen wie Zutatenverzeichnis, Allergenkennzeichnung, Herstellerangabe, Mindesthaltbarkeitsdatum und Nährwertdeklaration müssen darüber hinaus produktspezifische Kennzeichnungselemente angegeben werden.

 Kennzeichnung

 

KennzeichnungBei Säuglingsanfangsnahrung ist z.B. ein als „wichtig“ bezeichneter Hinweis auf die Überlegenheit des Stillens erforderlich. Dagegen dürfen Abbildungen von Säuglingen oder Angaben, die vom Stillen abhalten nicht verwendet werden. Jegliche Werbung, die Säuglingsanfangs- oder Folgenahrung gleichwertig oder gar überlegen zu Muttermilch darstellt, ist verboten.

 

Ebenso sind Angaben vorgeschrieben, die über die bestimmungsgemäße Verwendung informieren (z.B. ab welchem Lebensmonat). Weiterhin muss die Kennzeichnung eine Anleitung zur richtigen Zubereitung und Lagerung enthalten sowie eine Warnung vor den gesundheitsschädlichen Auswirkungen einer unangemessenen Zubereitung.

 

Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben werden künftig bei Säuglingsanfangsnahrung verboten sein. Kinder-Claims, die auf den anderen o.g. Erzeugnisgruppen verwendet werden, benötigen ein Einzelzulassungsverfahren.

 

 

Bildnachweis

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Bericht aktualisiert am 18.03.2019

 

 

Artikel erstmals erschienen am 17.05.2005