Die Kennzeichnung von Lebensmitteln

Die Kennzeichnung von Lebensmitteln in Fertigpackungen und bei loser Abgabe ist vom Gesetzgeber genau vorgeschrieben. Außer den allgemeinen Kennzeichnungsvorschriften gibt es noch spezielle Kennzeichnungselemente für einzelne Lebensmittel oder Gruppen von Lebensmitteln (z. B. Fettgehaltsstufen bei Käse, Zuckergehalt bei Konfitüren). Vollständig separat geregelt ist die Kennzeichnung für Kakao, Kakaoerzeugnisse, Zuckerarten, Honig, Erzeugnisse des Weinsektors und Aromen.

 

Allgemeine Kennzeichnungselemente für Lebensmittel in Fertigpackungen:

  • Verkehrsbezeichnung und/oder nähere Beschreibung der Verkehrsbezeichnung
  • Name oder die Firma des Herstellers etc.
  • Zutatenverzeichnis in absteigender Reihenfolge bezüglich der Gewichtsanteile
  • Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatumbei sehr leicht verderblichen Lebensmitteln (z. B. frischer Fisch aus der Selbstbedienungskühltheke, Rohmilch)
  • Alkoholgehalt bei Getränken über 1,2 Volumenprozent
  • Mengenangabe von Zutaten, wenn
    - die Zutat in der Verkehrsbezeichnung genannt wird,
    - die Verkehrsbezeichnung darauf hindeutet, dass das Lebensmittel diese Zutat enthält,
    - die Zutat durch Worte, Bilder oder Grafiken hervorgehoben ist,
    - die Zutat für das Lebensmittel von wesentlicher Bedeutung für die Charakterisierung und Unterscheidung von anderen Lebensmitteln ist.
  • Losnummer bzw. Chargennummer als Identifizierungsmerkmal

 

 Weitere Informationen:

Leitfaden für den Umgang mit Lebensmitteln auf Vereins- und Straßenfesten

Merkblatt "Behandlung und Kennzeichnung von unverpacktem Käse und Erzeugnissen aus Käse im Einzelhandel"

Merkblatt "Kenntlichmachung von Zusatzstoffen im Gastronomiebereich"

Merkblatt "Kenntlichmachung von Zusatzstoffen in Lebensmitteln bei loser Abgabe in Bäckereien und Konditoreien"

Merkblatt "Kennzeichnung von unverpacktem Speiseeis"

Merkblatt "Leitfaden für Kleinbrenner - Anleitung zur Erstellung bzw. Aktualisierung von Spirituosenetiketten"

 

 

Artikel erstmals erschienen am 18.05.2005