Mineralölkohlenwasserstoffe in veganen/vegetarischen Alternativen von Fleisch und Käse

Dr. Joachim Kuntzer (Obmann der Arbeitsgruppe „Vegane/vegetarische Lebensmittel“ der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter in Baden-Württemberg), Lydia Richter

 

Die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter in Baden-Württemberg untersuchen neben tierischen Lebensmitteln auch die boomende Gruppe der veganen/vegetarischen Ersatzlebensmittel. In einem gemeinsamen Projekt stand in 2022 bei diesen Lebensmitteln mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs die Mineralölanalytik auf dem Prüfplan.

 

Mittlerweile haben sich vegane/vegetarische Ersatzlebensmittel in den Regalen des Einzelhandels etabliert. Der Verbraucher, insbesondere der Flexitarier, greift bewusst zu den pflanzlichen Alternativen und trägt dazu bei, dass die Wachstumskurve dieser Branche immer noch nach oben zeigt. Das Untersuchungsspektrum umfasst bei diesen Lebensmitteln u. a. die Mikrobiologie, den Nachweis von allergenen Stoffen und Zusatzstoffen, die Bestimmung tierischer Bestandteile und die auf den Verpackungen aufgeführten Nährwertangaben. Die Bandbreite an Untersuchungen entspricht damit dem Untersuchungsspektrum klassischer tierischer Lebensmittel. In 2022 blickten die Sachverständigen der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter in Baden-Württemberg zusätzlich auf die gesättigten und aromatischen Mineralölkohlenwasserstoffe (MOSH und MOAH, siehe [1] sowie Infokasten unten), die als unerwünschte Stoffe in zahlreichen Lebensmitteln zu finden sind. Die Eintragswege in ein Lebensmittel sind vielfältig. So kann eine Kontamination bei der Ernte der Rohstoffe z. B. von pflanzlichen Ölen und Fetten sowie auch im Laufe der Produktion durch Verunreinigung von Ernte- oder Produktionsmaschinen mit Schmierstoffen oder über mit Batchingölen (Verbesserung der physikalischen Eigenschaften von Jutefasern) imprägnierte Jutesäcke beim Transport von Rohstoffen geschehen. Bei der Probenahme im Einzelhandel wurden die Proben deshalb als Vorsichtsmaßnahme zusätzlich in Aluminiumfolie verpackt, um das Analysenergebnis nicht durch eine Kontamination mit MOSH/MOAH auf dem Weg ins Labor zu verfälschen.

 

Abb. 1: Vegane Ersatzlebensmittel, v.l.n.r. Vorbild Salami, Vorbild Käse, Vorbild Frikadelle.

Abb. 1: Vegane Ersatzlebensmittel, v.l.n.r. Vorbild Salami, Vorbild Käse, Vorbild Frikadelle

 

Zur Untersuchung kamen 21 vegane/vegetarische Ersatzlebensmittel, darunter beispielsweise Erzeugnisse, die mit Bezug auf eine Fleischwurst, eine Salami, eine Leberwurst, eine Frikadelle oder einen Käse bezeichnet wurden. Zusätzlich wurden drei Tofu-Erzeugnisse („Tofu Basilico“, „Bio Tofu, indisch gewürzt“ und „Bio Tofu mit Kombucha“) auf Anwesenheit von MOSH/MOAH analysiert. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass von den 21 untersuchten veganen/vegetarischen Ersatzlebensmittel 19 unauffällig und lediglich 2 Proben auffällig waren. Dabei wies eine Probe einen Gehalt an MOSH von 24 mg/kg (MOAH nicht bestimmbar) und eine weitere Probe einen MOSH Gehalt von 59 mg/kg und einen MOAH-Gehalt von 6,4 mg/kg auf. Die drei Tofu-Erzeugnisse waren unauffällig.

 

Neue Orientierungswerte

Im Laufe des Jahres 2022 haben sich neue Beurteilungsgrundlagen für aromatische Mineralölkohlenwasserstoffe (MOAH) auf EU-Ebene ergeben. Die Probenahme der hier beschriebenen Proben erfolgte vor Veröffentlichung des sogenannten SCoPaff-Protokolls im April 2022, so dass es hier noch keine Anwendung gefunden hat [4].

 

Für MOSH existieren bisher keine Richtwerte auf EU-Ebene. Die analysierten Daten wurden daher der Datensammlung für die deutsche ALB (Arbeitsgruppe Lebensmittel- Bedarfsgegenstände, Wein und Kosmetika) - Projektgruppe Mineralöl-Orientierungswerte zur Verfügung gestellt. Mit der Aktualisierung der Orientierungswerte für bestimmte Lebensmittelkategorien [2] im September 2022 wurden die Kategorien für „Vegane und vegetarische herzhafte Aufstriche, Brotbeläge, Aufschnitt und vergleichbare Erzeugnisse (Fleisch-, Fisch- und Wurstersatzprodukte)“ mit einem Orientierungswert für MOSH von „5 mg/kg“ und für „Vegane und vegetarische Pfannenprodukte mit Anlehnung an Erzeugnisse tierischen Ursprungs, wie Hack und Hackfleischerzeugnisse, Burgerpatties, panierte Erzeugnisse“ mit einem Orientierungswert MOSH von „11 mg/kg“ neu aufgenommen. Für beide dieser Produktgruppen wird für MOAH ein Orientierungswert von „nicht bestimmbar“ aufgeführt [2]. Die Orientierungswerte dienen zur Einschätzung der guten Herstellungspraxis gerade auch im Hinblick auf die Kontamination mit MOSH.

 

Fazit

Das Ergebnis unserer Untersuchungen (22 von insgesamt 24 Proben unauffällig) ist als positiv zu bewerten, auch wenn es sich um keine repräsentative Stichprobeneinheit handelt.

 

Mineralölkohlenwasserstoffe MOSH/MOAH sind Kontaminanten, die an allen Stellen der Produktion von der Ernte bis zum Verbraucher in das Lebensmittel gelangen können. Das Ergebnis zeigt aber auch, dass bei guter Herstellungspraxis MOSH/MOAH-Kontaminationen vermeidbar sind und es somit möglich ist, dem Minimierungsprinzip des Art. 2 Abs. 2 der VO (EWG) Nr. 315/93 [3] zu entsprechen. Nach diesem Minimierungsprinzip sind Kontaminanten auf so niedrige Werte zu begrenzen, wie sie durch gute Praxis auf allen Stufen der Gewinnung, Fertigung, Verarbeitung, Zubereitung, Behandlung, Aufmachung, Verpackung, Beförderung oder Lagerung sinnvoll erreicht werden können.

 

Infokasten

Mineralölkohlenwasserstoffe

Mineralölkohlenwasserstoffe sind chemische Verbindungen, die überwiegend aus Rohöl, aber auch synthetisch aus Kohle, Erdgas oder Biomasse hergestellt werden. Sie werden aufgrund ihrer chemischen Struktur in gesättigte Kohlenwasserstoffe (MOSH) und aromatische Kohlenwasserstoffe (MOAH) gegliedert. MOSH werden wiederum anhand ihrer Struktur in offenkettige, üblicherweise verzweigte Kohlenwasserstoffe (Paraffine) und ringförmige Kohlenwasserstoffe (Naphthene) unterteilt. MOAH bestehen überwiegend aus einem und/oder mehreren aromatischen Ringen mit langen Seitenketten. Darüber hinaus gibt es Verbindungen, die zwar strukturell insbesondere denen der MOSH ähnlich und von mineralischem Ursprung, jedoch keine Mineralölbestandteile im ursprünglichen Sinn sind (d. h. kein unmittelbarer fossiler Ursprung). Diese Verbindungen bezeichnet die von der Wirtschaft und dem Lebensmittelverband Deutschland (ehemals BLL) erarbeitete Toolbox als MOSH-Analoge. Zu diesen MOSH-Analogen zählen u. a. Polyalphaolefine (PAO), Bestandteile aus Kunststoff (POH) und Mineralölraffinationsprodukte (MORE) als zugelassene Hilfs- und Zusatzstoffe. PAO sind u. a. Bestandteile aus im Lebensmittelbereich eingesetzten synthetischen Schmierstoffen und Heißklebstoffen. POH sind Oligomere aus Polyolefin-Kunststoffen wie Polyethylen (PE) oder Polypropylen (PP). Aufgrund der strukturellen Ähnlichkeit ist die Anreicherung von MOSH-Analogen im Körper, unabhängig vom Ursprung, denkbar. Derzeit ist allerdings noch nicht abschließend bewertet, was die genauen gesundheitlichen Auswirkungen auf den menschlichen Körper sind.

 

Quelle: CVUA Stuttgart [1]

 

Bildernachweis

CVUA Stuttgart

 

ALUA-Arbeitsgruppe „Vegane/vegetarische Lebensmittel“ (B. Gmeiner, H.-U. Waiblinger, K. Wahl, A. Maixner, C. Andlauer, Dr. M. Möllers, S. Pfalzgraf, A. Brengel, K. Luib, E. Burgmaier-Thielert, A. Charra, L. Fink)

 

Wir bedanken uns zudem bei Hanna Kühne, Melanie Lang, Witta Kaiser vom MOSH/MOAH-Team für die analytische Laborarbeit.

 

Quellen

[1] Richter, Fortführung der Mineralölanalytik in Lebensmitteln in Baden-Württemberg, Internetbeitrag 2021

 

[2] Mineralölkohlenwasserstoffe (MOH) in Lebensmitteln: Aktualisierung der empfohlenen Orientierungswerte für MOH (lebensmittelverband.de)

 

[3] VO (EWG) 315/93: Verordnung (EWG) Nr. 315/93 des Rates vom 8. Februar 1993 zur Festlegung von gemeinschaftlichen Verfahren zur Kontrolle von Kontaminanten in Lebensmitteln (ABl. L 37/1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 596/2009 vom 18. Juni 2009 (ABl. L 188/14)

 

[4] Standing Committee on Plants, Animals, Food and Feed: Section Novel Food and Toxicological Safety of the Food Chain (ScoPaff), Summary Report, Stand 19 October 2022.

 

 

Artikel erstmals erschienen am 21.02.2023