Welche rechtlichen Anforderungen werden an Bedarfsgegenstände gestellt?
Eine Übersicht über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Bedarfsgegenstände (Verbraucherprodukte) bietet diese Grafik:
a) für alle Bedarfsgegenstände
Alle Bedarfsgegenstände unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) sowie der Bedarfsgegenstände-Verordnung. Sind Sachverhalte in diesen Rechtsgrundlagen nicht geregelt, dann kann grundsätzlich das Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (ProdSG) zur Beurteilung herangezogen werden.
Im Folgenden sind weitere Rechts- und Beurteilungsgrundlagen genannt.
b) für Lebensmittelbedarfsgegenstände
Einen Überblick über EU-weit geltende Regelungen für Lebensmittelbedarfsgegenstände erhält man auf der Webseite der Europäischen Union. Hier sind neben den unmittelbaren, d. h. für jeden Mitgliedstaat direkt geltenden Verordnungen auch Regelungen zu spezifischen Materialien (z. B. Kunststoff) sowie stoffspezifische Regelungen (z. B. Weichmacher) aufgelistet.
Weitere Beurteilungsgrundlagen sind
- Empfehlungen des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR)
- Stellungnahmen/Opinions der EFSA
- Europaratsresolutionen
c) für Spielzeug/Spielwaren
Für den Verbraucher sind die Begriffe Spielwaren und Spielzeug gängig und nichts Ungewöhnliches. Er benötigt keine Differenzierung hinsichtlich der Erzeugnispalette. Rechtlich gesehen dagegen sind diese beiden Begriffe sehr wohl verschieden einzuordnen. „Spielwaren“ unterliegen grundsätzlich den Anforderungen des LFGB, während für „Spielzeug“ weitere Anforderungen in der Zweiten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug – 2. ProdSV) enthalten sind. Das LFGB regelt diese Produkte hinsichtlich der chemischen Sicherheit und ohne Altersbegrenzung, während das 2. ProdSV Anforderungen für Produkte von 0–14 Jahren enthält. Allerdings werden hier außerdem noch elektrische sowie mechanische Sicherheitsanforderungen gestellt (siehe auch: grafische Darstellung der rechtlichen Verzahnung).
d) für Haushaltschemikalien
Wichtige Grundlagen für die Begutachtung von Haushaltschemikalien sind nicht nur das LFGB, sondern auch das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz und die Detergenzienverordnung und die chemikalienrechtlichen Vorschriften der EU. Eine Übersicht der relevanten Rechtsvorschriften für Wasch- und Reinigungsmittel ist der Tabelle zu entnehmen.
Wasch- und Reinigungsmittel | Detergenzien | Bedarfs-gegenstände | gefährliche Stoffe oder Gemische | Aerosole | |
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Nationales Recht | Wasch- und Reinigungsmittelgesetz | LFGB | Chemikaliengesetz | Produktsicherheits-gesetz | |
Phosphathöchstmengen-verordnung | Bedarfs-gegenstände-verordnung | Gefahrstoffverordnung und Chemikalien-verbotsverordnung | Aerosolpackungs-verodnung | ||
EU-Recht | EG Verordnung Detergenzien 648/2004/EWG | EG Verordnung 1272/2008 (CLP/GHS) |
Richtlinie über Aerosolpackungen 75/324/EWG |
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EG Verordnung 1907/2006 (REACH) |
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EG Verordnung 528/2012/EU (Biozidverordnung) |
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EG Verordnung 98/2013 (Explosivstoffe) |
Zugang zu Rechtstexten und verschiedenen Informationen zum Thema Wasch- und Reinigungsmitteln ist unter folgenden Links zu erhalten:
- https://www.baua.de/de/Chemikaliengesetz-Biozidverfahren/Rechtstexte/Rechtstexte.html
- https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/wasch-reinigungsmittel
- https://forum-waschen.de/