Blauzungenkrankheit – Aktuelle Regelungen: Tilgung - Überwachung – Verbringung

Dres. Seeger, Miller, Schneider

 

Die Ausbrüche der Blauzungenkrankheit (BT) zwischen 2018 und 2020 im Süden Deutschlands sowie die Vorgaben des EU-Tiergesundheitsrechts bestimmen aktuell den BT-Gesundheitsstatus in BW und in den benachbarten Bundesländern. Damit verbunden sind sowohl die Anforderungen der Überwachungsuntersuchungen, die zur Erlangung bzw. Aufrechterhaltung der BT-Freiheit durchgeführt werden müssen als auch die Regelungen für das Verbringen von Tieren und Zuchtmaterial. Aufgrund des anhaltenden Infektionsdruckes aus den westlich angrenzenden Nachbarstaaten, wird auch weiterhin in BW die Impfung gegen BTV-4 und BTV-8 dringend empfohlen.

 

Lesen Sie mehr:

 Blauzungenkrankheit – Aktuelle Regelungen: Tilgung - Überwachung – Verbringung (1445 KB)

 

 

Artikel erstmals erschienen am 11.09.2021