Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Sigmaringen sowie das Staatliche Tierärztliche Untersuchungsamt Aulendorf – Diagnostikzentrum sind bestrebt, ihre Webseiten in Einklang mit Paragraf 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Maßstab der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.2.1.

 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Domänen: https://www.ua-bw.de und https://www.cvuas.de

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen und nicht barrierefreie Inhalte

Leider werden unsere Webseiten und Dokumente diesen Anforderungen derzeit noch nicht gerecht.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei, fehlerhaft oder fehlen vollständig (Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG):

  • Nicht-Text-Inhalte
  • Info und Beziehungen
  • Kontrast (Minimum)
  • Automatischer Umbruch (Reflow)
  • Blöcke überspringen
  • Syntaxanalyse (kein HTML 5)
  • Deutsche Gebärdensprache, § 10 Absatz 1 Satz 3 L-BGG i. V. m. § 4 BITV 2.0
  • Leichte Sprache, § 10 Absatz 1 L-BGG i. V. m. § 4 BITV 2.0
  • Barrierefreiheit von Dokumenten, § 2 Satz 2 L-BGG-DVO

 

Die genannten Defizite und Mängel befinden sich aktuell in einem Verbesserungsprozess, der sukzessive abgearbeitet wird. Als erster Meilenstein des Prozesses soll eine Interims-Webseite ab September 2024 erste Inhalte vollständig barrierefrei zugänglich machen. Darauf aufbauend ist ein vollständiger Relaunch unserer Website geplant.

Wir entschuldigen uns für die Umstände und danken für Ihr Verständnis.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 13.03.2024 auf Grundlage der Prüfung auf Barrierefreiheit der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreie der Deutschen Rentensversicherung Baden-Württemberg erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 17.04.2024 überprüft und ergänzt.

 

Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen oder wünschen Sie einen individuellen Informationsaustausch?

Dann können Sie sich gerne bei unserer zuständigen Stelle melden:

 

Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart

Schaflandstraße 3/ 2
70736 Fellbach

 

Telefon: 0711 3426 1234

Telefax: 0711 3426 1299

 

 

Schlichtungsverfahren

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

 

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart


Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

 

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

 

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

 

Artikel erstmals erschienen am 13.03.2024