Kein Weihnachten ohne Zimtsterne

Dorothee Doludda

 

Seit 2011 gibt es eine EU-weite Höchstgrenze für den Cumaringehalt in Zimtsternen. In diesen 4 Jahren wurden bislang 44 Zimtsterne im Regierungsbezirk Stuttgart untersucht. Nur bei einer Probe war die Höchstmenge überschritten.

 

Schmuckelement.

Abbildung: Zimtsterne, Gila Hanssen / pixelio.de

 

Was ist Cumarin?

Cumarin ist ein natürlicher Aroma- und Duftstoff, den einige Pflanzen, z.B. Waldmeister, Tonkabohnen und die Zimtkassie enthalten. Cumarin und verwandte Stoffe sind z.B. für den typischen Heugeruch beim Trocknen von Gras verantwortlich. Cumarin wird als Duftstoff in der Kosmetik, aber auch in der Medizin, z.B. zur Behandlung von Ödemen, eingesetzt. Lebensmitteln darf es als solches nicht zugesetzt werden, gelangt aber über verwendete Pflanzenteile in Lebensmittel. In Zimt kommt Cumarin vor allem in Cassia-Zimt vor, während Ceylon-Zimt viel weniger Cumarin enthält.1,2

 

Toxizität und gesetzliche Höchstmenge

Ein kleiner Teil der Bevölkerung ist empfindlich für die lebertoxische Wirkung von Cumarin. In Tierversuchen konnte, bei Gaben von hohen Mengen über lange Zeiträume, eine kanzerogene Wirkung nachgewiesen werden. Für den Menschen gibt es derzeit jedoch keine Hinweise auf eine cumarinbedingte Tumorbildung1. Die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) und das BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung) haben für Cumarin einen TDI (tolerable daily intake = tolerierbare tägliche Aufnahme) von 0,1 mg/kg Körpergewicht abgeleitet.1,2,3 Die EFSA kommt in ihrer Stellungnahme vom 8. Juli 2008 außerdem zu der Auffassung, dass eine kurzfristige Überschreitung dieses TDI keine Auswirkungen auf die Gesundheit hat3. Seit Dezember 2008 gibt es Grenzwerte für Cumarin in zimthaltigen Lebensmitteln. Diese sind in der VO (EG) 1334/2008 festgelegt. Für traditionelle und/oder saisonale Backwaren, bei denen Zimt in der Kennzeichnung angegeben ist, also auch für Zimtsterne, ist danach ein maximalen Gehalt von 50 mg Cumarin pro kg Lebensmittel erlaubt.

 

Unsere Untersuchungsergebnisse

2015 wurden am CVUA Stuttgart 14 Proben Zimtsterne auf ihren Cumaringehalt untersucht, dabei wies keine Probe einen Gehalt über der Höchstgrenze auf. Durchschnittlich lag der Gehalt bei 18,7 mg/kg. Bei zwei Proben war Cumarin nicht nachweisbar, der höchste Wert lag bei 46,5 mg/kg.

 

Bereits in den Jahren zuvor wurden in der Adventszeit am CVUA Stuttgart Zimtsterne untersucht, seit Einführung der genannten Höchstgrenze im Jahr 2011 insgesamt 44 Proben aus dem Regierungsbezirk Stuttgart. Lediglich bei einer Probe konnte in dieser Zeit eine Überschreitung der Höchstmenge festgestellt werden. Dabei wurde ein Cumaringehalt von 72 mg/kg ermittelt. In diesem Fall müsste ein 60 kg schwerer Erwachsener ca. 14 Zimtsterne (mit je 6 g Gewicht) verzehren, um eine Überschreitung des TDI zu erreichen. Ein 9 kg schweres Kleinkind müsste allerdings nur zwei Zimtsterne verzehren, um eine Überschreitung des TDI Wertes zu erreichen. Laut EFSA hat eine kurzzeitige Überschreitung des TDI jedoch noch keine negativen Gesundheitsauswirkungen.

 

Im Schnitt lagen die Cumaringehalte aller untersuchten Proben bei 18,9 mg/kg. Geht man von etwa 6 g schweren Zimtsternen aus, könnte ein 60 kg schwerer Erwachsener etwa 52 Zimtsterne am Tag und ein 9 kg schweres Kleinkind etwa 7 Zimtsterne am Tag essen ohne den TDI-Wert zu überschreiten.

 

Aus unserer Sicht bestehen daher bei normalem Verzehr von Zimtsternen in der Advents- und Weihnachtszeit keine Bedenken hinsichtlich der Cumarinaufnahme.

 

Quellen

[1]        Fragen und Antworten zu Cumarin in Zimt und anderen Lebensmitteln, Aktualisierte FAQ vom 27. September 2012, http://www.bfr.bund.de/cm/343/fragen-und-antworten-zu-cumarin-in-zimt-und-anderen-lebensmitteln.pdf
[2]        Neue Erkenntnisse zu Cumarin in Zimt, Stellungnahme Nr. 036/2012 des BfR vom 27. September 2012, http://www.bfr.bund.de/cm/343/neue-erkenntnisse-zu-cumarin-in-zimt.pdf
 [3]       Coumarin in flavourings and other food ingredients with flavouring properties, Scientific Opinion of the Panel on Food Additives, Flavourings,
Processing Aids and Materials in Contact with Food (AFC), Adopted on 8 July 2008, The EFSA Journal (2008) 793, 1-15

 

Artikel erstmals erschienen am 22.12.2015