Obst und Gemüse sowie ihre Erzeugnisse daraus

Carolin Schlag

 

Obst und Gemüse sind in unterschiedlichen Angebotsformen erhältlich. Der Verbraucher kann zwischen frischer Ware oder haltbar gemachten Gemüse- bzw. Obsterzeugnissen wählen.

 

Was sind Gemüseerzeugnisse?

Die Leitsätze für Gemüseerzeugnisse [1] beschreiben diese Produktgruppe als Erzeugnisse aus Gemüse, Teilen von Gemüse oder Zubereitungen daraus, die durch ein geeignetes Verfahren haltbar gemacht worden sind. Die Haltbarmachung erfolgt üblicherweise durch Trocknen, Hitze, Tiefgefrieren bzw. durch Zusatz von Säuren und Salzen. Zu den Gemüseerzeugnissen gehören insbesondere

  • Tiefgefrorenes Gemüse z.B. gefrorener Brokkoli
  • Gemüsekonserven z.B. Mais
  • Gemüse mit Essig oder in Lake z.B. Gewürzgurken
  • weiterverarbeitetes Gemüse, wie z.B. Rotkohl oder Sauerkraut

 

Was sind Obsterzeugnisse?

In den Leitsätzen für Obsterzeugnisse [2] wird diese Produktgruppe als Erzeugnisse aus ganzen Früchten, Teilen von Früchten oder Zubereitungen daraus beschrieben, die durch ein geeignetes Verfahren haltbar gemacht worden sind. Die Haltbarmachung erfolgt üblicherweise durch Tiefgefrieren, Trocknen, Pasteurisieren, Kandieren oder dem Zusatz von Konservierungsstoffen. Zu den Obsterzeugnissen gehören insbesondere

  • Tiefgefrorenes Obst, z.B. Brombeeren
  • Obstkonserven aus einer oder mehreren Fruchtarten, mit oder ohne Aufguss, z.B. Ananas
  • Fruchtsirup und bestimmte streichfähige Zubereitungen, z.B. Pflaumenmus
  • Trockenfrüchte, z.B. getrocknete Äpfel.

 

Was wird untersucht?

Je nach Angebotsform der Erzeugnisse werden unterschiedliche Untersuchungsschwerpunkte festgelegt. Am Anfang jeder Untersuchung steht die Sensorik, dabei werden Aussehen, Geruch und Geschmack bewertet. Zudem wird die Kennzeichnung der Produkte auf Einhaltung der lebensmittel-rechtlichen Vorschriften geprüft. Hier ist insbesondere die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) [3] zu berücksichtigen. Sie macht Vorgaben zur Kennzeichnung auf der Verpackung wie beispielsweise eine Mindestschriftgröße, die Hervorhebung von allergenen Zutaten oder die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums.

Bei frischem Obst und Gemüse zählen die Bestimmung von Rückständen und Verunreinigungen, wie Pflanzenschutzmittel, Nitrat, Nitrit und der Schwermetalle zu den wichtigsten Untersuchungs-parametern.

Tiefgefrorenes Obst und Gemüse soll in qualitativ hochwertigem Zustand zum Verbraucher gelangen. Qualitätseinbußen durch unsachgemäße Lagerung, wie Frostbrandschäden, werden hier untersucht.

Bei verarbeiteten, abgepackten Erzeugnissen umfasst die Untersuchung neben der Kennzeichnungsprüfung, die chemische Analyse der Zusammensetzung. Hierbei werden unter anderem folgende Punkte überprüft:

  • Zusatz- und Höchstmengenbeschränkungen von Zusatzstoffen
  • Schädlingsbefall bei Trockenfrüchten
  • Zusatz und Höchstmengen von Schwefeldioxid in Trockenfrüchten
  • Zuckergehalt und die angegebene Zuckerkonzentrationsstufe bei Obstkonserven
  • Zinn bei Produkten in Konservendosen, die aus unbeschichtetem Zinn bestehen.

 

Literatur

[1] Leitsätze für Gemüseerzeugnisse des Deutschen Lebensmittelbuches, Neufassung vom 08.01.2008 (Beilage zum BAnz. Nr. 89 vom 18.06.2008, GMBl Nr. 23–25 S. 451 ff vom 19.06.2008)

[2] Leitsätze für Obsterzeugnisse des Deutschen Lebensmittelbuches, Neufassung vom 8.1.2008 (Beilage zum BAnz. Nr. 89 vom 18.06.2008, GMBl Nr. 23–25 S. 451 ff vom 19.06. 008)

[3] Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (Lebensmittelinformationsverordnung, LMIV)

 

Artikel erstmals erschienen am 03.07.2019