Das Trinkwasserinformations-System (TrIS)

Dr. Peter Lenz

 

Nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung sind die Gesundheitsämter aller Bundesländer dazu verpflichtet, jährlich Daten zur Erfüllung der Untersuchungspflichten und zur Trinkwasserqualität in Wasserversorgungsgebieten an den Bund zu melden. Ein Versorgungsgebiet ist gekennzeichnet als ein geografisch definiertes Gebiet, in dem die Qualität des an Verbraucher abgegebenen Trinkwassers als nahezu identisch angesehen werden kann. Von der Meldepflicht betroffen sind Wasserversorgungsgebiete, in denen pro Tag mindestens 10 Kubikmeter Trinkwasser abgegeben oder mindestens 50 Personen versorgt werden. Die Analysendaten zur Wasserqualität aus Wasserversorgungsgebieten, in denen pro Tag mindestens 1 000 Kubikmeter Trinkwasser abgegeben oder mindestens 5 000 Personen versorgt werden, werden zudem über das Umwelt-Bundesamt an die Europäische Union nach Brüssel gemeldet.

 

Zur Überwachung der Trinkwasserqualität wurden in Baden-Württemberg seit 1985 ca. 16 500 amtliche Entnahmestellen an öffentlichen Wassergewinnungsanlagen und in öffentlichen Verteilungsnetzen eingerichtet. Die regelmäßigen Untersuchungen der an diesen Stellen erhobenen Wasserproben werden von privaten und staatlichen Laboratorien durchgeführt und den Gesundheitsämtern übermittelt. Die Analysenergebnisse aus privaten Laboratorien werden am CVUA Stuttgart mit den Ergebnissen aus der amtlichen Überwachung im Trinkwasser-Informations-System „TrIS“ zusammengeführt und in das vom Bund festgelegte elektronische Berichtsformat gebracht. Dieser Bericht wird jährlich in die Bund-Länder-Informations- und Kommunikations-Plattform „Wasser-BLIcK“ bei der Bundesanstalt für Gewässerkunde eingestellt. Außer den Daten zur Beschaffenheit des Trinkwassers (z. B. Überschreitungen von Grenzwerten) werden auch Daten zur Einhaltung der vorgeschriebenen Untersuchungshäufigkeiten in den einzelnen Wasserversorgungsgebieten übermittelt. Zur Erfüllung der Meldepflichten ist es erforderlich, dass alle Daten in elektronischer Form verarbeitet werden und entsprechende Schnittstellen zwischen den Überwachungsbehörden und den Laboratorien eingerichtet sind. In Baden-Württemberg erfolgt der Austausch der Analysendaten zwischen den Gesundheitsämtern und den Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern seit 2013 über eine einheitliche Schnittstelle. Im Jahr 2014 wurde damit begonnen, einen Austausch der Entnahmestellen-Stammdaten auf elektronischem Weg zu automatisieren. Dies sind unveränderliche Daten wie Identitäts-Nummer und Name der Entnahmestelle sowie deren geografische Lage (Koordinaten) und Zugehörigkeitsinformationen zu einem Versorgungsgebiet. Somit wird ein zeitnaher Abgleich der Datenhaltungssysteme zwischen den Gesundheitsämtern und TrIS ermöglicht.

 

Artikel erstmals erschienen am 18.10.2019