Gesund naschen!? – Nahrungsergänzungsmittel in Gummiform im Zuckercheck
Sonja Beyerlein, Melisa Güneri
Nahrungsergänzungsmittel (NEM) in Form von Gummibonbons, auch Gummies genannt, erobern seit Jahren den Markt und sind eine leckere Alternative zu großen Kapseln oder staubigen Brausetabletten mit teilweise unangenehmem Nebengeschmack. Durch ihr buntes Aussehen, die leckeren Geschmacksrichtungen und die Werbung erinnern sie eher an Süßwaren statt an klassische Nahrungsergänzungsmittel. Doch die attraktiven Alternativen zum Kauen haben ihre Tücken: die Untersuchung von 18 unterschiedlichen Nahrungsergänzungsmitteln in Gummiform zeigten teils hohe Zuckergehalte.
Warum sind Gummies so populär?
Die trendigen bunten Drops kombinieren eine weiche, kaubare Textur mit leckerem Geschmack und lassen sich ganz einfach auch ohne Flüssigkeit einnehmen. Vom Verbraucher werden sie auch als gesunde „Süßigkeit“ oder als „leckere“ und praktische Alternative zu Tabletten oder Kapseln wahrgenommen. Rechtlich sind NEM zwar Lebensmittel, jedoch zeichnen sie sich nicht über ihren Genusswert aus. Der Zweck von NEM ist entsprechend der Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) allein die Ergänzung der allgemeinen Ernährung. Begriffe wie „naschen“ oder eine Bewerbung als „Süßigkeit“ sind daher für NEM nicht zulässig.
Infokasten
Bewerbung als Süßware
Gemäß der Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) ist die Angabe der täglichen Verzehrsmenge verpflichtend. Die Angabe dient der eindeutigen Festlegung der vorgesehenen täglichen Aufnahmemenge und ermöglicht dem Verbraucher eine sichere und bestimmungsgemäße Verwendung des Nahrungsergänzungsmittels. Begriffe wie „naschen“ oder „Süßigkeiten“ sind daher in Bezug auf NEM nicht zulässig, da diese Begriffe eine Einordnung des Produkts als gewöhnliche Süßware und einen beliebigen Verzehr nahelegen. Derartige Formulierungen können dazu führen, dass die Produkte entgegen der angegeben Dosierungsempfehlung übermäßig verzehrt werden. Dadurch steigt auch das Risiko von Überdosierungen, die bei z. B. fettlöslichen Vitaminen wie Vitamin D problematisch für die Gesundheit sein können.
Zuckerangabe: Fehlanzeige – eine Kennzeichnungslücke!?
Bei „normalen“ Lebensmitteln gilt die Big 7 Pflichtkennzeichnung gemäß der europäischen Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Die im Lebensmittel enthaltenen Gehalte an Energie, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz sind verpflichtend in einer Tabelle auf dem Etikett anzugeben. Nahrungsergänzungsmittel sind von dieser Pflicht ausgenommen, da sie aufgrund ihrer konzentrierten Form und aufgrund der geringen Aufnahmemenge kaum zur Aufnahme von diesen Makronährstoffen beitragen. Kaufentscheidend sind bei NEM die enthaltenen Mikronährstoffe, wie z. B. Vitamine. Daher verpflichtet die NemV die Unternehmer stattdessen zur Angabe der Menge an (Mikro-)Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung. Hierzu gehören neben klassischen Inhaltsstoffen wie Vitamine und Mineralstoffe auch „sonstige Stoffe“, wie z. B. sekundäre Pflanzenstoffe. Aus diesem Grund sucht man den Zuckergehalt auf NEM Etiketten meist vergeblich – die Angabe ist freiwillig und somit nur selten auf den Produkten zu finden.
Was zeigen unsere Untersuchungen?
Entsprechend unseren Untersuchungen kann der Zuckergehalt bei NEM in Gummiform durchaus relevant sein. Die bisher im Jahr 2026 untersuchten 18 NEM in Gummiform lassen sich in zwei Gruppen einteilen: zuckerhaltige und zuckerfreie Produkte. Die Hälfte der Proben enthielt Zucker, die anderen neun Proben waren zuckerfrei.
Bei den zuckerhaltigen Gummies lag der ermittelte Gesamtzuckergehalt zwischen 40 %–60 %. Als Zuckerarten waren meist Glucosesirup (einem Sirup der hauptsächlich aus Traubenzucker und geringen Fruchtzuckergehalten besteht) und Saccharose (Haushaltszucker) enthalten. Bei zuckerfreien Produkten werden mindestens zwei oder mehr unterschiedliche Süßungsmittel wie z.B. Maltit, Erythrit, Sorbit und Steviolglykoside eingesetzt. Als (weitere) Zusatzstoffe sind sowohl in den zuckerhaltigen als auch in den süßungsmittelhaltigen Gummies typischerweise Geliermittel (z. B. Pektin), Säuerungsmittel (Citronensäure, Citrate), Überzugsmittel (Carnaubawachs, pflanzliche Öle) und zum Teil Farbstoffe (z. B. Anthocyane) enthalten.
Was bedeutet die nachgewiesene Zuckermenge für die tägliche Aufnahme?
Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) schließen sich zusammen mit der Deutschen Adipositas-Gesellschaft e. V. (DAG) und der Deutschen Diabetes Gesellschaft e. V. (DDG) der Empfehlung der World Health Organization (WHO) an und spricht sich für eine maximale Zufuhr freier Zucker von weniger als 10 % der Gesamtenergiezufuhr aus. Bei einer geschätzten Gesamtenergiezufuhr von 2000 kcal pro Tag für einen Erwachsenen entspricht diese Empfehlung einer maximalen Zufuhr von 50 g freien Zuckern pro Tag.
Die untersuchten zuckerhaltigen NEM-Gummies hatten durchschnittlich ein Gewicht von rund 3 g pro Stück. Bei einer Tagesdosis von zwei Gummies und einem mittleren Zuckergehalt von 50 % liefert das NEM allein schon 3 g Zucker pro Tag – das entspricht einem Zuckerwürfel. Bei höher dosierten Empfehlungen (z. B. drei bis fünf Gummies) oder einem größeren Stückgewicht steigt der Zuckerbeitrag durch das NEM schnell auf sechs bis zehn Gramm pro Tag an. Die untersuchte Probe mit dem höchsten nachgewiesenen Zuckergehalt liefert allein 9 g Zucker bei einer Empfehlung auf dem Etikett von 5 Gummies am Tag. Dieser Gehalt entspricht 3 Zuckerwürfel und liefert damit knapp zwanzig Prozent der empfohlenen DGE Obergrenze für Zucker von 50 g am Tag.

Abb. 1: Tagesdosis von verschiedenen NEM und im Vergleich dazu der darin enthaltene Zuckergehalt in Form von Würfelzucker auf einem Löffel
Unser Tipp für Verbraucherinnen und Verbraucher:
Prüfen Sie die Zutatenliste. Hier gilt: je weiter vorne eine Zutat steht, desto höhere Gehalte sind im Produkt enthalten. Stehen also „Zucker“ und/oder „Glukosesirup“ an den ersten Positionen, ist der Zuckeranteil im Produkt hoch. Achten Sie auf die empfohlene Tagesdosis (Stückzahl) und das Gewicht der Gummies. So können sie abschätzen, wieviel Gramm Zucker durch das Produkt aufgenommen wird. Als Abschätzung ist die Annahme, dass 50 % Zucker im Gummi steckt, für die meisten Produkte zutreffend. Alternativ kann auf Produkte mit Süßungsmitteln zurückgegriffen werden. Viele Unternehmen bewerben diese mit Hinweisen wie z. B. „Zuckerfrei“ oder ähnlichen Angaben. Die Verwendung von Süßungsmitteln wie z. B. Maltit, Erythrit, Steviolglykoside ist im Zutatenverzeichnis ersichtlich. Zudem ist die Angabe „mit Süßungsmittel(n)“ in Verbindung mit der Bezeichnung „Nahrungsergänzungsmittel“ für diese Produkte verpflichtend. Für bestimmte Süßungsmittel (mehrwertige Alkohole) ist ein Hinweis auf die abführende Wirkung bei übermäßigem Verzehr obligatorisch.
Quellenverzeichnis
- Ernaehrungs Umschau international – Quantitative recommendation on sugar intake in Germany, Ausgabe 2/2019, zuletzt abgerufen am 12.08.2026