Weichmacher in Spielzeug und Körperkontaktmaterialien – Bilanz 2014

Ein Bericht aus unserem Laboralltag

Magdalena Lubecki

 

Im Fokus unserer Untersuchungen von Spielzeug und Körperkontaktmaterialien standen im Jahr 2014 kleine Spielbälle, Kinderspielzeugkoffer, Spielzeugautos, Schwimmhilfen, Wasserspielzeug, Kinderbadeschuhe, Antirutschmatten, Handyhüllen, Fußsäcke für Babys, Regenstiefel und Barbiepuppen. In den insgesamt 174 Proben wurden nur in 11 Einzelfällen (8 %) bedenkliche Weichmacher eingesetzt.

 

Beispielbilder.

 

Spielzeug und Körperkontaktmaterialien aus weichem Kunststoff können aus Polyvinylchlorid (Kurzzeichen PVC) bestehen und enthalten Weichmacher. Bestimmte Weichmacher stammen aus der Phthalatgruppe. Für Dibutylphthalat (DBP), Diethylhexylphthalat (DEHP) und Benzylbutylphthalat (BBP) besteht ein generelles Verwendungsverbot in Spielzeug. Dioctylphthalat (DNOP), Diisononylphthalat (DINP) und Diisodecylphthalat (DIDP) dürfen in Spielzeug, das von Kindern in den Mund genommen werden kann, nicht verwendet werden.

 

Rechtliche Vorgaben

Nach der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (= REACH-Verordnung) gilt ein Weichmacher ab einem Wert von 0,1 g/100 g als nachgewiesen. Dass den Weichmacher enthaltende Produkt darf somit nicht in Verkehr gebracht werden.

 

Infokasten

Wieso bestehen für diese Weichmacher Verwendungsverbote?

Verschiedene Phthalate, wie DEHP, DBP, BBP, DNOP, DINP und DIDP stehen unter Verdacht, leber-, hoden- und reproduktionstoxisch zu sein. Deshalb wurden diese Substanzen zur Herstellung von Spielzeug und Babyartikeln verboten.

 

Untersuchungsergebnis

Insgesamt wurden 174 Proben untersucht. Viele der Proben wurden nicht aus PVC hergestellt sondern unter Verwendung von anderen Kunststoffen, wie z.B. Butadien-Styrol-Copolymerisat, Silikon, Polypropylen, Polyethylen, Polyurethan oder Polystyrol. Diese Kunststoffe enthalten keine Weichmacher.

 

Beispielbild, Spielbälle bestehend u.a. aus Butadien-Styrol-Copolymerisat und Silikon.

Abbildung: Spielbälle bestehend u.a. aus Butadien-Styrol-Copolymerisat und Silikon

 

Beispielbild, Spielbälle bestehend aus Polyvinylchlorid (PVC).

Abbildung: Spielbälle bestehend aus Polyvinylchlorid (PVC)

 

In den meisten Spielsachen und Körperkontaktmaterialien aus PVC wurden u.a. die unbedenklichen Weichmacher Terephthalsäure-di-(2-ethylhexyl)-ester (DEHT), Trimethylpentandioldiisobutyrat, Mesamoll und Tributylcitrat identifiziert.


In elf Proben wurden bedenkliche Weichmacher nachgewiesen, u.a. in Kinderbadeschuhen, Fußsäcken für Babys, einem Spielball und einem Regenstiefel. Fünf Proben enthielten Diethylhexylphthalat (41, 39, 29, 18 und 1,6 g/100 g), zwei Proben enthielten Dipropylheptylphthalat (49 und 33 g/100 g), eine Probe enthielt Diisobutylphthalat (37 g/100 g), und eine Probe enthielt Diisononylphthalat (21 g/100 g). Zwei Proben enthielten einen ganzen Cocktail an Weichmachern, u.a. Diethylhexylphthalat, Dibutylphthalat, Diisobutylphthalat und Dipropylheptylphthalat.


In einem Paar Regenstiefel wurde DEHP in geringen Konzentrationen bestimmt (1,6 g/100 g). Diese geringe Menge resultiert erfahrungsgemäß aus einem nicht kontrollierten Prozessschritt, z.B. wenn kein Reinigungsvorgang nach der Umstellung der Weichmacherdosierung in den limitierten Rohrsystemen folgt. Üblich sind Weichmachermengen > 10 % (siehe Ergebnisse oben).


Einige Hersteller weichen immer öfter auf strukturell sehr ähnliche, aber nicht explizit verbotene Phthalate wie Diisobutylphthalat (DiBP) oder Dipropylheptylphthalat (DPHP) aus. Jedoch weisen auch diese Substanzen gesundheitlich bedenkliche Eigenschaften auf (weiterführende Informationen). Die amtliche Überwachung wird diese Entwicklung daher kritisch beobachten.

 

Fazit

Das Verbot zeigt Wirkung. Der Trend der letzten Jahre (ab 2010), dass verbotene Weichmacher nur noch selten in Spielzeug verwendet werden, wurde durch die Untersuchungen in 2014 bestätigt. Jedoch sind Phthalate in Produkten für Kinder immer noch präsent, wie z.B. in Kinderbadeschuhen, die nicht als Spielzeug eingestuft werden.

 

Quellen

 

Bildernachweis

CVUA Stuttgart

 

Artikel erstmals erschienen am 15.04.2015