Trinkflaschen im Test – keine erfreulichen Nachrichten
Magdalena Köhler, Sarah Stürenburg, Jannika Oßkopp
Im Juli 2024 veröffentlichte Ökotest die Untersuchungsergebnisse zu Trinkflaschen für Kinder. Ein Ergebnis dieser Untersuchung: Einige Produkte wurden aufgrund des Geschmacks des abgefüllten Wassers und des Geruchs der Flaschen abgewertet. Am CVUA Stuttgart untersuchen wir jedes Jahr unterschiedlichste Produkte auf mögliche sensorische Beeinträchtigungen. Im Jahr 2024 waren 39 Flaschen und Becher dabei. Die Palette reichte von Babytrinkflaschen über Kinderbecher, Fahrradtrinkflaschen bis hin zu Trinkblasen, sowie aufrollbare Trinkflaschen. Ergebnis: 44 % der Produkte waren sensorisch auffällig, da darin abgefülltes Wasser deutliche Abweichungen in Geschmack und Geruch zeigte.
Einen Überblick der geprüften Produkte sowie die damit verbundenen Ergebnisse der sensorischen Untersuchung bietet die folgende Grafik.
Übersicht für das Jahr 2024
Wiederverwendbare Trinkblasen, Fahrradflaschen und Flaschen für Kinder und Babys werden am CVUA Stuttgart fast jährlich untersucht, da diese im Rahmen der sensorischen Untersuchung in der Vergangenheit häufig negativ auffielen. Insgesamt wurden im Jahr 2024 von den 39 untersuchten Trinkflaschen und -blasen 17 Produkte (44 %) aufgrund unserer sensorischen Untersuchung als nicht verkehrsfähig beurteilt. Somit können wir, von unserer Seite aus, die Ergebnisse von Ökotest bestätigen.
Vergleich zu den Jahren 2023 und 2022
Im Jahr 2023 untersuchten wir im Bereich der Flaschen u. a. Trinklernbecher, Trinkblasen und wieder Sporttrinkflaschen sowie Fahrradflaschen. Das Ergebnis war wenig erfreulich, von insgesamt 32 Produkten wurden 16 als sensorisch auffällig beurteilt, d. h. die Hälfte der Proben waren als nicht verkehrsfähig zu beurteilen!
Im Jahr 2022 wurden deutlich weniger Proben als sensorisch auffällig beurteilt. Wir untersuchten Trinkflaschen aus Metall, Trinklernbecher, Babytrinkflaschen und Fahrradtrinkflaschen. Insgesamt waren 11 von 45 Proben auffällig (somit nur 24 %).
Fazit der Untersuchungen
Leider ist die Qualität der Sportflaschen weiterhin nicht akzeptabel. Eine Erhöhung der Anzahl von Beanstandungen kann auch an der veränderten, strengeren Beurteilungsgrundlage liegen.
Änderung der DIN 10955 (Stand 2023) wurde veröffentlicht
Die Beurteilung der Ergebnisse der sensorischen Untersuchung einiger Produkte hat sich mit der Veröffentlichung der überarbeiteten DIN 10955 im Februar 2023 geändert, mehr dazu im Infokasten.
Infokasten
Sensorische Prüfung
Die sensorische Untersuchung erfolgt nach DIN 10955 zur Prüfung von Packstoffen und Packmitteln für Lebensmittel. Die Abweichung einer Probe wird in einem sogenannten Dreieckstest von sensorisch geschulten Prüfern auf einer Skala von 0 (keine Geruchs-/Geschmacksabweichung) bis 4 (starke Geruchs-/Geschmacksabweichung) bewertet. Im Februar 2023 kam neu hinzu, dass man bei der Prüfung mit einem Originallebensmittel bereits ab Stufe 2 (schwache Geruchs- bzw. Geschmacksabweichung) das Produkt als nicht rechtskonform beurteilen kann. Originallebensmittel ist bei Trinkflaschen z. B. Wasser, da von Verbrauchern meist Wasser in die Trinkflasche abgefüllt wird. Das Gleiche gilt z. B. auch für Wasserkocher, da hier ausschließlich Wasser eingefüllt wird.
Im Gegensatz dazu, würde man bei Kaffeebechern nicht mit Wasser als Originallebensmittel prüfen, sondern als Prüflebensmittel, da das Originallebensmittel Kaffee schlecht standardisierbar ist und ein
Eigenaroma besitzt. Beurteilt wird dann erst ab einer Stufe von 3, was einer deutlichen Geruchs- bzw. Geschmacksabweichung entspricht.
Nach Art. 3 Abs. 1 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Materialien und Gegenstände im Lebensmittelkontakt, dürfen keine Stoffe auf Lebensmittel übergehen, die dieses organoleptisch – also sensorisch – beeinträchtigen.
Sensorisch auffällige Lebensmittelbedarfsgegenstände meiden!
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten es nicht in Kauf nehmen, dass Lebensmittelbedarfsgegenstände, wie z. B. Trinkflaschen, das darin abgefüllte Lebensmittel geruchlich oder geschmacklich beeinflussen. Beim Kauf sollten daher alle Sinne eingesetzt werden. Nicht nur der Preis und das Aussehen sind entscheidend, sondern auch der Geruch des Materials kann ein Hinweis auf minderwertige Qualität sein. Verfliegt der Geruch nicht innerhalb kürzester Zeit, kann es im späteren Gebrauch zu Geruchs- bzw. Geschmacksbeeinträchtigungen kommen.
Für weitere Informationen zur sensorischen Untersuchung, siehe:
„Update Sensorik – Trinkflaschen und Isolierbecher weiterhin geruchlich und geschmacklich auffällig“
Kuriose Probe aus dem Jahr 2023
Bei der Überprüfung der sensorischen Unbedenklichkeit wurde eine Flasche mit heißem Wasser befüllt, da keine einschränkenden Kennzeichnungselemente auf dem Etikett und auf der Flasche angegeben wurden.
Das Ergebnis: Die Flasche schmolz, somit war die Flasche nicht für heiße Temperaturen vorgesehen und die fehlende Kennzeichnung der Flasche, für eine sichere und sachgemäße Verwendung, wurde bemängelt.