Pflanzenschutz­mittel­rückstände in Wein aus ökologisch angebauten Trauben; Ergebnisse eines Filtrationsversuches im Juli 2011

Nadja Bauer CVUAS, Dr. Jürgen Sigler WBI Freiburg

 

Schmuckelement.

Öko-Weine, die von Weingütern stammen, die ausschließlich Weine aus ökologisch angebauten Trauben herstellen, sind überwiegend rückstandsfrei. Das zeigen die Rückstandsuntersuchungen von Weinen aus ökologischem und konventionellem Anbau, die in den letzten Jahren im Rahmen der allgemeinen Lebensmittelüberwachung und des Ökomonitoring-Programms in Baden-Württemberg durchgeführt wurden.

In den Jahren 2010 und 2011 wurden in zwei Untersuchungskampagnen schwerpunktmäßig Weine aus ökologisch angebauten Trauben untersucht, die in Betrieben hergestellt wurden, die sowohl ökologisch als auch konventionell angebaute Trauben zu Wein verarbeiten. Dabei wurde jedoch festgestellt, dass hier die Weine aus ökologisch angebauten Trauben häufiger Rückstände an Pflanzenschutzmitteln aufwiesen im Vergleich zu Weinen aus Betrieben die ausschließlich ökologisch angebaute Trauben verarbeiten und dass die nachgewiesenen Rückstandsgehalte zum Teil in vergleichbarer Größenordnung lagen, wie bei Weinen aus konventionell angebauten Trauben („Bericht über das Ökomonitoring-Programm Baden-Württemberg 2010“). Die festgestellten Rückstandsgehalte sowohl in Weinen aus ökologisch als auch konventionell angebauten Trauben liegen jedoch üblicherweise deutlich unter den gemäß Verordnung (EG) 396/2005 festgesetzten Höchstmengen.

 

Aufgrund dieser Ergebnisse werden derzeit im Rahmen eines Stufenkontrollkonzeptes mögliche Ursachen für die auffälligen Rückstandsbefunde ermittelt. Im Rahmen des Ökomonitoring-Programms 2007 wurden bereits Untersuchungen zu Rückständen von Pflanzenschutzmitteln in Keltertrauben aus ökologischem Anbau durchgeführt, die aufgrund kleinräumiger Weinbergstruktur, möglicherweise von Abdrift aus benachbarten, konventionell bewirtschafteten Weinbergen beeinflusst waren. Hierbei wurde jedoch festgestellt, dass bei sachgerechter Anwendung der Pflanzenschutzmittel mit modernen Gerätschaften im konventionellen Weinbau die benachbarten ökologisch bewirtschafteten Parzellen nur in äußerst geringem Maß beeinträchtigt werden („Bericht über das Ökomonitoring-Programm Baden-Württemberg 2007“). Neben dem Anbau der Trauben stellen die verschiedenen Verarbeitungsschritte der Weinbereitung ebenfalls mögliche Kontaminationsquellen dar, insbesondere wenn in gleichen Betrieben auf gleichen Anlagen Trauben aus konventionellem und ökologischen Anbau verarbeitet werden. Vor diesem Hintergrund führte das Staatliche Weinbauinstitut Freiburg (WBI) zusammen mit dem CVUA Stuttgart im Juli 2011 einen ersten Filtrationsversuch zur Ermittlung möglicher Ursachen einer Kontamination durch.

 

 

Fazit und Bewertung

Die Ergebnisse des Filtrationsversuches weisen deutlich darauf hin, dass ein ursprünglich rückstandsfreier Wein aus ökologisch angebauten Trauben durch die Filtration mit einer Filteranlage, durch die zuvor ein konventioneller Wein filtriert wurde, kontaminiert wird. Der Wein aus ökologisch erzeugten Trauben kann sogar so deutlich kontaminiert werden, dass er anschließend dasselbe Wirkstoffspektrum und annähernd auch dieselben Wirkstoffkonzentrationen aufweist, wie der zuvor filtrierte Wein aus konventionellen Trauben. Die Untersuchungen zeigen auch, dass diese Kontamination lediglich durch eine handelsübliche Reinigung des Filters reduziert werden kann. Ohne diesen intensiven Reinigungsschritt können selbst nach 100 Litern Filtrat noch Rückstände verschiedener Pflanzenschutzmittel im Konzentrationsbereich > 0,01 mg/kg nachgewiesen werden.

 

Hintergrund der Untersuchungen

Die möglichen Ursachen für auffällige Rückstandsbefunde können vielfältig sein. Denkbar ist Abdrift-bedingte Kontamination der ökologisch angebauten Trauben, insbesondere bei sehr kleinräumiger Parzellierung und ungünstigen geographischen und thermischen Verhältnissen. Da es sich bei Wein jedoch in der Regel um eine Mischprobe von Trauben einer oder mehrerer Parzellen handelt, wird der Rückstandsgehalt einzelner Trauben nivelliert. Hinzu kommt, dass im Zuge der Weinbereitung eine weitere Verringerung der Rückstände stattfindet. Daher ist die Bedeutung der Abdrift-bedingten Kontamination, wie die von uns durchgeführten Untersuchungen im Rahmen des Ökomonitoring-Programms 2007 zeigen, eher gering. Neben dem Anbau der Trauben stellen die verschiedenen Verarbeitungsschritte, die im Zuge der Weinbereitung durchgeführt werden (z.B. Abbeeren, Keltern, Filtration je nach Technik und eingesetzten Materialien sowie deren Sorptionsverhalten), ebenfalls mögliche Kontaminationsquellen dar, insbesondere wenn auf gleichen Anlagen Trauben aus konventionellem und ökologischen Anbau verarbeitet werden (Abbildung 1).

 

 

Schema Rot- und Weißweinbereitung.

Abbildung 1 : Rot- und Weißweinbereitung (Diplomarbeit A. Kersten, 09.2001 - 05.2002, „Pestizidabbau bei der Weinbereitung“)

 

Als erster Schritt eines Stufenkontrollkonzeptes zur Ermittlung möglicher Kontaminationsquellen wurde ein Filtrationsversuch am Staatlichen Weinbauinstitut Freiburg (WBI) durchgeführt. Hierzu wurden Weinproben vor und nach der Filtration eines Weines aus ökologisch angebauten Trauben entnommen und am CVUA Stuttgart auf Rückstände an Pflanzenschutzmitteln untersucht. Bei dem zur Filtration eingesetzten Filter handelte es sich um einen ungereinigten Filter, über den direkt davor ein Spätburgunder aus konventionell erzeugten Trauben filtriert worden war. Vor der zweiten Filtration und anschließender Probenahme fand eine handelsübliche Reinigung des Filters mit Natronlauge und entsprechende Neutralisierung statt.

 

 

Versuchsaufbau:

Zur Filtration eingesetzte Weine des WBI Freiburg:

Partie 1: 2010er Blauer Spätburgunder aus konventionell erzeugten Trauben
Partie 2: 2010er Cabernet Carbon (siehe Infokasten) aus ökologisch erzeugten Trauben
Verwendeter Membranfilter (Cross-Flow-Filter):

    • Anlage: gefertigt aus drei Modulen zu je 12 m2 Filterfläche
      -> 36 m2 Filterfläche
    • Porengröße der Membran: ca. 0,2 µm
    • Leistung: ca. 200 L/h

     

    Tabelle 1: Filtrationsversuch Ökowein - Schematischer Versuchsaufbau

    Die zur Filtration eingesetzten Weine wurden vor der Filtration beprobt.

    Proben-Nr.
    Probenbezeichnung
    Verarbeitungsschritt

    Probe 1a

    Blauer Spätburgunder
    (konventionell)

    vor der Filtration

    Probe 2a

    Cabernet Carbon
    (öko)

    vor der Filtration

    Der Cross-Flow-Filter wurde zu Beginn des Filtrationsversuches komplett mit Natronlauge, Zitronensäure und Wasser gereinigt. Anschließend wurde der Blaue Spätburgunder filtriert und eine Probe entnommen:

    Proben-Nr.
    Probenbezeichnung
    Verarbeitungsschritt

    Probe 1b

    Blauer Spätburgunder
    (konventionell)

    direkt nach der Filtration

    Die Schläuche und der Membranfilter wurden geleert aber nicht gespült!
    Anschließend wurde der Cabernet Carbon filtriert, wobei die ersten zwei Liter verworfen wurden. Danach wurden folgende Proben entnommen:

    Proben-Nr.
    Probenbezeichnung
    Verarbeitungsschritt

    Probe 2b

    Cabernet Carbon
    (öko)

    Mischprobe der ersten 50 Liter Filtrat

    Probe 2c

    Cabernet Carbon
    (öko)

    Mischprobe der zweiten 50 Liter Filtrat

    Danach wurde der Membranfilter mit Natronlauge gereinigt, Reste der Lauge mit Zitronensäure neutralisiert und gespült. Im Anschluss wurde erneut frischer Cabernet Carbon filtriert und folgende Proben entnommen:

    Proben-Nr.
    Probenbezeichnung
    Verarbeitungsschritt

    Probe 2d

    Cabernet Carbon
    (öko)

    Nach Reinigung,
    Mischprobe der ersten 50 Liter Filtrat

    Probe 2e

    Cabernet Carbon
    (öko)

    Nach Reinigung,
    Mischprobe der zweiten 50 Liter Filtrat

     

     

    Infokasten

    Cabernet Carbon

    Cabernet Carbon ist eine 1983 neu gezüchtete, pilzwiderstandsfähige rote Keltertraubensorte. Sie wurde am Staatlichen Weinbauinstitut Freiburg durch Norbert Becker aus den Sorten Cabernet Sauvignon (als Muttersorte) und Bronner (als Vatersorte) gekreuzt. Cabernet Carbon wurde unter der Zuchtstammnummer FR 377-83 r vom Züchter geführt, im Jahr 2000 wurde beim Bundessortenamt in Hannover (BSA) Sortenschutz und die Eintragung in die Sortenliste beantragt. Der Sortenschutz wurde 2005/2006 erteilt. Zuvor war die Sorte bereits 2003 amtlich der Art Vitis vinifera zugeordnet worden, was bedeutet, dass ihre Weine im Geltungsbereich der EU als Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete in den Verkehr gebracht werden dürfen.

    Untersuchungsergebnisse

    Die Ergebnisse des Filtrationsversuches von Ökowein sind in Tabelle 2 dargestellt. Die grün markierten Spalten zeigen die Rückstandsgehalte der nachgewiesenen Pflanzenschutzmittelwirkstoffe des Ökoweines vor (Probe 2a) und nach (Probe 2b) der Filtration mit dem ungereinigten Filter. Hierbei ist deutlich erkennbar, dass der Ökowein vor der Filtration (Probe 2a) praktisch rückstandsfrei war (Gehalte < 0,01 mg/kg) und nach der Filtration mit dem ungereinigten Filter (Probe 2b) das gleiche Wirkstoffspektrum, 7 von 7 Wirkstoffen und nahezu die gleichen Rückstandsgehalte aufweist, wie der konventionelle Wein (Probe 1a). In der zweiten Mischprobe aus weiteren 50 Litern Filtrat des Ökoweins (Probe 2c) sind die Rückstandsgehalte zwar etwas geringer, jedoch liegen die Gehalte an Boscalid und Fenhexamid noch deutlich über dem Orientierungswert von 0,01 mg/kg (siehe Infokasten). Eine deutliche Reduktion bzw. Elimination vorhandener Rückstände tritt erst nach handelsüblicher Reinigung der Filteranlage auf (Proben 2d und 2e). Von den ursprünglich nachgewiesenen 7 verschiedenen Wirkstoffen können nach diesem Reinigungsschritt nur noch 2 Wirkstoffe (Boscalid und Cyprodinil) in deutlich geringeren Konzentrationen nachgewiesen werden: Boscalid nimmt von 0,019 mg/kg auf 0,005 mg/kg und Cyprodinil von 0,008 mg/kg auf 0,002 mg/kg ab.

     

    Tabelle 2: Ergebnisse des Filtrationsversuches von Ökowein am Staatlichen Weinbauinstitut Freiburg - CVUA Stuttgart Juli 2011

    Rückstandsgehalt im Wein in mg/kg

    Wirkstoff
    Probe
    1a
    Probe
    2a
    Probe
    1b
    Probe
    2b
    Probe
    2c
    Probe
    2d
    Probe
    2e

     

    Verarbeitungs-schritt

     

    Konventionell
    vor Filtration

     

    Öko
    vor Filtration

     

    Konventionell nach Filtration

    Öko nach Filtration ungereinigt, erste 50 L

    Öko nach Filtration ungereinigt, zweite 50 L

    Öko nach Filtration gereinigt, erste 50 L

    Öko nach Filtration gereinigt, zweite 50 L

    Boscalid

    0,025

    -

    0,021

    0,021

    0,019

    0,004

    0,005

    Cyprodinil

    0,018

    0,004

    0,010

    0,018

    0,008

    0,003

    0,002

    Fenhexamid

    0,120

    -

    0,120

    0,068

    0,041

    -

    -

    Fludioxonil

    0,005

    0,001

    0,002

    0,003

    0,002

    -

    -

    Fluopicolid

    0,002

    -

    0,001

    0,002

    -

    -

    -

    Iprovalicarb

    0,013

    -

    0,013

    0,004

    0,003

    -

    -

    Metrafenone

    0,002

    -

    -

    0,001

    0,002

    -

    -

    -: kleiner Bestimmungsgrenze

     

    Infokasten

    0,01 MG/KG - ORIENTIERUNGSWERT NICHT GLEICH GRENZWERT

    Die EG Öko-Verordnung erlaubt praktisch keine Anwendung chemisch synthetischer Pestizide. Allerdings gibt es in der Öko-Verordnung keine speziellen Grenzwerte, die die Verkehrsfähigkeit von Öko-Lebensmitteln mit Pestiziden regelt: für Öko-Lebensmitteln gelten nach der VO (EG) 396/2005 die gleichen Grenzwerte wie für konventionelle Lebensmittel, was unserer Auffassung nach nicht der Verbrauchererwartung entspricht.

     

    Angesichts der hohen Messempfindlichkeit der Nachweismethoden muss ein Bio-Produkt, das nachweisbare Rückstände von Pflanzenschutzmitteln enthält, nicht zwangsläufig unzulässig behandelt oder mit konventioneller Ware vertauscht bzw. vermischt worden sein. Allerdings sind bei Erzeugnissen aus ökologischem Landbau in der Regel auch unter Berücksichtigung von Abdrift und Umweltkontamination keine bestimmbaren Rückstände über dem von der baden-württembergischen Lebensmittelüberwachung für amtliche Maßnahmen erarbeiteten analytischen „Orientierungswert“ von 0,01 mg/kg zu erwarten. Wichtig hierbei ist, dass 0,01 mg/kg kein Grenzwert darstellt, bei dessen Überschreiten feststeht, dass das Produkt nicht entsprechend der Regeln der EG-Öko-Verordnung erzeugt wurde. Vielmehr handelt es sich um einen Schwellenwert, oberhalb dessen festgestellt werden muss, woher die Rückstandsbelastung stammt.

     

    Rückstandsgehalte die oberhalb dieses Orientierungswertes liegen, sind bei vielen Pflanzenkulturen ein deutlicher Hinweis, dass gegen die Pflanzenschutzmittel-Anwendungsverbote der Öko-Verordnung verstoßen wurde oder dass konventionelle Waren umdeklariert wurden. In diesen Fällen, wird von einer Verbrauchertäuschung ausgegangen und die Ware wegen Irreführung beanstandet.

    Rechtliche Bewertung

    EU-weit sind Rückstandshöchstmengen lediglich für Keltertrauben und nicht für den Wein selbst festgelegt. Um die Rückstandssituation von fertigem Wein beurteilen zu können, müssen die dort ermittelten Pestizidgehalte über entsprechende Verarbeitungsfaktoren, die für einzelne Wirkstoffe veröffentlicht sind, auf den ursprünglichen Gehalt in den eingesetzten Keltertrauben zurückgerechnet werden. Voraussetzung für die Anwendung dieser Verarbeitungsfaktoren ist, dass die Rückstände bereits auf den zur Weinbereitung eingesetzten Trauben vorhanden waren. Trat die Kontamination jedoch erst im Verarbeitungsprozess auf, so ist eine Rückrechnung auf die eingesetzten Trauben nicht zulässig. Unabhängig davon erwartet der Verbraucher in einem Wein aus ökologisch angebauten Trauben keine Pflanzenschutzmittelrückstände. Rechtlich ist nach Artikel 19 der Öko-Verordnung (EG) Nr. 834/2007 ein sehr weitgehendes Trennungsgebot hinsichtlich der Verarbeitung von Erzeugnissen aus ökologischem Anbau gegenüber Erzeugnissen aus konventionellem Anbau verankert. In den Durchführungsbestimmungen gemäß Art. 26 VO (EG) 889/2008 ist festgelegt, dass ein Betrieb alle notwendigen Vorkehrungen treffen muss, um jede Vermischung von Erzeugnissen aus ökologischem Anbau mit Erzeugnissen aus konventionellem Anbau zu vermeiden. Hierzu muss der Betrieb kritische Stufen im Verarbeitungsprozess identifizieren, Maßnahmen treffen um Kontaminationen zu vermeiden, ausreichende Reinigungsmaßnahmen durchführen und prüfen, ob diese Maßnahmen ausreichen sowie die getroffenen Maßnahmen dokumentieren. Bei Verarbeitung von Erzeugnissen aus ökologischem und konventionellem Anbau sind sowohl die Arbeitsgänge, als auch die Lagerung der Erzeugnisse zeitlich und räumlich zu trennen.

     

    Zusammenfassung

    Im Rahmen eines Stufenkontrollkonzeptes zur Ermittlung möglicher Kontaminationsquellen von Ökoweinen wurde ein Filtrationsversuch am Staatlichen Weinbauinstitut Freiburg (WBI) durchgeführt. Hierzu wurden Partien eines Weines aus ökologisch angebauten Trauben der Rebsorte Cabernet Carbon vor und nach der Filtration über einen ungereinigten Filter entnommen und am CVUA Stuttgart auf Rückstände an Pflanzenschutzmitteln untersucht. Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass bei der Verarbeitung von konventionell und ökologisch erzeugten Trauben in einem Betrieb eine deutliche Kontamination des Ökoweines auftreten kann, sofern dieser mit einem Filter filtriert wird, auf dem zuvor ein Wein aus konventionell angebauten Trauben filtriert worden ist. Offensichtlich werden bestimmte Pflanzenschutzmittelwirkstoffe aus dem konventionellen Wein vom Filtermaterial adsorbiert und anschließend wieder abgegeben, so dass ein ursprünglich rückstandsfreier Wein durch die Filtration mit denselben Wirkstoffen in vergleichbarer Größenordnung kontaminiert werden kann, wie diese im konventionellen Wein enthalten waren. Diese Kontaminationsquelle kann jedoch durch eine geeignete, intensive Reinigung des Filters reduziert werden. Um eine Kontamination sicher ausschließen zu können, sollten sich Betriebe, die sowohl Erzeugnisse aus ökologischem als auch konventionellem Anbau verarbeiten, strikt an das Trennungsgebot halten, d.h. die einzelnen Verarbeitungsschritte sowie die Lagerung der Erzeugnisse sollten zeitlich und räumlich getrennt werden.

    Eine Fortsetzung dieser Untersuchungen im Rahmen des Stufenkontrollkonzeptes in weiteren Betrieben mit unterschiedlichen Weinen ist für 2011/2012 geplant.

     

    Bildernachweis

    Nur noch ein Gläschen..., Günter Havlena, Pixelio.de, Image-ID=389004.

 

Artikel erstmals erschienen am 09.09.2011