Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Obstprodukten 2011
Carmen Wauschkuhn
Hintergrund der Untersuchungen
Der Schwerpunkt der Untersuchungen auf Pflanzenschutzmittelrückstände liegt in der Regel auf frischem Obst und Gemüse sowie den Ausgangsprodukten für eine Weiterverarbeitung. Verarbeitete Erzeugnisse wie Tiefkühlprodukte, Trockenobst, Konserven und Säfte werden ebenfalls - insbesondere außerhalb der Obstsaison - in großem Maße konsumiert. Aus diesem Grund wurden speziell weiterverarbeitete Erzeugnisse überwiegend aus Beeren und Steinobst untersucht. Bei den flüssigen Erzeugnissen wurde die Rückstandssituation von Kirschnektaren und den sog. Smoothies geprüft. Bei den Smoothies handelt es sich um Zubereitungen aus Früchten und Fruchtsäften mit sämiger Konsistenz. Hier dient meist das Fruchtmark oder Fruchtpüree als Grundlage, das mit weiteren Fruchtsäften gemischt wird. Diese Produktgruppe war bisher nicht Gegenstand der Untersuchungen.
Häufig führt eine Weiterverarbeitung zu einer Reduzierung enthaltener Pflanzenschutzmittelrückstände, doch bei der Beurteilung, ob ein Produkt die EU-weit festgesetzten Rückstandshöchstmengen einhält oder nicht und ob ein Produkt hinsichtlich der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nach den Vorgaben der EG-Öko-Verordnung erzeugt wurde, muss diese Veränderung des Gehaltes durch die Verarbeitung berücksichtigt werden.
Zusammenfassung
Im Jahr 2011 wurden am CVUA Stuttgart insgesamt 125 Proben Obstprodukte auf Rückstände von über 550 Pflanzenschutzmittelwirkstoffen untersucht, hierbei stammten 63 Proben aus konventionellem Anbau und 62 Proben aus ökologischem Anbau. Bei den konventionellen Proben handelte es sich um 26 Proben tiefgefrorenes Beerenobst und Steinobst, 3 Proben Trockenobst, 2 Proben Obstkonserve, 25 Proben Kirschnektare (davon eine Probe Kirschfruchtsaftgetränk) und 7 Proben Smoothies. Lediglich bei drei Proben (zwei Proben tiefgefrorene Johannisbeeren, 1 Probe getrocknete Maulbeeren) wurde die gesetzlich festgelegte Höchstmenge überschritten, damit lag die Quote der Höchstmengenüberschreitungen bei den konventionellen Obstprodukten mit 5 % erfreulich niedrig. In einer Probe wurde der Biozid-Wirkstoff DEET nachgewiesen, andere nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel (mit Gehalten oberhalb von 0,01 mg/kg) wurden in keiner weiteren Probe nachgewiesen.
Aus ökologischem Anbau stammten 17 Proben tiefgefrorenes Beerenobst, 18 Proben Trockenobst, 13 Proben Kern- und Steinobstkonserven sowie 14 Proben Smoothies. In keiner Probe wurde die gesetzlich festgelegte Rückstandshöchstmenge überschritten. Insgesamt 6 der 62 (10 %) untersuchten Proben (2 Proben Himbeeren, 1 Probe Sultaninen, 1 Probe Aprikosenkonserve, 2 Proben Sauerkirschen im Glas) wiesen Rückstände über dem Orientierungswert von 0,01 mg/kg auf, so dass davon auszugehen ist, dass diese Proben nicht gemäß den Vorgaben der EG-Öko-Verordnung erzeugt wurden (siehe Infokasten „0,01 mg/kg - Orientierungswert nicht gleich Grenzwert“). Bei weiteren 5 Proben Sauerkirschen im Glas ergab sich ein Hinweis darauf, dass möglicherweise im Ökolandbau nicht zugelassene Pflanzenschutzmittelwirkstoffe verwendet wurden. Eine abschließende Beurteilung war hier allerdings aufgrund der Unsicherheit der zu berücksichtigenden Verarbeitungsfaktoren nicht möglich, jedoch wird die Rückstandssituation weiter geprüft werden. Sehr erfreulich war das Ergebnis der Untersuchung der Smoothies. Diese waren bis auf wenige Rückstandsbefunde im Spurenbereich quasi rückstandsfrei.
Insgesamt zeigten die Obstprodukte aus konventioneller und ökologischer Erzeugung zwar einen relativ hohen Anteil an Proben mit Pestizidrückständen, doch sind die nachgewiesenen Gehalte als niedrig zu beurteilen. Tabelle 1 gibt einen Überblick über die Untersuchungsergebnisse.
Probenart |
Anzahl Proben
|
Proben mit Rückständen
|
Proben mit Rückständen über der HM*)
|
Bei Bio-Proben:
mit Rückständen > 0,01 mg/kg (Bewertung) |
---|---|---|---|---|
Obsterzeugnisse aus konventionellem Anbau
|
||||
Obst tiefgefroren |
26 |
20 (77%) |
2 (8%) |
|
Trockenobst |
3 |
3 |
1 |
|
Steinobstkonserve |
2 |
- |
- |
|
Kirschnektar |
25 |
24 (96%) |
- |
|
Smoothie |
7 |
7 (100 %) |
- |
|
Summe |
63 |
54 (86%) |
3 (5%) |
|
Obsterzeugnisse aus ökologischem Anbau
|
||||
Obst tiefgefroren |
17 |
7 (41%) |
- |
2 (12%) (Irreführung) |
Trockenobst |
18 |
15 (83%) |
- |
1 (6%) (Irreführung) |
Kern-/Steinobst-konserve |
13 |
8 (62%) |
- |
3 (23%) (Irreführung) |
Smoothie |
14 |
5 (36%) |
- |
- |
Summe |
62 |
35 (56%) |
- |
6 (10%) (Irreführung) |
Ausführliche Darstellung der Ergebnisse 2011
Tiefgefrorenes Obst
Obstkultur | Anzahl Proben | Proben mit Rückständen | Proben mit Mehrfachrückständen | Proben mit Rückständen über der HM*) |
---|---|---|---|---|
Tiefgefrorenes Obst aus konventionellem Anbau
|
||||
Brombeere |
3 |
1 |
1 |
- |
Erdbeere |
6 |
5 (83%) |
4 (67%) |
- |
Heidelbeere |
3 |
2 |
2 |
- |
Himbeere |
6 |
4 (67%) |
3 (50%) |
- |
Johannisbeere |
3 |
3 |
3 |
2 **) |
Sauerkirsche |
4 |
4 |
4 |
- |
Beerenmischung |
1 |
1 |
1 |
- |
Summe |
26 |
20 (77%) |
18 (69%) |
2 (8%) |
Tiefgefrorenes Obst aus ökologischem Anbau
|
||||
Erdbeere |
1 |
- |
- |
- |
Heidelbeere |
3 |
- |
- |
- |
Himbeere |
13 |
7 (54%) |
6 (46 %) |
- |
Summe |
17 |
7 (41%) |
6 (35 %) |
- |
Proben aus konventionellem Anbau:
In 20 von 26 (77%) untersuchten tiefgefrorenen Obstproben konnten Pestizidrückstände nachgewiesen werden. In zwei Proben Johannisbeeren (8 %) (Herkunft unbekannt und Polen) lag der nachgewiesene Rückstandsgehalt über der gesetzlich für Johannisbeeren festgelegten Höchstmenge (Flusilazol 0,041 mg/kg, Procymidon 0,25 mg/kg bzw. 0,037 mg/kg). Fast alle Proben mit Rückständen wiesen gleichzeitig auch Rückstände mehrerer Wirkstoffe pro Probe auf (= Mehrfachrückstände). Im Mittel enthielt das tiefgefrorene Obst 4,8 Wirkstoffe pro Probe und einen mittleren Pestizidgehalt von 0,13 mg/kg tiefgefrorenes Obst.
Proben aus ökologischem Anbau:
Aus ökologischem Anbau wurden tiefgefrorene Erdbeeren, Heidelbeeren und Himbeeren auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht. Ausschließlich Himbeeren wiesen Rückstände auf, wobei in 6 der 7 positiven Proben Rückstände mehrerer Wirkstoffe pro Probe (= Mehrfachrückstände) nachgewiesen werden konnten. Insgesamt enthielten die tiefgefrorenen Beeren im Mittel 1,2 Wirkstoffe pro Probe und einen mittleren Pestizidgehalt von 0,007 mg/kg tiefgefrorenes Obst. Höchstmengenüberschreitungen wurden nicht festgestellt, jedoch wiesen zwei Proben tiefgefrorene Himbeeren (Herkunftsland: unbekannt) Rückstände von im ökologischen Landbau nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln auf. Beide Proben wiesen Rückstände über dem Orientierungswert von 0,01 mg/kg auf (Iprodion 0,025 mg/kg, Fenhexamid 0,044 mg/kg). Aus diesem Grund wurde das Inverkehrbringen dieser beiden Proben als Erzeugnis aus ökologischem Anbau als irreführend beurteilt. Somit erfüllten 2 von 17 (12 %) untersuchten Bio-TK-Obstprodukten nicht die Bestimmungen des ökologischen Landbaus.
Herkunftsland | Anzahl Proben | Proben mit Rückständen | Proben mit Rückständen > 0,01 g/kg |
Wirkstoffgehalt min.-max. [mg/kg] |
---|---|---|---|---|
Himbeeren
|
||||
Belgien |
1 |
- |
|
|
Deutschland |
1 |
- |
|
|
unbekannt |
10 |
6 |
1 (Irreführung) |
2,6-Dichlorbenzamid 0,001 |
unbekanntes Ausland |
1 |
1 |
1 (Irreführung) |
Cyprodinil 0,002 |
Erdbeeren
|
||||
Deutschland |
1 |
- |
- |
- |
Heidelbeeren
|
||||
Belgien |
2 |
- |
- |
- |
unbekannt |
1 |
- |
- |
|
Summe |
17 |
7 (41%) |
2 (12 %) |
|
Infokasten
0,01 mg/kg - Orientierungswert nicht gleich Grenzwert
Die EG Öko-Verordnung erlaubt praktisch keine Anwendung chemisch synthetischer Pestizide. Allerdings gibt es in der Öko-Verordnung keine speziellen Grenzwerte, die die Verkehrsfähigkeit von Öko-Lebensmitteln mit Pestiziden regelt, für Öko-Lebensmitteln gelten nach der VO (EG) 365/2005 die gleichen Grenzwerte, wie für konventionelle Lebensmittel, was unserer Auffassung nach nicht der Verbrauchererwartung entspricht.
Angesichts der hohen Messempfindlichkeit der Nachweismethoden muss ein Bio-Produkt, das nachweisbare Rückstände von Pflanzenschutzmitteln enthält, nicht zwangsläufig unzulässig behandelt oder mit konventioneller Ware vertauscht bzw. vermischt worden sein. Allerdings sind bei Erzeugnissen aus ökologischem Landbau in der Regel auch unter Berücksichtigung von Abdrift und Umweltkontamination keine bestimmbaren Rückstände über dem von der baden-württembergischen Lebensmittelüberwachung erarbeiteten analytischen „Orientierungswert“ von 0,01 mg/kg zu erwarten. Wichtig hierbei ist, dass 0,01 mg/kg kein Grenzwert darstellt, bei dessen Überschreiten feststeht, dass das Produkt nicht entsprechend der Regeln der EG-Öko-Verordnung erzeugt wurde. Vielmehr handelt es sich um einen Schwellenwert, oberhalb dessen festgestellt werden muss, woher die Rückstandsbelastung stammt.
Wirstoffspektrum in TK-Obst
Insgesamt wurden in den konventionellen und ökologischen TK-Obstproben 30 verschiedene Wirkstoffe (zusätzlich ein Synergist sowie ein Abbauprodukt) nachgewiesen. Hierbei handelte es sich hauptsächlich um Fungizide und Insektizide. Abbildung 1 zeigt einen Vergleich des Stoffespektrums und der Häufigkeitsverteilung der nachgewiesenen Wirkstoffe in den verschiedenen Obstarten.
Abbildung 1: Häufigkeit der nachgewiesenen Wirkstoffe in tiefgefrorenem Obst. Hierbei wurden alle massenspektrometrisch abgesicherten Werte oberhalb der Bestimmungsgrenze herangezogen (auch Gehalte kleiner 0,01 mg/kg),
A: Akarizid, F: Fungizid, H: Herbizid, I:Insektizid, S: Synergist, *): Abbauprodukt
Trockenobst und Obstkonserven
Obstkultur | Anzahl Proben | Proben mit Rückständen | Proben mit Mehrfachrückständen | Proben mit Rückständen über der HM*) |
---|---|---|---|---|
Trockenobst aus konventionellem Anbau
|
||||
Sonstige***) |
3 |
3 |
1 |
1 |
Steinobstkonserve aus konventionellem Anbau
|
||||
Aprikose |
1 |
- |
- |
- |
Sauerkirsche |
1 |
- |
- |
- |
Summe |
2 |
- |
- |
- |
Trockenobst aus ökologischem Anbau
|
||||
Sultanine |
10 |
8 (80%) |
5 (50%) |
|
Rosine |
1 |
1 |
1 |
|
Gojibeere |
5 |
5 (100%) |
3 (60%) |
|
Sonstige**) |
2 |
1 |
- |
- |
Summe |
18 |
15 (83 %) |
9 (50%) |
|
Kernobst- und Steinobstkonserve aus ökologischem Anbau
|
||||
Apfelmus |
2 |
- |
- |
|
Aprikose |
1 |
1 |
1 |
|
Süßkirsche |
1 |
- |
- |
|
Sauerkirsche |
9 |
7 (78%) |
5 (56%) |
|
Summe |
13 |
8 (62%) |
6 (46%) |
|
Proben aus konventionellem Anbau:
Aus konventionellem Anbau wurden 3 Proben Trockenobst (Dattel, Feige, Maulbeere) sowie 2 Proben Steinobstkonserven untersucht. In allen Trockenobstproben waren Rückstände nachweisbar (Brompropylat, Dimethoat, Triflumuron, DEET). In einer Probe getrocknete Maulbeeren (Herkunft Türkei) wurde der Biozid-Wirkstoff DEET nachgewiesen, wobei der nachgewiesene Gehalt (0,094 mg/kg) oberhalb der für diesen Wirkstoff allgemein gültigen Höchstmenge von 0,01 mg/kg lag. In beiden Steinobstkonserven waren dagegen keine Rückstände nachweisbar.
Proben aus ökologischem Anbau:
Aus ökologischem Anbau wurden 16 Proben getrocknetes Beerenobst, 2 Proben sonstiges Trockenobst und 13 Proben Kernobst- und Steinobstkonserven untersucht.
Getrocknete Beeren
In 14 von 16 (88 %) der untersuchten Trockenbeeren konnten Pestizidrückstände nachgewiesen werden, davon waren in 9 Proben gleichzeitig auch Rückstände mehrerer Wirkstoffe pro Probe nachweisbar (= Mehrfachrückstände). Die nachgewiesenen Gehalte lagen überwiegend (zu 79%) im Spurenbereich unterhalb von 0,01 mg/kg, wobei hier noch ein Trocknungsfaktor von 3 bis 5 zu berücksichtigen ist. Dies bedeutet, dass gegenüber den frischen Beeren eine Aufkonzentrierung der Rückstandsgehalte um einen Faktor von 3 bis 5 erfolgt ist (siehe Infokasten „Berücksichtigung von Verarbeitungsfaktoren!). Insgesamt enthielten die getrockneten Beeren im Mittel 2,4 Wirkstoffe pro Probe und einen mittleren Pestizidgehalt von 0,033 mg/kg Trockenobst.
Herkunftsland | Anzahl Proben | Proben mit Rückständen | Proben mit Rückständen > 0,01 g/kg | Wirkstoffgehalt min.-max. [mg/kg] im Trockenobst |
---|---|---|---|---|
Sultanine/Rosine
|
||||
Türkei |
9 |
8 |
1 *) (Irreführung) |
Brompropylat 0,008 |
unbekannt |
2 |
1 |
- |
Chlorpyrifos 0,007 |
Gojibeere
|
||||
China |
4 |
4 |
- |
2,4-D 0,004- 0,010 (4x) |
unbekannt |
1 |
1 |
- |
2,4-D 0,005 |
Summe |
16 |
14 (88%) |
1 (11 %) |
|
Höchstmengenüberschreitungen wurden nicht festgestellt, jedoch wies eine Probe Bio-Sultaninen (Herkunftsland Türkei) Rückstände von im ökologischen Landbau nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln auf. Die beiden nachgewiesenen Wirkstoffe Cypermethrin und Pyrimethanil wiesen nach Berücksichtigung eines Trocknungsfaktors (3 bis 5) Rückstände über dem Orientierungswert von 0,01 mg/kg auf, so dass davon auszugehen ist, dass diese Probe nicht gemäß den Vorgaben der EG-Öko-Verordnung erzeugt wurde.
Infokasten
Berücksichtigung von Verarbeitungsfaktoren
Die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 regelt die zulässigen Höchstgehalte an Pflanzenschutzmittelrückständen in der Regel für unverarbeitete Lebensmittel. Die Höhe der Rückstände von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen in und auf unverarbeiteten Lebensmitteln kann sich unter dem Einfluss von Verarbeitungsprozessen verändern. Bei der rechtlichen Beurteilung der festgestellten Rückstandsgehalte an Pflanzenschutzmittelwirkstoffen in verarbeiteten Lebensmitteln ist gemäß den Vorgaben der VO (EG) Nr. 396/2005 die durch die Verarbeitung bewirkte Veränderung der Pestizidrückstandsgehalte (z.B. die Veränderung durch die Herstellung von Trockenobst, Konserven oder Säften) zu berücksichtigen. Handelt es sich beispielsweise nicht um Sauerkirschen, sondern um daraus hergestellte Konserven, so muss ein Verarbeitungsfaktor berücksichtigt werden, da bei der Herstellung der Konserve meist eine Reduzierung der Rückstände erfolgt. D.h. der im Gesamtprodukt (Kirschen plus Aufguss) festgestellte Rückstandsgehalt wird bezogen auf das rohe unverarbeitete Produkt (Kirschen) zurückgerechnet und dieser theoretisch ermittelte Gehalt mit der für das unverarbeitete Produkt gültigen Rückstandshöchstmenge verglichen. Bei Trockenobst liegt durch die Trocknung dagegen eine Anreicherung des Wirkstoffes im Obst vor, d.h. der Rückstandsgehalt war im Ausgangsprodukt niedriger als der im Trockenobst festgestellte Gehalt. Im Falle der Kirschkonserven konnte teilweise keine abschließende Beurteilung erfolgen, da für bestimmte Stoffe keine Verarbeitungsfaktoren bekannt waren oder diese zwar für den Stoff, jedoch nur für ähnliche Produkte bekannt waren. Bei geringen Wirkstoffgehalten im Erzeugnis ergibt sich zudem eine größer rechnerische Unsicherheit
Kern- und Steinobstkonserven
Es wurden 2 Proben Apfelmus sowie 11 Proben Steinobstkonserven (Aprikose, Süß- und Sauerkirsche) aus ökologischer Erzeugung untersucht, wobei in den beiden Apfelmusproben keine Rückstände nachweisbar waren. Bis auf eine Probe unbekannter Herkunft stammten alle Proben aus Deutschland. In 8 der 11 (73 %) untersuchten Steinobstproben konnten Pestizidrückstände nachgewiesen werden, davon waren in 6 Proben gleichzeitig auch Rückstände mehrerer Wirkstoffe pro Probe nachweisbar (= Mehrfachrückstände). Überschreitungen der gesetzlich festgelegten Rückstandshöchstmengen konnten nicht festgestellt werden, jedoch wies die untersuchte Aprikosenkonserve 3 Pestizidrückstände (Carbaryl, Cypermethrin, Thiacloprid) von im ökologischen Landbau nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln auf. Die festgestellten Rückstandsgehalte lagen unter Berücksichtigung der Verarbeitung über dem Orientierungswert von 0,01 mg/kg.
Auffällige Befunde zeigte die Untersuchung der Sauerkirschkonserven. Hier ergab sich bei 7 der insgesamt 9 untersuchten Proben ein Hinweis darauf, dass diese Erzeugnisse möglicherweise nicht gemäß den Vorgaben der EG-Öko-Verordnung erzeugt wurden. Zwei Proben Schattenmorellen wurden aufgrund ihres Gehaltes an Cypermethrin (Insektizid) bzw. Fenhexamid (Fungizid) als irreführend beurteilt, die anderen 5 Proben enthielten ebenfalls Rückstände von im ökologischen Landbau nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln (Cypermethrin, Fenhexamid, Fenbutatin-oxid). Hier lagen die unter Berücksichtigung der Verarbeitung ermittelten Gehalte zwar ebenfalls oberhalb des Orientierungswertes von 0,01 mg/kg, jedoch war eine abschließende Beurteilung aufgrund der Unsicherheit bezüglich des zu berücksichtigenden Verarbeitungsfaktors nicht möglich. Auch eine nachträgliche Kontamination der Ware z.B. bei der Lagerung, dem Verpacken oder dem Transport konnte hier als Ursache für den Rückstandsgehalt nicht sicher ausgeschlossen werden.
Herkunftsland | Anzahl Proben | Proben mit Rückständen | Proben mit Rückständen > 0,01 g/kg | Wirkstoffgehalt min.-max. [mg/kg] im Erzeugnis (mit Aufguss) |
---|---|---|---|---|
Aprikose
|
||||
Deutschland |
1 |
1 |
1*) (Irreführung) |
Carbaryl 0,010 |
Sauerkirsche/Süßkirsche
|
||||
Deutschland |
10 |
7 |
2*) (Irreführung) |
Carbaryl 0,001 |
Summe |
11 |
8 (73%) |
3 (27%) |
|
Somit erfüllten 3 von 11 (27 %) untersuchten Bio-Steinobstkonserven nicht die Bestimmungen der EG-Öko-Verordnung bezüglich der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass es sich bei 3 der insgesamt 7 auffälligen Proben um unterschiedliche Chargen desselben Produktes handelte. Dennoch werden diese Befunde Anlass für weitere Untersuchungen sein.
Insgesamt konnten in den Steinobstkonserven 10 verschiedene Pflanzenschutzmittelwirkstoffe nachgewiesen werden, die Proben enthielten im Mittel 2,1 Wirkstoffe pro Probe und einen mittleren Pestizidgehalt von 0,015 mg/kg Steinobstkonserve (Aufgussflüssigkeit plus Früchte).
Smoothies und Fruchtnektare
Getränk | Anzahl Proben | Proben mit Rückständen | Proben mit Mehrfachrückständen | Proben mit Rückständen über der HM*) |
---|---|---|---|---|
Kirschnektar und Smoothies aus konventionellem Anbau
|
||||
Sauerkirsch-/Kirschnektar |
25 |
24 (96%) |
21 (84%) |
- |
Smoothie |
7 |
7 (100%) |
6 (86%) |
- |
Summe |
32 |
31 (97%) |
27 (84%) |
- |
Smoothies aus ökologischem Anbau
|
||||
Smoothie |
14 |
5 (36%) |
- |
- |
Summe |
14 |
5 (36%) |
- |
- |
Proben aus konventionellem Anbau:
In allen Smoothies aus konventioneller Erzeugung wurden Rückstände an Pflanzenschutzmitteln nachgewiesen und in fast allen Proben (eine Probe ausgenommen) Rückstände mehrerer Wirkstoffe pro Probe (= Mehrfachrückstände). Im Mittel enthielten die Proben 5 Rückstände und einen mittleren Wirkstoffgehalt von 0,023 mg/kg Smoothie.
Ein ähnliches Bild ergab sich bei den Sauerkirsch-/Kirschnektaren (bei einer Probe handelte es sich um ein Fruchtsaftgetränk). In fast allen untersuchten Proben (eine Probe ausgenommen) konnten Pflanzenschutzmittelrückstände nachgewiesen werden, in 84 % der Proben waren mehrere Wirkstoffe pro Probe (= Mehrfachrückstände) nachweisbar. Im Mittel enthielten die Proben 3,7 Rückstände und einen mittleren Wirkstoffgehalt von 0,09 mg/kg Nektar. Die nachgewiesenen Rückstandsgehalte lagen überwiegend (zu 68%) im Spurenbereich unterhalb von 0,01 mg/kg. Die Rückstandsbefunde oberhalb von 0,01 mg/kg bezogen sich überwiegend auf den Wachstumsregler Ethephon (daneben Dimethoat, Iprodion, Fenhexamid und Boscalid). Dieser Wirkstoff ist bei Sauerkirschen zur Ernteerleichterung zur Anwendung zugelassen, in 20 Proben wurden Rückstände mit Gehalten zwischen 0,011 und 0,19 mg/kg nachgewiesen. Diese Gehalte liegen jedoch weit unterhalb der für Kirschen gesetzlich festgesetzten Höchstmenge von 3 mg/kg.
Proben aus ökologischem Anbau:
Ein erfreuliches Ergebnis zeigte die Untersuchung der Smoothies aus ökologischem Anbau. Nur 5 der 14 (36 %) untersuchten Proben wiesen Rückstände an Pflanzenschutzmitteln auf, wobei in diesen Proben jeweils nur ein Wirkstoff nachgewiesen werden konnte und alle Gehalte im Spurenbereich (Imidacloprid 0,001, Carbendazim 0,001, Difenamid 0,002, Dimethoat 0,001 bzw. 0,002) lagen. Insgesamt enthielten die untersuchten Smoothies somit im Mittel 0,4 Wirkstoffe pro Probe und einen mittleren Pestizidgehalt unterhalb von 0,001 mg/kg Smoothie (0,0005 mg/kg). Alle Proben waren somit quasi rückstandsfrei und entsprachen den Vorgaben der EG-Öko-Verordnung.
Wirstoffspektrum in Kirschnektar und Smoothies
Insgesamt wurden in den Nektaren und Smoothies 28 verschiedene Wirkstoffe (zusätzlich ein Abbauprodukt) nachgewiesen. Abbildung 2 zeigt einen Vergleich des Stoffespektrums und der Häufigkeitsverteilung der nachgewiesenen Wirkstoffe in Kirschnektaren und Smoothies.
Abbildung 2: Häufigkeit der nachgewiesenen Wirkstoffe in Kirschnektaren und Smoothies. Hierbei wurden alle massenspektrometrisch abgesicherten Werte oberhalb der Bestimmungsgrenze herangezogen (auch Gehalte kleiner 0,01 mg/kg), A: Akarizid, F: Fungizid, H: Herbizid, I:Insektizid, W: Wachstumsregler,
*): Abbauprodukt