Ist Streuobst mit Pflanzenschutzmittelrückständen belastet?

Ein Bericht aus unserem Laboralltag

Leonie Moser

 

Diese Frage erreichte uns im Frühjahr 2022. Streuobstwiesen prägen das Landschaftsbild in Baden-Württemberg seit Jahrhunderten. Vor allem zur Blüte im Frühjahr und im Herbst zur Erntezeit sind sie ein beliebtes Ziel für Spaziergänger und Erholungssuchende. Die Früchte werden meist für den Eigenbedarf angebaut oder zur Saftherstellung verwendet. Aber hinterlässt der Pflanzenschutz Spuren? Dies haben wir im Herbst 2022 gezielt untersucht.

 

Abbildung 1: Streuobstwiese im Frühling, Foto: Michael Strobel/Pixabay, CC0 Public Domain.

Abbildung 1: Streuobstwiese im Frühling, Foto: Michael Strobel/Pixabay, CC0 Public Domain.

 

Rund um die Streuobstwiese

Der Begriff Streuobst leitet sich von den über die Landschaft „verstreut“ stehenden Obstbäumen ab [1]. Charakteristisch für Streuobstanbau ist die doppelte Nutzung der Fläche mit Obstanbau und einer Unterkultur beispielsweise als Wiese oder Weide, aber auch als Acker oder Garten. Ebenso kennzeichnend sind die verschiedenen Obstarten, Sorten und Bäume verschiedenen Alters auf einer Fläche [1].

 

Baden-Württemberg besitzt die größte Streuobstlandschaft Mitteleuropas. Diese Kulturlandschaft prägt damit das Landschaftsbild mit ihren hochstämmigen und großkronigen Bäumen. Aufgrund der Zusammensetzung aus Obstbäumen verschiedener Arten, Sorten und Altersklassen gehört die Kulturlandschaft in Europa zu den artenreichsten Lebensräumen mit bis zu 5000 Tier- und Pflanzenarten. Leider sind die Streuobstbestände in den letzten 50 Jahren stark zurück gegangen. Seit 2020 ist im Landesnaturschutzgesetz ein Erhaltungsgebot für Streuobstwiesen ab einer Größe von 1500 m² festgelegt [2, 3]. Die Sortenvielfalt der Streuobstwiesen in Baden-Württemberg ist beachtlich. Es gibt viele Sorten, die nur in einer Region anzutreffen sind. Diese Vielfalt ist eine wertvolle Resource für die Zukunft, da viele Sorten spezifische Eigenschaften und Anpassungen an klimatische Bedingungen aufweisen [4].

 

Über die Hälfte der Streuobstwiesen in Baden-Württemberg befinden sich in Privatbesitz und so wird ein großer Teil des Obstes für den Eigenbedarf erzeugt [2]. Streuobst wird zu großen Teilen für die Herstellung von Fruchtsäften (hauptsächlich Apfelsaft) und Bränden verwendet. Die Hälfte der in Deutschland jährlich zu Saft verarbeiteten Äpfel stammt aus Streuobstanbau (im Mittel 400.000 Tonnen) [1]. Traditionell wird ein großer Teil der auf Streuobstwiesen erzeugten Äpfel und Birnen zu Apfelwein verarbeitet, der in Baden-Württemberg als Most bezeichnet wird. Wird frisch gepresster Apfelsaft nicht durch Erhitzen haltbar gemacht, setzt ein natürlicher Gärprozess ein und es entsteht Most mit 6–8 % Alkohol [6].

 

Was wird untersucht

Die gesetzlichen Rückstandshöchstgehalte für Pestizide werden ausgehend von guter landwirtschaftlicher Praxis festgelegt. Dabei werden auch die niedrigsten erreichbaren Rückstandsgehalte herangezogen, um besonders gefährdete Personengruppen (beispielsweise Kleinkinder) zu schützen [6]. In der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 sind die Rückstandshöchstgehalte von Pestiziden in Lebensmitteln festgelegt, diese gelten beispielsweise bei Äpfeln für die ganze Frucht nach dem Entfernen der Stiele. Die Rückstandshöchstgehalte gelten unabhängig davon, ob die Früchte direkt verzehrt oder weiterverarbeitet werden (zum Beispiel zu Apfelsaft).

 

Untersuchungsergebnisse

Im Rahmen einer Sonderprobenanforderung wurden von August bis Oktober 2022 12 Proben Obst von Streuobstwiesen auf Rückstände von über 750 Pestiziden untersucht. Zur Untersuchung vorgelegt wurden dabei 11 Apfelproben und 1 Probe Zwetschgen. Die untersuchten Proben von Streuobstwiesen stammen aus verschiedenen Landkreisen aus allen Regierungsbezirken Baden-Württembergs. Zum Vergleich wurden die Ergebnisse von Untersuchungen von Äpfeln aus konventionellem Anbau aus dem Jahr 2022 herangezogen. Diese Proben wurden im Rahmen der routinemäßigen Lebensmittelüberwachung erhoben (im Wesentlichen im Lebensmitteleinzelhandel) und stammen aus verschiedenen Herkunftsländern.

 

Tabelle 1: Rückstände in Äpfeln von Streuobstwiesen und Äpfeln aus konventionellem Anbau im Vergleich
 
Anzahl der Proben
Proben mit Rückständen
Proben mit Mehrfach-
rückständen
Stoffe pro Probe (Durchschnitt)
Proben über gesetzlichem Höchstgehalt
Stoffe über gesetzlichem Höchstgehalt
Apfelproben aus Streuobst Projekt 2022
11
2 (18 %)
1 (9 %)
0,36
0
-
Apfelproben aus konventionellem Anbau 2022
84
74 (88 %)
73 (87 %)
5,7
2
Trinexapac (2x)

 

Bei den 11 untersuchten Apfelproben von Streuobstwiesen konnten lediglich bei 2 Proben Rückstände nachgewiesen werden, dies entspricht 18 %. Im Vergleich dazu wurden in den im Jahr 2022 untersuchten Apfelproben aus konventionellem Anbau in 88 % der Proben Rückstände nachgewiesen, fast die gleiche Anzahl an Proben wies Rückstände unterschiedlicher Pflanzenschutzmittel auf. Dagegen enthielt nur eine der untersuchten Apfelproben aus Streuobstanbau Rückstände unterschiedlicher Pflanzenschutzmittel. Während in den untersuchten Apfelproben aus konventionellem Anbau durchschnittlich Rückstände von etwa 5 bis 6 Stoffen (5,7) festgestellt wurden, war es in den untersuchten Proben von Streuobstwiesen durchschnittlich deutlich weniger als ein Stoff (0,36). Apfelproben von Streuobstwiesen enthalten also nach den Ergebnissen dieser Studie wesentlich seltener Pflanzenschutzmittelrückstände als Apfelproben aus konventionellem Anbau.

 

Um abzuschätzen, ob bei einem nachgewiesenen Pflanzenschutzmittel-Rückstand auch eine Anwendung dieses Pflanzenschutzmittels vorliegt, wird ein Schwellenwert in Höhe von 0,01 mg/kg herangezogen. Bei nachgewiesenen Rückstandsgehalten über diesem Schwellenwert ist von einer Anwendung auszugehen, bei Gehalten unter diesem Schwellenwert ist der Eintrag auch über Abdrift und Umweltkontamination möglich.

 

In einer der vorliegenden Apfelproben aus Streuobstanbau wurden Rückstände der Biozide BAC (Summe) und DDAC (Summe) mit Rückstandsgehalten über 0,01 mg/kg und Icaridin mit einem Rückstandsgehalt unter 0,01 mg/kg Probe nachgewiesen. Bei Icaridin handelt es sich um einen Wirkstoff, der in Sprays zur Insektenabwehr (Anti-Mückenspray) eingesetzt wird. Der Eintrag erfolgt daher in der Regel aufgrund der Verwendung von Insektensprays durch die Personen, welche die Äpfel ernten. Bei BAC (Summe) und DDAC (Summe) ist eventuell ein Eintrag durch Waschwasser möglich.

 

In einer weiteren Probe wurde der Wirkstoff Fluopyram mit einem Rückstandsgehalt unter 0,01 mg/kg Probe nachgewiesen. Bei Fluopyram handelt es sich um ein Fungizid, das unter anderem zur Bekämpfung von Apfelschorf eingesetzt wird. Aufgrund des geringen Rückstandsgehalts unterhalb des Schwellenwerts von 0,01 mg/kg ist die direkte Anwendung des Pflanzenschutzmittels unwahrscheinlich.

 

Bei den untersuchten Apfelproben von Streuobstwiesen wurden (mit Ausnahme der Biozide BAC (Summe) und DDAC (Summe)) keine Rückstände mit Gehalten über 0,01 mg/kg festgestellt. Eine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bei den untersuchten Apfelproben aus Streuobstanbau kann daher nahezu ausgeschlossen werden, da es sich bei BAC und DDAC um Biozide handelt, die nicht als Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, sondern gegebenenfalls im Waschwasser vorhanden sein können.

 

Unser Fazit

Die Belastung der vom CVUA Stuttgart untersuchten Äpfel von Streuobstwiesen mit Rückständen an Pflanzenschutzmitteln ist sehr niedrig. Die Früchte und daraus hergestellter Apfelsaft können also im Hinblick auf Pestizidrückstände mit Genuss verzehrt werden. Zusätzlich wird dadurch die Erhaltung einer wichtigen Kulturlandschaft unterstützt.

 

Quellen

[1] Streuobst erhalten – pflegen – nutzen, Bayrische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), letzter Zugriff 01.02.2023

[2] BUND Landesverband Baden-Württemberg, letzter Zugriff 01.02.2023

[3] Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, letzter Zugriff 01.02.2023

[4] Streuobstportal Baden-Württemberg, letzter Zugriff 01.02.2023

[5] Streuobstparadies, letzter Zugriff 01.02.2023

[6] Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA, letzter Zugriff 01.02.2023

 

Artikel erstmals erschienen am 13.02.2023