Problemfall Weinblätter – kein Ende in Sicht
Dr. Anne Benkenstein und Leonie Moser
Weinblätter sind eine geschätzte Delikatesse und fester Bestandteil der südosteuropäischen und orientalischen Küche. Bereits gefüllt, aber auch eingelegt bzw. frisch zum selbst Füllen werden sie auch hierzulande zunehmend im Handel angeboten. Frühere Untersuchungen zeigten, dass Weinblätter teilweise stark mit Pflanzenschutzmitteln belastet waren und nicht immer den lebensmittelrechtlichen Vorgaben entsprachen . In unserem letzten Bericht aus dem Jahr 2020 („Weinblätter im Fokus“) wiesen die untersuchten Weinblätter eine Beanstandungsquote von 71 % auf . Mit den aktuellen Untersuchungen aus dem Jahr 2025 sollte überprüft werden, wie die Rückstandssituation derzeit einzuschätzen ist – insbesondere, ob Weinblätter heute weniger belastet sind als in der Vergangenheit und sich eine positive Entwicklung abzeichnet.

Abbildung 1: Weinblätter
Produkt und Hintergründe
Weinblätter stammen von Reben (Vitis spp.) und sind vor allem in der südosteuropäischen und orientalischen Küche beliebt, z. B. für gefüllte Gerichte wie „Dolma“ oder „Sarma“ . Sie werden frisch, blanchiert oder konserviert (z. B. in Salzlake) angeboten – meist als Importware aus Ländern wie der Türkei oder Griechenland .
Da Weinblätter ein Nebenprodukt des Traubenanbaus sind, erfolgt ihr Anbau nicht gezielt für den Verzehr. Im Traubenanbau werden in der Regel zahlreiche Pflanzenschutzmittel eingesetzt (siehe auch „Tafeltrauben das ganze Jahr über aus aller Herren Länder: Wie sicher sind sie?“ ), die sich auch in den Blättern wiederfinden können. Für Weinblätter gelten allerdings andere Höchstgehalte als für Kelter- oder Tafeltrauben – und das führt zu hohen Beanstandungsquoten bei Weinblättern. Aufgrund dieser anhaltend häufigen Beanstandungen von Weinblattproben werden diese bei Importkontrollen an den EU-Außengrenzen besonders berücksichtigt (siehe Infokasten zu Importkontrollen).
Infokasten
Importkontrolle
Innerhalb der Europäischen Union gilt der Grundsatz des freien Warenverkehrs. In Art. 47 der Verordnung über amtliche Kontrollen (VO (EU) 2017/625) ist festgelegt, welche Tiere und Waren beim Eingang in die EU kontrolliert werden müssen. Dazu zählen verschiedene Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs aus bestimmten Drittländern, die in den Anhängen der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793 aufgeführt sind. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher vor bekannten gesundheitlichen Risiken bei zu schützen.
Weinblätter aus Ägypten sind in Anhang I dieser Verordnung gelistet und müssen an Grenzkontrollstellen mit einer Kontrollfrequenz von 50 % auf Pestizidrückstände untersucht werden. Weinblätter mit Herkunft Türkei unterliegen den Bestimmungen des Anhangs II und müssen ebenfalls mit 50 % Kontrollfrequenz geprüft werden. Hierbei sind zusätzlich amtliche Bescheinigungen mit Analyseergebnissen aus dem Herkunftsland vorzulegen, die die Einhaltung in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgelegten Höchstgehalte für Pestizidrückstände belegen .
Ergebnisse der aktuellen Untersuchungen
Seit Januar 2025 untersuchte das CVUA Stuttgart im Rahmen der amtlichen Lebensmittelkontrolle insgesamt 16 Proben Weinblätter in Salzlake aus konventionellem Anbau auf Rückstände von über 800 verschiedenen Pestiziden, Pestizidmetaboliten sowie Kontaminanten. Der überwiegende Teil der Proben stammte aus der Türkei.

Abbildung 2: Herkunftsländer der untersuchten Weinblätter
In 15 von 16 Proben (94 %) konnten Rückstände an Pflanzenschutzmitteln und Kontaminanten nachgewiesen werden. Dabei wurden Rückstände von insgesamt 64 verschiedenen Wirkstoffen festgestellt. Bei 13 der 16 Proben (81 %) lagen Rückstände über den jeweiligen gesetzlich festgelegten Höchstgehalten – diese Proben wurden lebensmittelrechtlich beanstandet (Tabelle 1).
Im Vergleich zum letzten Berichtszeitraum ist der Anteil der beanstandeten Proben leicht gestiegen (71 % → 81 %) .
| Herkunft |
Probenzahl
|
Mit Rückständen
|
Ø Stoffe pro Probe
|
Proben > Höchstgehalt (%)
|
Anzahl Befunde > Höchstgehalt
|
|---|---|---|---|---|---|
| Türkei |
10
|
10
|
11,7
|
9
|
53
|
| Andere |
6
|
5
|
9
|
4
|
18
|
| Gesamt |
16
|
15
|
10,9
|
13 (81 %)
|
71
|
In Abbildung 3 sind die Gesamtpestizidgehalte und die Anzahl der Rückstände, die die Höchstgehalte überschritten, für die im Jahr 2025 untersuchten Proben dargestellt. Während in drei Proben keine Überschreitungen nachgewiesen wurden, lag die höchste Anzahl an festgestellten Höchstgehaltsüberschreitungen bei 16 in einer einzigen Probe.

Abbildung 3: Gesamtpestizidgehalte und Anzahl Rückstände über Höchstgehalt in Weinblättern (CVUAS Januar bis September 2025, ohne Phosphonsäure und Bromidbefunde)
Im Durchschnitt ergaben sich 5,5 Höchstgehaltsüberschreitungen pro beanstandeter Probe. Dieser Wert verringerte sich im Vergleich zum letzten Berichtszeitraum etwas: damals wurden im Durchschnitt 7,8 Höchstgehaltsüberschreitungen pro beanstandete Probe ermittelt . Die insgesamt 71 nachgewiesenen Höchstgehaltsüberschreitungen gehen auf 39 verschiedene Wirkstoffe zurück.
In Abbildung 4 sind die mittleren Pestizidrückstandsgehalte der untersuchten 16 Weinblätter und von Frischgemüse aus 2024 im Vergleich dargestellt. Dieser mittlere Gehalt der Weinblätter ist um das 3,5-fache höher als beim Frischgemüse.

Abbildung 4: Mittlerer Rückstandsgehalt in mg/kg, ohne Phosphonsäure und Bromidbefunde (Weinblätter 2025 vs. Frischgemüse 2024)
Auffällige und häufig gefundene Stoffe
Wie Tabelle 2 zeigt, wurden vor allem fungizide Wirkstoffe in den untersuchten Weinblättern häufig nachgewiesen, neben Lambda-Cyhalothrin (Insektizid) und Perchlorat (Kontaminant). Die Fungizide Azoxystrobin, Difenoconazol, Tebuconazol, Dimethomorph und Pyrimethanil fanden sich in mindestens 50 % der Proben. Da im Traubenanbau eine intensive Anwendung von Fungiziden zur Bekämpfung von Pilzkrankheiten zwingend notwendig ist, stellen die zahlreichen Befunde an fungiziden Wirkstoffen in den Weinblättern kein unerwartetes Ergebnis dar.
| Stoff |
Wirkung
|
Anzahl
|
|---|---|---|
| Azoxystrobin |
Fungizid
|
14
|
| Difenoconazol |
Fungizid
|
10
|
| Lambda-Cyhalothrin |
Insektizid
|
9
|
| Tebuconazol |
Fungizid
|
9
|
| Dimethomorph |
Fungizid
|
8
|
| Pyrimethanil |
Fungizid
|
8
|
| Boscalid |
Fungizid
|
7
|
| Cyprodinil |
Fungizid
|
7
|
| Penconazol, Gesamt-, Summe der Isomeren |
Fungizid
|
6
|
| Perchlorat |
Kontaminant
|
6
|
Die meisten Höchstgehaltsüberschreitungen entfielen auf Fungizide. Besonders häufig waren Azoxystrobin (6×), Dimethomorph (5×), Boscalid (4×), Difenoconazol (4×) und Penconazol (4×). Die Insektizide Lambda-Cyhalothrin (6×) und Acetamiprid (3×) wurden ebenfalls mehrfach beanstandet.
Weinblätter, die die geltenden Höchstgehalte überschreiten, sind lebensmittelrechtlich nicht verkehrsfähig und dürfen daher nicht als Lebensmittel in den Handel gebracht werden.
Fazit und Verbrauchertipp
Die aktuelle Untersuchung zeigt: Die Rückstandssituation bei Weinblättern hat sich seit 2020 nicht verbessert. Nach wie vor weisen die meisten Proben Rückstände an Pflanzenschutzmitteln auf und häufig werden die gesetzlichen Höchstgehalte überschritten. Viele der derzeit angebotenen Produkte sind daher als nicht verkehrsfähig zu beurteilen.
Positiv ist, dass die Anzahl der Überschreitungen pro Probe leicht zurückgegangen ist – ein Hinweis auf einzelne Fortschritte, der jedoch noch keine Trendwende erkennen lässt. Da Weinblätter meist ein Nebenprodukt des Traubenanbaus sind, ist ihr Rückstandsgehalt naturgemäß höher als bei gezielt angebauten Lebensmitteln.
Verbrauchertipp
✓ Achten Sie beim Kauf auf Herkunftsangaben – insbesondere bei Ware aus Drittländern ist das Risiko erhöhter Rückstände größer.
✓ Bioprodukte sind erfahrungsgemäß eine empfehlenswerte Alternative, da hier keine chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden dürfen.
✓ Auch Weinblätter aus dem eigenen Garten – sofern sie nicht mit Pflanzenschutzmitteln behandelt wurden – oder aus biologischem Anbau sind eine gute Wahl.
✓ Das Abspülen oder Einlegen der Blätter kann Rückstände verringern, jedoch nicht vollständig entfernen.
Nur durch konsequente Kontrollen und einen verantwortungsvollen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln entlang der gesamten Lieferkette kann langfristig eine Verbesserung der Rückstandssituation erreicht werden.
Das CVUA Stuttgart wird die Rückstandssituation bei Weinblättern weiterhin beobachten und dafür regelmäßig Proben untersuchen.
Bildernachweis
Fotos von Weinblättern: Anne Benkenstein
Gemüsekiste in Abb. 2: vegetables, von Sarsmis von Getty Images Pro, auf Canva
Quellen
Internetbeitrag „Nicht verkehrsfähig: Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Weinblättern“, Dr. Eberhard Schüle, veröffentlicht am 23.4.2012.
Internetbeitrag “Weinblätter im Fokus“, Dr. Florian Hägele, veröffentlicht am 9.12.2020.
Ökotest: Pestizide in Weinblättern – Einige Weinblätter hätten so nicht verkauft werden dürfen, aufgerufen am 24.10.2025.
Internetbeitrag „Tafeltrauben das ganze Jahr über aus aller Herrenländer: Wie sicher sind sie?“, Dr. Anne Benkenstein, veröffentlicht am 2.12.2024.
Internetbeitrag "Rückstände und Kontaminanten in Frischgemüse aus konventionellem Anbau 2024", Dr. Florian Hägele, Kathi Hacker und Ellen Scherbaum, vom 24.4.2025.
Artikel des Monats vom Bundesverband der Lebensmittelchemiker/-innen im öffentlichen Dienst e.V., Lebensmittel aus aller Welt – Risiken aus aller Welt? Einfuhrkontrollen von Lebensmitteln am Frankfurter Flughafen, vom 9.6.2024, Landesverband Hessen.
Grenzüberschreitender Handel, ein Artikel vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).