Allergene in Lebensmitteln – Bilanz 2024
Hans-Ulrich Waiblinger (CVUA Freiburg), Franziska Scharmann (CVUA Karlsruhe), Dr. Gabriele Engler-Blum, Luisa Fink (CVUA Sigmaringen), Sina Straub (CVUA Stuttgart)
Der Schutz besonders empfindlicher Verbrauchergruppen ist eine wichtige Aufgabe der Lebensmittelüberwachung. Personen, die auf den Verzehr von Lebensmitteln wie Milch, Ei oder Nüsse allergisch reagieren, sind hier besonders zu nennen. Damit für Allergikerinnen und Allergiker das Lebensmittelangebot nicht zur Gefahr wird, sind korrekte Informationen über die Zusammensetzung hier entscheidend. Insbesondere Aussagen, die allergisch reagierende Personen besonders ansprechen, wie „milchfrei“ oder „glutenfrei“, werden auf ihre Richtigkeit überprüft. Aber auch ohne eine solche „frei von“-Bewerbung können Lebensmittel Allergiker ansprechen, sofern keinerlei Hinweis auf das betreffende Allergen erfolgt (fehlende Spurendeklaration).
Die vier Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter in Baden-Württemberg haben auch 2024 wieder Lebensmittel umfangreich auf nicht gekennzeichnete Allergene untersucht. Insgesamt 2022 Proben wurden untersucht; dabei wurden 6047 Allergen-Prüfungen durchgeführt. Darüber hinaus wurden 241 als „glutenfrei“ gekennzeichnete Proben überprüft.
17 Proben potenziell gesundheitsschädlich: „Dubai-Schokolade“ und mehr …
Abb. 1: Verteilung der als gesundheitsschädlich beurteilten Proben, nach Allergenen und betroffenen Lebensmitteln
Immerhin 17 Proben (= 0,8 % aller Proben) mussten wegen nachweisbarer Allergene als potenziell gesundheitsschädlich beurteilt werden (siehe Abb. 1).
Rückgang bei nicht deklarierten Allergenen
Erfreulicherweise ist der Anteil positiver Allergenbefunde bei Allergenen, die nicht deklariert waren, erstmals unter 10 Prozent gefallen. Von 11,6 % im Vorjahr auf 9,0 % ging der Anteil zurück, bei 547 von 6047 Untersuchungen wurden die vier Labore fündig.
Infokasten
Beurteilungswerte der Lebensmittelüberwachung nochmals leicht angepasst
Im April 2024 haben die Sachverständigengremien der Lebensmittelüberwachung, ALS und ALTS, die sogenannten Beurteilungswerte für Allergene zuletzt angepasst.
Die Auswertungen dieses Berichtes beruhen erstmals auf den neuen, höheren Beurteilungswerten, welche auf den sogenannten ED05-Referenzdosen basieren. Die Sachverständigen der Lebensmittelüberwachung sind der Auffassung, dass auch mit den neuen Werten ein hohes Maß an Schutz für die betroffenen Allergiker gegeben ist. Bei den Überprüfungen vor Ort wird auch vermehrt das Allergenmanagement des Betriebs unter die Lupe genommen.
Weniger Überschreitungen der Beurteilungswerte – Unterschiede zwischen offener und verpackter Ware
Nur Allergenbefunde über dem jeweiligen Beurteilungswert (s. Infokasten) wurden weiterverfolgt. Dies war bei 4,0 % der Untersuchungen der Fall (239 von 6.047). Dieser Anteil ist gegenüber dem Vorjahr damit um ein Drittel zurückgegangen (2023: 6,0 %).
Erklärbar ist dieser Rückgang in erster Linie durch die deutliche Anhebung der Beurteilungswerte.
Wieder waren deutliche Unterschiede zwischen verpackten und offen, d. h. unverpackt, abgegebenen Lebensmitteln feststellbar. Die „Bagatellgrenze“, d. h. der jeweilige Beurteilungswert, war bei offener Ware deutlich häufiger überschritten als bei vorverpackten Lebensmitteln (6,3 % gegenüber 1,7 % der Untersuchungen, s. Abb. 2). Häufig handelt es sich bei offener Ware um Produkte aus handwerklicher Herstellung oder aus der Gastronomie.
Abb. 2: Vergleich der Allergenbefunde bei verpackter und unverpackter Ware, angegeben als prozentuale Anteile aller Untersuchungen. Es wurden nur Proben untersucht, die keine Hinweise auf die jeweiligen Allergene in der Kennzeichnung enthielten. „Positiv“ = festgestellte Allergen-Konzentration in der Probe liegt über einem intern festgelegten Beurteilungswert; „Spur“ = Allergen nachweisbar, aber festgestellte Allergenkonzentration liegt unter diesem Beurteilungswert (s. Infokasten).
Gluten, Milch und Ei wieder am häufigsten nachgewiesen
Gluten/Weizen, Milch und Ei sind die Allergene, die sowohl bei offen angegebenen als auch bei vorverpackten Lebensmitteln am häufigsten mit Anteilen über dem jeweiligen Beurteilungswert nachgewiesen wurden.
In dieser Statistik hat sich besonders bei offen angebotenen Lebensmitteln gegenüber dem Vorjahr kaum etwas geändert. Hier sind bei Weizen allerdings auch Lebensmittel wie Bagel oder Spätzle erfasst, die offensichtlich auf Weizenbasis hergestellt waren, ein Hinweis auf Weizen aber nicht vorhanden war. Auch war bei mehreren Proben zwar Gluten angegeben, aber die Getreideart nicht spezifiziert.
Bei vorverpackten Lebensmitteln war dagegen aufgrund der höheren Beurteilungswerte bei allen Allergenen ein Rückgang zu verzeichnen, mit Ausnahme von Ei (Anstieg von 3 % auf 5 %) und Milch (9 % unverändert).
Glutenfreie Lebensmittel
Eine Überschreitung der Höchstmenge von 20 mg/kg ist bei „glutenfrei“ gekennzeichneten Lebensmitteln erfreulicherweise selten. Insgesamt wurden 241 Proben von „glutenfrei“ beworbenen Lebensmitteln untersucht, davon waren in neun Proben (= 3,7 %) Gluten nachweisbar.
Wie in Abb. 1 dargestellt, mussten zwei Proben („Lebkuchenparfait“ aus Gastronomiebetrieb sowie eine vorverpackte Pastasoße „Bolognese“) wegen hoher Glutengehalte von mehr als 4000 mg/kg bzw. mehr als 800 mg/kg als gesundheitsschädlich beurteilt werden. Bei drei weiteren Proben von als „glutenfrei“ bezeichneten Lebensmitteln (Pulver für Kartoffelsuppe (vorverpackt), Gemüseburger aus der Gastronomie sowie Pancake Backmischung) war der Grenzwert – unter Berücksichtigung der Messunsicherheit – nicht gesichert überschritten.
Weitere Informationen
- Untersuchungsämter BW: Allergene in Lebensmitteln (nicht barrierefrei)
- Untersuchungsämter BW: Thema Lebensmittelallergien – Verbraucherbeschwerden können wichtigen Beitrag zur Verbesserung zur Lebensmittelsicherheit leisten (nicht barrierefrei)
- Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (ALS)/Arbeitskreis der auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene und der Lebensmittel tierischer Herkunft tätigen Sachverständigen (ALTS): Allergene Beurteilungswerte, 23.04.2024
- Food and Agriculture Organization of the United Nations (FAO) (2022) Risk Assessment of Food Allergens–Part 2: Review and establish threshold levels in foods for the priority allergens. Meeting Report. Food Safety and Quality Series No. 15. Rome.
- Untersuchungsämter BW: „Dubai-Schokolade“ – Was steckt wirklich drin?: Ein Update, 19.03.2025
Bildnachweis
- Symbol für glutenfreie Produkte: Deutsche Zöliakie-Gesellschaft e.V.
- restliche Abbildungen: CVUA Freiburg