PWS Untersuchungsergebnisse 2013

Dr. Gudrun Kopf und Dr. Panagiotis Steliopoulos, CVUA KA

 

Nationaler Rückstandskontrollplan

Am CVUA Karlsruhe wurden im Jahr 2013 für Baden-Württemberg insgesamt 4.800 Proben nach dem Nationalen Rückstandskontrollplan auf pharmakologisch wirksame Stoffe unter Einsatz von chemisch-physikalischen Methoden analysiert. 17 % der beprobten Tiere stammten aus Erzeugerbetrieben, 83 % aus Schlachtbetrieben. Rückstände an pharmakologisch wirksamen Stoffen wurden in 5 untersuchten Tieren festgestellt, lediglich ein Tier wurde beanstandet: In den Proben von vier Mastschweinen wurden Antibiotika aus der Gruppe der Tetracycline gefunden: Muskulatur und Niere zweier Mastschweine enthielten Tetracyclin, Muskulatur und Niere eines Mastschweines enthielten Chlortetracyclin und die Niere eines Mastschweines enthielt Doxycyclin. Die Gehalte der Tetracyclin-Antibiotika lagen jeweils unterhalb der zulässigen Rückstandshöchstmenge, mit Ausnahme des Chlortetracyclinbefundes in der Muskulatur.

Weiterhin wurde im Urin eines Schlachtpferdes, einer 13 Jahre alten Stute, das männliche Sexualhormon Nandrolon (17-beta-19-Nortestosteron) und dessen Isomer Epinandrolon (17-alpha-19-Nortestosteron) nachgewiesen. Nandrolon wirkt anabol und ist die am meisten missbräuchlich im Pferdesport zur Leistungssteigerung eingesetzte Substanz. Der Nachweis von Nandrolon im Urin einer Stute ist ein Hinweis auf eine missbräuchliche Anwendung und wird im Pferdesport als unerlaubtes Doping gewertet. Nandrolon und Epinandrolon dürfen nicht an der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere verabreicht werden.

 

Untersuchungen mittels Allgemeinem Hemmstofftest

Zusätzlich zu den chemisch-physikalischen Verfahren wird im Rahmen des NRKP auch der sog. „allgemeine Hemmstofftest“ (kurz AHT) durchgeführt. Der AHT ist ein bakterieller Test, der auf der Wachstumshemmung des Testkeims Bacillus subtilis beruht. Mit dem AHT werden von einem Tier immer Niere und Muskulatur auf das Vorhandensein von Hemmstoffen überprüft. Fällt der AHT positiv aus, wird die Probe mit Hilfe chemisch-physikalischer Methoden weiter analysiert, um die Wirkstoffe, die den Hemmhof verursachen, zu identifizieren und zu quantifizieren. In Baden-Württemberg wurden 2013 im Rahmen des NRKP insgesamt rund 27.000 Tiere mittels AHT untersucht. 5.800 Tiere wurden davon am CVUA Karlsruhe getestet, der Rest der AHT-Untersuchungen wurde direkt im Rahmen der amtlichen Fleischuntersuchung an einzelnen Schlachthöfen durchgeführt. Werden in den Schlachthöfen positive Hemmstofftestbefunde festgestellt, werden die Proben zur chemisch-physikalischen Nachuntersuchung an das CVUA Karlsruhe eingesandt. Im Berichtsjahr waren dies Proben von 81 Tieren. Insgesamt konnten in 34 Tieren Rückstände identifiziert werden. 26 Tiere wurden beanstandet, da sie Rückstände enthielten, die die zulässigen Höchstmengen überschritten. Die Tabelle enthält eine Aufstellung der positiven Rückstandsbefunde aller mittels AHT untersuchten Proben.

 

 

 

 

Tabelle: Hemmstoffproben mit Rückstandsbefunden

Wirkstoff

in der Muskulatur

in der Niere

 

gesamt

> Höchstmenge

gesamt

> Höchstmenge

Tetracyclin

5

2

5

1

Chlortetracyclin

1

0

1

0

Doxycyclin

7

6

7

5

Enrofloxacin / Ciprofloxacin

3

3

6

6

Oxytetracyclin

1

1

2

1

Penicillin G

4

1

10

9

Tulathromycin

1

1

1

0

Marbofloxacin

1

1

1

1

Dihydrostreptomycin

0

0

3

3

Dexamethason

3

2

4

4

Sulfadiazin

2

0

2

1

Gentamicin

0

0

1

1

 

Lebensmittelüberwachung

Neben den Proben nach dem NRKP werden in Baden-Württemberg auch Lebensmittel tierischer Herkunft aus dem Handel (amtliche Proben nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch) stichprobenartig auf Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe überprüft. Im Rahmen der allgemeinen Lebensmittelüberwachung wurden im Jahr 2013 insgesamt 288 Proben am CVUA Karlsruhe untersucht. In 273 Proben waren keine Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe nachweisbar.

 

Streptomycin in Honig

Eine Probe Blütenhonig aus einem baden-württembergischen Imkerei-Betrieb war beim Honigmonitoring 2013 durch einen hohen Streptomycin-Gehalt aufgefallen. Daraufhin wurden 15 Blüten- und Waldhonigproben dieses Betriebs als Verdachtsproben untersucht. In den Proben wurden hohe Streptomycin-Gehalte (250 bis 2.500 µg/kg) gefunden. Streptomycin ist ein Antibiotikum aus der Gruppe der Aminoglycoside mit breitem Wirkungsspektrum vor allem gegen gram-negative Erreger. Derzeit ist in der EU kein Tierarzneimittel mit dem Wirkstoff Streptomycin zur Behandlung von Bienen zugelassen. Demzufolge sollten infolge einer Behandlung von Bienenkrankheiten in Honig keine derartigen Rückstände vorhanden sein. Ein anderer möglicher Eintragspfad von Streptomycin in Honig ist der Einsatz von Streptomycin-haltigen Pflanzenschutzmitteln in Kernobstplantagen. Im Erwerbsobstbau (Apfel, Birne, Quitte) ist der Einsatz von Streptomycin als Pflanzenschutzmittel zur Bekämpfung des Feuerbrandes mit behördlicher Ausnahmegenehmigung unter stark eingeschränkten Anwendungsbedingungen erlaubt. Die gefundenen Streptomycin-Gehalte lagen deutlich oberhalb der nach Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zulässigen Rückstandshöchstmengen für Streptomycin als Pestizid. Die Honigproben waren somit nicht verkehrsfähig.

 

 

 

Artikel erstmals erschienen am 21.04.2015