Futtermittel für Nutztiere auf dem Prüfstand: Antibiotika und Futtermittelzusatzstoffe in Futtermitteln

Sabrina Müntnich und Dr. Tabea Pflaum (CVUA Karlsruhe)

 

Kranke Tiere müssen unter Kontrolle eines Tierarztes behandelt werden. Tierarzt und Landwirt tragen eine hohe Verantwortung. Zur Behandlung werden Tierarzneimittel häufig über das Futtermittel verabreicht. Dabei ist ein hohes Maß an Sorgfalt erforderlich. Einerseits soll das Wohl der Tiere gewährleistet sein, andererseits sollen keine Rückstände von Tierarzneimitteln in tierische Lebensmittel gelangen. Am CVUA Karlsruhe werden jährlich etwa 200 Futtermittel-Proben auf pharmakologisch wirksame Substanzen untersucht.


Eine wichtige Rolle spielt die Verabreichung von Antibiotika über Futtermittel zur Behandlung von bakteriellen Infektionskrankheiten der Nutztiere. Neben der Gewährleistung des Tierwohls sollen finanzielle Einbußen durch die Ausbreitung des Erregers auf den gesamten Tierbestand verhindert werden. Der Einsatz von Antibiotika muss allerdings mit großer Sorgfalt geschehen, da Verschleppungen unterhalb der therapeutisch wirksamen Konzentration Antibiotikaresistenzen fördern können. Weiterhin kann eine unsachgemäße Anwendung von Futtermittelzusatzstoffen wie Kokzidiostatika oder von Tierarzneimitteln zu Rückständen in Lebensmitteln führen. Daher werden am CVUA Karlsruhe Futtermittel auf pharmakologisch wirksame Substanzen untersucht, insbesondere auf die Verschleppung bzw. nicht bestimmungsgemäße Verwendung von Futtermittelzusatzstoffen (Kokzidiostatika), nicht mehr als Futtermittelzusatzstoffe zugelassene Stoffe (z. B. ehemals zugelassene Leistungsförderer - antibiotische Leistungsförderer dürfen seit 2006 in der EU nicht mehr verwendet werden) sowie auf verbotene oder verschleppte Tierarzneimittelwirkstoffe.


Die Untersuchung von Futtermitteln auf Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe basiert auf dem Kontrollprogramm Futtermittel – einem Teil des mehrjährigen nationalen Kontrollplans. So werden am CVUA Karlsruhe unter dem Motto „from farm to fork“, zu Deutsch „vom Erzeuger zum Verbraucher“, sowohl Futtermittel auf Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe untersucht als auch tierische Produkte aus Erzeugerbetrieben sowie vom Schlachthof und schließlich auch Lebensmittelproben aus dem Handel.


Abbildung von Futtermittelproben.

 Abb.1: verschiedene Futtermittelproben

 

Kokzidiostatika - eine Kategorie der Futtermittelzusatzstoffe

Kokzidiostatika zählen zu den Futtermittelzusatzstoffen. Gemäß VO (EG) Nr. 1831/2003 werden Futtermittelzusatzstoffe je nach Funktionsweise und Eigenschaften in mehrere Kategorien aufgeteilt:

 

  • Technologische Zusatzstoffe, wie z.B. Konservierungsmittel, Antioxidationsmittel oder Emulgatoren
  • Sensorische Zusatzstoffe, wie z.B. Farbstoffe oder Aromastoffe
  • Ernährungsphysiologische Zusatzstoffe, wie z.B. Vitamine, Spurenelemente oder Aminosäuren
  • Zootechnische Zusatzstoffe, wie z.B. Mikroorganismen oder Enzyme, die die Leistung oder das Wohlbefinden der Tiere, insbesondere durch Einwirkung auf die Magen- und Darmflora oder die Verdaulichkeit der Futtermittel, positiv beeinflussen
  • Futtermittelzusatzstoffe mit kokzidiostatischer Wirkung (Kokzidiostatika)

 

Somit werden Futtermittelzusatzstoffe aufgrund bestimmter, sehr unterschiedlicher Funktionsweisen eingesetzt, wohingegen Lebensmittelzusatzstoffe ausschließlich aus technologischen Gründen zugesetzt werden (z.B. Konservierungsmittel, Farbstoffe, Geschmacksverstärker, etc.).
Kokzidiostatika sind unter festgelegten Bedingungen als Futtermittelzusatzstoffe für bestimmte Tierarten (= Ziel-Tierarten) zugelassen. Sie dürfen zum Beispiel bei Masthühnern, Puten und Kaninchen vorbeugend zur Verhütung der Kokzidiose, einer parasitären Infektionskrankheit, eingesetzt werden. Ein Zusatz von Kokzidiostatika beispielsweise bei Futtermitteln für Legegeflügel (= Nicht-Ziel-Tierart) ist jedoch nicht zulässig, da dies zu Rückständen im Ei führen kann. 


Vorgaben in der Futtermittelüberwachung – das Kontrollprogramm Futtermittel   

Das Kontrollprogramm Futtermittel wird von Bund (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)) und Ländern erarbeitet. Es macht orientierend Vorgaben für die Futtermittelkontrolle in den Ländern. Es werden u. a. Analysen- bzw. Probenzahlen je Bundesland festgelegt. Die Kontrolle von pharmakologisch wirksamen Stoffen in Futtermitteln umfasst die Untersuchung auf sog. „unerwünschte“ und „unzulässige“ Stoffe.

 

Unerwünschte Stoffe

Unter „unerwünschten“ Stoffen versteht man u.a. bei der Herstellung von Futtermitteln verschleppte Kokzidiostatika. Hierfür sind in der Richtlinie 2002/32/EG Höchstgehalte für die unvermeidbaren Verschleppungen dieser Futtermittelzusatzstoffe in Futtermittel für „Nicht-Ziel-Tierarten“ festgelegt. Wird beispielsweise ein Futtermittel für Masthühner (= Ziel-Tierart) mit Kokzidiostatika hergestellt und anschließend über die gleiche Mischanlage ein Futtermittel für Legehennen (= Nicht-Ziel-Tierart) produziert, dürfen im Futtermittel der Legehennen nur sehr geringe, unvermeidbare Mengen an Kokzidiostatika nachweisbar sein.

 

Unzulässige Stoffe

Die Untersuchung auf „unzulässige“ Stoffe umfasst die Kontrolle von nicht bestimmungsgemäß verwendeten, zugelassenen Futtermittelzusatzstoffen (Kokzidiostatika), nicht mehr als Futtermittelzusatzstoffe zugelassene Stoffe (z. B. Leistungsförderer) und verbotenen Tierarzneimittelwirkstoffen (z. B. Chloramphenicol) sowie verschleppten Tierarzneimitteln (insbesondere Antibiotika und Antiparasitika). Tierarzneimittel werden häufig in Form von Fertigarzneimitteln eingesetzt, die nach tierärztlicher Behandlungsanweisung vom Tierhalter selbst bzw. durch fahrbare Mahl- und Mischanlagen in das Futtermittel vor Ort eingemischt werden. Eine unzureichende Reinigung kann zu Verschleppungen von Arzneimittelwirkstoffen in andere Futtermittel führen. Liegt keine tierärztliche Behandlungsanweisung für die Tiere vor, so dürfen verschreibungspflichtige Tierarzneimittel in Futtermitteln für diese Tiere nicht nachweisbar sein.

 

Untersuchungsstrategie   

Pro Jahr werden rund 200 Futtermittelproben auf pharmakologisch wirksame Substanzen am CVUA Karlsruhe untersucht. Der Schwerpunkt der Probenahmen liegt bei selbstmischenden landwirtschaftlichen Betrieben, darüber hinaus werden Proben auch direkt aus fahrbaren Mahl- und Mischanlagen sowie auf allen Stufen der Herstellung und des Handels entnommen.

Alle Proben werden mittels Screening-Verfahren - dem sog. Hemmstofftest - untersucht, ausgenommen davon sind Proben, bei denen aufgrund ihrer Zusammensetzung ein falsch-positives Ergebnis zu erwarten ist (z. B. bei Vormischungen mit hohem Mineralstoffgehalt). Der Hemmstofftest ist ein mikrobiologisches Verfahren, welches auf der Wachstumshemmung des Testkeims Bacillus subtilis beruht. Bildet sich ein sog. Hemmhof, ist dies ein Indiz für die Präsenz von antibiotisch wirksamen Substanzen und es schließen sich Folgeuntersuchungen zur qualitativen und quantitativen Bestimmung des entsprechenden Wirkstoffs an.

 

Schale mit Hemmstofftest.

Abb.2: links: negativer Hemmstofftest; rechts: positiver Hemmstofftest mit einem Hemmhof größer als 5 mm

 

Jede Futtermittelprobe wird (neben dem Hemmstofftest) auf mindestens eine Wirkstoffgruppe (v. a. Antibiotika, Kokzidiostatika, darüber hinaus auch Antiparasitika, Hormone und β-Agonisten) untersucht.
Zu Screeningzwecken werden meist die immunologischen Verfahren Charm II und ELISA eingesetzt, welche schnell und kostengünstig ein qualitatives Ergebnis liefern sowie eine LC-MS/MS-Multimethode. Zur Absicherung von Untersuchungsergebnissen kommen neben HPLC-Methoden mit Fluoreszenzdetektion hauptsächlich LC-MS/MS-Methoden zum Einsatz, mit welchen die Wirkstoffe identifiziert und quantifiziert werden können.
Das Untersuchungsspektrum wird risikoorientiert je Futtermittel festgelegt. Hierbei sind folgende Faktoren von Bedeutung: Hinweise der Probenehmer, die Art des kontrollierten Betriebes, die Tierart, für die das Futtermittel bestimmt ist, Marktanteile der Wirkstoffe, Positivbefunde der Vorjahre sowie Schnellwarnungen aus dem Europäischen Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF).

 

 

Untersuchungsergebnisse:

 

Untersuchungsergebnisse aus dem Jahr 2022

 

Untersuchungsergebnisse aus dem Jahr 2021

 

Untersuchungsergebnisse aus dem Jahr 2020

 

Untersuchungsergebnisse aus dem Jahr 2019

 

Untersuchungsergebnisse aus dem Jahr 2018

 

Untersuchungsergebnisse aus dem Jahr 2017

 

Untersuchungsergebnisse aus dem Jahr 2016

 

Untersuchungsergebnisse aus dem Jahr 2015

 

Untersuchungsergebnisse aus dem Jahr 2014

 

Untersuchungsergebnisse aus dem Jahr 2013

 

Untersuchungsergebnisse aus dem Jahr 2012

 

 

  

Aktualisiert am 24.08.2018

 

 

Artikel erstmals erschienen am 29.09.2016