Fipronil Skandal 2017 – CVUA Freiburg untersucht für Baden-Württemberg

Benjamin Dambacher

 

Am CVUA Freiburg war binnen kürzester Zeit eine große Zahl an Proben zu untersuchen

Am CVUA Freiburg war binnen kürzester Zeit eine
große Zahl an Proben zu untersuchen

Durch die illegale Anwendung von fipronilhaltigen Desinfektionsmitteln kam es im Sommer 2017 europaweit zu vielen Rückrufen von Hühnereiern. Ausgehend von den Niederlanden und Belgien erstreckte sich der Fall nahezu über ganz Europa. Insgesamt 27 Mitgliedsstaaten waren betroffen. Auch in Baden-Württemberg wurden zahlreiche Hühnereier sowie Ei-haltige Lebensmittel untersucht. Getestet wurde auf Fipronil, dessen Hauptmetabolit Fipronil-sulfon (MB46136) sowie auf die weiteren Metaboliten Fipronil-desulfinyl und Fipronil-sulfid.

 

Das CVUA Freiburg untersucht zentral für Baden-Württemberg tierische Lebensmittel auf das Vorhandensein von Pestizidrückständen. Im Jahr 2017 wurden insgesamt 416 Proben auf Fipronil und Fipronil-sulfon untersucht. Darunter waren 217 Proben Hühnereier mit überwiegender Herkunft aus Baden-Württemberg. In 24 Proben (= 5,8 %) war Fipronil mit seinen Metaboliten gesichert über dem Höchstgehalt von 0,005 mg/kg enthalten.

 

Hühnereier

Quelle: shutterstockBei insgesamt 8 Hühnereier-Proben war Fipronil mit seinen Metaboliten in Anteilen über dem Höchstgehalt von 0,005 mg/kg enthalten. Neben 3 Proben niederländischer Herkunft waren auch 5 Proben aus Baden-Württemberg betroffen. Allerdings stammten alle diese Proben aus einem Hühnerhof. Dieser Betrieb wurde daraufhin von der zuständigen Lebensmittelüber- wachung gesperrt und genau unter die Lupe genommen. Das CVUA Freiburg hat durch zahlreiche Probenuntersuchungen die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde bei der Klärung der Fipronilbelastung tatkräftig unterstützt. Die Eintragsquelle wurde nicht gefunden.

 

Grafik: Fipronil in Eiern, alle Proben

Grafik: Fipronil in Eiern, Proben aus Baden-Württemberg

Untersuchung von Eiern, Eiprodukten und Teigwaren auf Fipronil und seine Metaboliten im Jahr 2017 alle Herkünfte bzw. nur Herkunft Baden-Württemberg. Eier = Hühnereier, Eiprodukte = Eigelb, Eiklar, Vollei, auch Pulver; Lebensmittel mit Ei = Teigwaren, Backwaren, Eierliköre usw.. Positiv / negativ = gesichert oberhalb bzw. unterhalb des nach der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 für Hühnerei festgelegten Rückstandshöchstgehaltes von 0,005 mg/kg. Alle 5 positiven Eier-Proben mit Herkunft BW stammten aus einem Betrieb

 

EierliköreEiprodukte und Lebensmittel mit Ei

Im Fokus standen auch Eiprodukte (flüssiges Vollei, Eigelb, Eiweiß, Volleipulver, Eigelbpulver und Eiweißpulver). Bei immerhin 14 von 115 untersuchten Proben (= 12 %) war der Höchstgehalt für Fipronil überschritten. Dies war auch bei einer von insgesamt 16 Eiprodukt-Proben aus Baden-Württemberg der Fall; die verwendeten Eier stammten jedoch nicht aus Baden-Württemberg.

 

Weiterverarbeitete Lebensmittel mit Ei, wie z.B. Teigwaren, Backwaren und Eierliköre, waren ebenfalls ein großer Schwerpunkt, da die Stoffe Fipronil und Fipronil-sulfon gegenüber thermischen Einflüssen weitgehend stabil sind. Auffällig waren dabei 2 Teigwarenproben (von insgesamt 84 Proben = 2,4 %), zu deren Herstellung fipronilhaltige Hühnereier, die allerdings nicht aus Baden-Württemberg stammten, verwendet wurden. Die Bezugsgröße für den Rückstandshöchstgehalt sind bei Lebensmitteln mit Ei die im Produkt enthaltenen Eier.

 

Diese eihaltigen Produkte wurden speziell im Rahmen des Bundesweiten Überwachungsplanes (BÜp) 2017 untersucht.

 

Infokasten

Fipronil gehört zur Gruppe der Insektizide und Akarizide, soll also gegen Schadinsekten, sowie Milben und Zecken wirken. Chemisch gesehen gehört es zur Gruppe der Phenylpyrazole.

 

Strukturformeln Fipronil

 

Fipronil-haltige Präparate zur direkten Anwendung bei lebensmittelliefernden Tieren sind nicht zugelassen, da nach deren Anwendung Rückstände von Fipronil in tierischen Produkten auftreten können. Es besteht allerdings eine Zulassung zur Anwendung gegen Flöhe und Zecken bei Hunden und Katzen.

 

Höchstgehalte für Fipronil werden in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 geregelt. Danach beträgt der Höchstgehalt in vielen tierischen Lebensmitteln, wie auch bei Ei, 0,005 mg/kg, was der Bestimmungsgrenze entspricht. Der Höchstgehalt gilt dabei als Summe des im Lebensmittel festgestellten Fipronil und dessen Metabolit Fipronil-sulfon, das beim Abbau von Fipronil im tierischen Organismus entsteht.

Fazit

Der Fipronil-Skandal zeigte wieder einmal deutlich, wie wichtig die Arbeit am CVUA Freiburg bzw. der amtlichen Überwachung im Allgemeinen ist. Gerade Stoffe wie Fipronil haben in unseren Lebensmitteln nichts zu suchen.

 

 

Weitere Informationen

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Untersuchungsergebnisse zu Fipronil in verarbeiteten eihaltigen Lebensmitteln

Untersuchungsämter BW: Im Brennpunkt – Fipronil in Eiern und Eiprodukten

 

 

Bildnachweis

CVUA Freiburg, shutterstock ("Fipronil"-Ei)

 

 

Artikel erstmals erschienen am 11.06.2018