Glyphosat

Benjamin Dambacher

 

Was ist Glyphosat?

Bei Glyphosat handelt es sich um einen Pflanzenschutzmittelwirkstoff, der zur Bekämpfung von Unkraut (Herbizid) verwendet wird. Der Wirkstoff ist in der EU für Pflanzenschutzmittel zugelassen und wird in Deutschland seit 1974 in Herbiziden zur Unkrautbekämpfung verwendet. Zuletzt wurde Glyphosat 2017 für weitere fünf Jahre in der EU zugelassen.

Wie wirkt Glyphosat?

Glyphosat gehört zu den sogenannten Totalherbiziden und wird von allen grünen Pflanzenteilen aufgenommen. Glyphosat verteilt sich in der ganzen Pflanze und führt zu einem vollständigen Verwelken und Absterben aller Pflanzenteile in kürzester Zeit. Der Wirkstoff ist nicht selektiv, das heißt, er wirkt nicht nur im Unkraut, sondern auch in Kulturpflanzen. Glyphosat kann daher nicht während des Wachstums von Kulturpflanzen eingesetzt werden, da diese sonst auch geschädigt bzw. abgetötet werden.

Wer nutzt Glyphosat in Deutschland?

Einerseits wird der Wirkstoff Glyphosat in Unkrautvernichtungsmitteln in der Landwirtschaft vor und nach der Ernte eingesetzt. Anderseits hat Glyphosat auch eine Zulassung im privaten Bereich bei den Hobbygärtnern. Glyphosat soll zukünftig für den privaten Gebrauch (z.B. in Gärten mit Steinlandschaften) nicht mehr zugelassen werden.

 

Ein weiterer Nutzer von Glyphosat ist die Deutsche Bahn. Hier werden glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel angewendet um die Bahnstrecken aus Sicherheitsgründen von Unkraut zu befreien. Die Nutzung von Glyphosat auf Nichtkulturland wie z.B. Parks und freien Plätzen ist allerdings nur mit ausdrücklicher Genehmigung der zuständigen Landesbehörde erlaubt, wodurch die Anwendung von Glyphosat in z.B. öffentlichen Parks, Gärten, Sport- und Freizeitplätzen, Schulgeländen und Kinderspielplätzen stark eingeschränkt ist. Pflanzenschutzmittel dürfen darüber hinaus grundsätzlich nicht auf befestigten Flächen, wie Gehwegen, verwendet werden.

 

Literatur

[1] Internetbeitrag „Fragen und Antworten zu Glyphosat“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vom 29.08.2019

 

 

Artikel erstmals erschienen am 23.03.2021