Baden-Württemberg

Die Untersuchungsämter für
Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit

Weihnachtszeit ist für viele auch Eierlikör-Zeit

K. Tränkle, ALUA-Arbeitsgruppe „Alkoholische Getränke, Spirituosen, außer Wein“ (A. Heinlein, S. Fleischer, M. Meier, A. Harter)

 

Egal ob an Weihnachten oder Ostern, zu einem guten Fest darf der Eierlikör nicht fehlen. Der cremige Klassiker besticht dabei durch seine Vielseitigkeit. Er macht Plätzchen und Kuchen saftig, verfeinert Desserts und schmeckt auch pur sehr lecker. Ihn gibt es nicht nur im Supermarktregal oder in Hofläden zu kaufen, sondern wird gerade in der Adventszeit oft auf Wochen- und Weihnachtsmärkten angeboten.

 

Doch ist in der Verpackung auch drin, was draufsteht? Dass die richtige Kennzeichnung von Eierlikör nicht ganz einfach ist, haben die Untersuchungen der CVUAs in Baden-Württemberg bei über 60 Proben Eierlikör gezeigt. Hierfür wurde unter anderem der Alkoholgehalt kontrolliert und bei der Verwendung von Vanille überprüft, ob tatsächlich Vanille oder das günstigere synthetisch hergestellte Vanillin verwendet wurde.

 

Foto: Darstellung von Eierlikören in verschiedenen Variationen. Zu sehen sind mehrere, verschiedene Gefäße vor hellem Hintergrund, die mit Eierlikör befüllt sind.

Foto: Darstellung von Eierlikören in verschiedenen Variationen. Zu sehen sind mehrere, verschiedene Gefäße vor hellem Hintergrund, die mit Eierlikör befüllt sind.

 

Eierlikör wird aus hochwertigem Eigelb, Eiweiß, Zucker oder Honig, Alkohol (z. B. Rum, Wodka, Korn, Obstbrand, Neutralalkohol) und wahlweise Sahne hergestellt und oft mit Vanille geschmacklich abgerundet. Besonders an Eierlikör ist seine auffallende gelbe Farbe und die dickflüssige Konsistenz. Wertgebend für einen Eierlikör ist der Anteil an Eigelb.

 

Untersuchungsergebnisse der CVUAs aus dem Jahr 2022 und der ersten Jahreshälfte von 2023

Von 61 der seit 2022 untersuchten Proben wiesen nahezu die Hälfte Kennzeichnungsmängel auf (26 Proben, 43 %). Die beanstandeten Proben stammten vorwiegend von kleineren Herstellern, die ihre Produkte auf regionaler Ebene vertreiben. Die häufigsten Kennzeichnungsfehler bezogen sich auf die Angabe des Zutatenverzeichnisses und des Alkoholgehaltes.

 

Im freiwilligen Zutatenverzeichnis fehlten unter anderem die Allergenkennzeichnung der Zutat Ei oder Sahne oder die Angabe der verwendeten alkoholischen Zutat. Auch die Bezeichnungen der Zutaten waren nicht immer korrekt. Außerdem wurde zur Herstellung einzelner Eierliköre, entgegen der im Zutatenverzeichnis genannten qualitativ höherwertigen Zutat „Vanille“, die kostengünstigere Zutat Vanillin verwendet.

 

Im Falle der Alkoholangabe waren die Mängel z. B. das Fehlen der Angabe oder die nicht den Vorschriften entsprechende Angabe des Symbols „% vol“, welches nach dem Alkoholgehalt angegeben werden muss. Darüber hinaus wurde die zulässige Abweichung von 0,3 % vol nicht immer eingehalten. Das heißt der auf dem Etikett angegebene Alkoholgehalt war zu hoch oder zu niedrig. Liegt der tatsächlich vorhandene Alkoholgehalt unter 14 % vol, darf die Bezeichnung „Eierlikör“ nicht verwendet werden, denn laut Gesetz muss Eierlikör einen Alkoholgehalt von mindestens 14 % vol aufweisen. Bei zwei Proben war diese Vorgaben nicht erfüllt.

 

Abweichungen des deklarierten von dem tatsächlich enthaltenen Alkoholgehalt sind vermutlich durch Schwierigkeiten bei der Alkoholbestimmung bedingt. So kann bei extraktreichen Spirituosen wie dem Eierlikör der Alkoholgehalt nicht direkt mittels Spindel bestimmt werden. Stattdessen ist eine vorherige Abtrennung des Alkohols durch Destillation notwendig.

 

Fazit

Die Kennzeichnung von Eierlikör entspricht häufig nicht den aktuellen rechtlichen Anforderungen. Hier bestehen besonders bei kleineren Herstellern noch Informationslücken. Für diese Fälle gibt es private Sachverständige, die die Erstellung von Etiketten übernehmen.

 

Noch eine gute Nachricht zum Schluss: hinsichtlich der untersuchten Inhaltsstoffe und ihres Geschmacks waren alle untersuchten Proben in Ordnung.

 

Wussten Sie schon, dass …

Eierlikör auf Grund seines Alkoholgehaltes nach aktueller Rechtslage kein Mindesthaltbarkeitsdatum, Zutatenverzeichnis und keine Nährwertdeklaration benötigt?

Wer seinen Eierlikör zuhause lieber selbst herstellt und ihn zu Weihnachten gar aus- oder verschenken möchte, sollte bei der Verarbeitung von rohen Eiern auf Nummer sichergehen! Wir empfehlen die Hinweise des BfR zur häuslichen und kleingewerblichen Herstellung von Eierlikör zu beachten (siehe weiterführende Informationen).

 

Infokasten

Rechtliche Anforderungen an einen Eierlikör

Die Bestimmungen für Eierlikör sind in der Kategorie 39 der Spirituosen-Verordnung (VO (EU) 2019/787) festgehalten [1]. Laut der Spirituosen-VO ist Eierlikör ein Likör, der aus Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs (Neutralalkohol) und/oder einem Destillat landwirtschaftlichen Ursprungs oder einer Spirituose oder einer Kombination daraus hergestellt wird. Gesüßt wird er durch die Zugabe von Zucker oder Honig oder beidem, hierbei beträgt der Mindestgehalt, ausgedrückt als Invertzucker, 150 g je Liter. Der Gehalt der wertgebenden Zutat Eigelb muss mindestens 140 g je Liter Fertigerzeugnis betragen. Eierlikör besitzt einen Mindestalkoholgehalt von 14 % vol und darf unter Verwendung von Milch und Milcherzeugnissen hergestellt werden.

Ein Eierlikör muss mit den Angaben der Bezeichnung, des Alkoholgehalts, der Füllmenge, der Anschrift des Lebensmittelunternehmers und des Loses gekennzeichnet sein, wobei die Angaben der Bezeichnung, des Alkoholgehalts und der Füllmenge im selben Sichtfeld erscheinen müssen. Werden andere Eier als Eier von Hühnern der Gattung Gallus gallus verwendet, ist dies auf dem Etikett anzugeben (z. B. Eierlikör aus Straußeneiern).

 

Bildernachweis

Eierlikör, Jael Dias dos Santos, Christine Ullrich (CVUA Stuttgart)

 

Quellen

[1] Verordnung (EU) 2019/787 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Kennzeichnung von Spirituosen, die Verwendung der Bezeichnungen von Spirituosen bei der Aufmachung und Kennzeichnung von anderen Lebensmitteln, den Schutz geografischer Angaben für Spirituosen und die Verwendung von Ethylalkohol und Destillaten landwirtschaftlichen Ursprungs in alkoholischen Getränken sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 110/2008

 

Weiterführende Informationen

Vanillepasten – Viel Zucker mit einem Hauch von Vanille?

Vanille – eines der wertvollsten Gewürze der Welt.

„Echte“ Vanille? Die Stabilisotopenmassenspektrometrie deckt Verbrauchertäuschungen auf

Eierlikör aus häuslicher und kleingewerblicher Fertigung - Herstellung unter Verwendung von Rohei, Stellungnahme des BfR vom 26. Februar 2003

 

Artikel erstmals erschienen am 02.11.2023 07:22:08

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