Baden-Württemberg

Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe

Entwicklung des Koffeingehaltes in Cola, Energy-Drinks und Energy-Shots

Bianca Gmeiner, Helmut Reusch, Ingrid Ruge, Rolf Godelmann, Thomas Kuballa, Winfried Ruge, Dirk Lachenmeier

 

Langzeituntersuchungsergebnisse zeigen, dass die Koffeingehalte in Getränken in den letzten Jahren weitgehend konstant geblieben sind. Eine Ausnahme sind so genannte Energy-Shots, die mehr als 1000 mg/l Koffein enthalten.

 

 Wirkung von Koffein

 

Bei dem Alkaloid Koffein handelt es sich um ein Purin-Derivat, welches in verschiedensten Genussmitteln enthalten ist. In diesem Beitrag wird die Entwicklung der Koffeingehalte von alkoholfreien Erfrischungsgetränken seit 1998 unter die Lupe genommen und ein Vergleich mit anderen koffeinhaltigen Lebensmitteln vorgenommen.

Koffein ist eine psychoaktive Substanz, welche auf das Nerven-, das Herz- und das Gefäßsystem wirken kann [1]. Während es in einigen Lebensmitteln wie Kaffee, Tee oder Schokolade natürlich vorhanden ist, wird es bei Cola, Energy-Drinks oder Energy-Shots zugesetzt. Koffeinhaltige Getränke werden oft bewusst konsumiert, da durch die Stimulation des zentralen Nervensystems die Wachsamkeit und die Konzentrationsfähigkeit kurzzeitig erhöht werden [2]. Jedoch kann eine Überdosierung der Koffeinzufuhr auch zu Herzklopfen (Herz– und Pulsrasen), Schlafstörungen, Nervosität und weiteren negativen Symptomen führen. Diese negativen Folgen des Koffeinkonsums treten vor allem bei sensiblen Erwachsenen (z.B. schwangeren Frauen) sowie Kindern und Jugendlichen auf.

 

Koffeinaufnahme von Jugendlichen und Erwachsenen in Deutschland

 

Neben den traditionellen koffeinhaltigen Getränken wie Kaffee und Tee greifen vor allem Kinder und junge Erwachsene bevorzugt zu koffeinhaltigen Erfrischungsgetränken wie Cola, Energy-Drinks sowie Energy-Shots. Die stark wachsende Popularität dieser koffeinhaltigen Erfrischungsgetränke und der damit einhergehenden veränderten Trinkgewohnheiten führte dazu, dass in den letzten Jahren ein erheblicher Koffeinkonsum auch in dieser Konsumentengruppe zu verzeichnen ist. Die Hauptquellen für die Koffeinexposition in der Gesamtbevölkerung sind jedoch weiterhin überwiegend Kaffee und Tee.

In Zusammenarbeit mit der Hochschule Albstadt-Sigmaringen und dem Forschungsinstitut für Kinderernährung Dortmund wurde mit Hilfe der Daten von zwei Studien die Koffeinaufnahme für Kinder, Jugendliche und Erwachsene in Deutschland abgeschätzt [3]. Anhand der Daten der Dortmund Nutritional and Anthropometric Longitudinally Designed (DONALD)-Studie wurde für Kinder und Jugendliche eine tägliche durchschnittliche Koffeinaufnahme von 0,3 mg/kg Körpergewicht (KG) abgeschätzt, während für Erwachsene (14-80 Jahre) basierend auf den Daten der nationalen Verzehrsstudie II (NVS II) eine tägliche durchschnittliche Koffeinaufnahme von 2,1 mg/kg KG ermittelt wurde [3].

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) geht davon aus, dass eine tägliche Koffeinaufnahme für Kinder und Jugendliche (3-18 Jahre) von 3 mg/kg KG als sicher angesehen wird [4]. Die aktuelle Studie der EFSA zeigt aber auch, dass vor allem Jugendliche mit übermäßigem Verzehr von Energy-Drinks diese Schwelle der Koffeinaufnahme überschreiten können. Mögliche Maßnahmen, um dieser Entwicklung entgegenzutreten, bestehen in einem Verkaufsverbot an Personen unter 18 Jahren (ähnlich der Handhabung bei alkoholhaltigen Getränken) oder einer Absenkung der zulässigen Koffeinhöchstmengen in den Getränken.

 

Rechtliche Regelung von Koffein in Getränken

 

In der nationalen Fruchtsaft-und Erfrischungsgetränkeverordnung ist erst seit 2012 ein Höchstgehalt von Koffein in Erfrischungsgetränken von 320 mg/L festgelegt. Dabei müssen koffeinhaltige Erfrischungsgetränke mit einem Koffeingehalt über 150 mg/L im verzehrfertigen Zustand mit der Angabe „erhöhter Koffeingehalt“ gefolgt von der Angabe des Koffeingehaltes in Milligramm pro 100 Milliliter versehen werden.

In Bezug auf den Koffeingehalt sieht die neue Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV, in Kraft seit 13.12.2014) eine ähnliche Regelung vor, sodass Getränke mit erhöhtem Koffeingehalt (über 150 mg/L) den Warnhinweis „Erhöhter Koffeingehalt. Für Kinder und schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen“ gefolgt von dem Koffeingehalt (in mg/100 mL) erhalten. Eine Ausnahme davon sind Getränke, die auf Kaffee, Tee bzw. Kaffee- oder Teeextrakt basieren, da der Verbraucher bereits durch die Angabe "Kaffee" oder "Tee" einen Hinweis auf den Koffeingehalt erhält.

Aus der Wissenschaft gibt es Forderungen für die generelle Deklaration des Koffeingehaltes für alle Produkte, denen Koffein zugesetzt wurde, unabhängig von dessen Koffeingehalt [5]. Dadurch sollen Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Koffeinaufnahme genauer regulieren können.

Die Umsetzbarkeit, die Effektivität und der Nutzen dieser Forderung sind jedoch fraglich. Zum einen wären beispielsweise die Hauptaufnahmequellen Kaffee und Tee von dieser Kennzeichnungspflicht ausgeschlossen, da sie natürlicherweise Koffein enthalten, und zum anderen gibt es Hinweise dafür, dass eine Kennzeichnung, wenn überhaupt, nur einen moderarten Effekt auf das Konsumverhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher hat. Maßnahmen wie die o.g. Einschränkungen bei der Abgabe oder eine Absenkung der Höchstmengen erscheinen zielführender [6].

 

Koffeingehalt von verschiedenen koffeinhaltigen Getränken

 

Der Koffeingehalt von Cola, Energy-Drinks und Energy-Shots aus den Jahren 1998 bis 2014 wurde in Abbildung 1 graphisch dargestellt. Zudem wurde der Koffeingehalt verschiedener Lebensmittel miteinander verglichen. Der Koffeingehalt der von 2010-2014 untersuchten Proben wurde bestimmt und in Abbildung 2 miteinander verglichen.

 

Coffeingehalte 

Abbildung 1: Entwicklung des Koffeingehaltes von Cola (schwarz, n = 511), Energy-Drinks (rot; n = 545) und Energy-Shots (blau; n = 16) von 1998-2014. (Der Fehlerbalken entspricht der Standardabweichung (SD)).

 

Abbildung 2: Koffeingehalte in verschiedenen Lebensmitteln (2010-2014). A. Gehalte im Lebensmittel in g/kg (Teeblätter, Kaffeebohnen oder Kaffeepulver unzubereitet). B. Gehalte in fertig zubereiteten Getränken in mg/L (für Umrechnung siehe Tabelle 1).

 

 

                    Tabelle 1: Mittlerer Koffeingehalt verschiedener Lebensmittel (2010-2014)

Getränke

Anzahl der Proben (n)

Mittelwert ± SD [mg/L]

Tee *

210

367 ± 219

Kaffee *

64

584 ± 234

entkoffeinierter Kaffee *

62

25 ± 11

Eistee/Bubble Tea

155

68 ± 63

Cola

444

100 ± 43

Energy Drink

448

287 ± 47

Energy-Shot

8

1421 ± 186 

* Bei Tee und Kaffee wurden in der Regel die Teeblätter, Kaffeebohnen oder Kaffeepulver untersucht. Eine Umrechnung auf den Gehalt im verzehrfertigen Getränk erfolgte gemäß von Angaben in der DIN 10809 (Tee) und der DIN 10792 (Kaffee).

 

 

Diskussion

 

In Abbildung 1 ist deutlich zu erkennen, dass sich der Koffeingehalt in Cola seit 1998 kaum verändert hat. Der durchschnittliche Gehalt von Koffein in Cola (2010-2014; n= 444) beträgt ungefähr 100 mg/L. Im Vergleich dazu ist der durchschnittliche Gehalt von Koffein in Energy-Drinks (2010-2014, n= 448) mit ca. 287 mg/L deutlich höher.

Seit 2006 liegt der mittlere Koffeingehalt in Energy-Drinks konstant in diesem Bereich. Ein möglicher Grund für die Konstanz ist, dass aufgrund des rechtlichen Grenzwertes (320 mg/L) kaum Spielraum nach oben ist. Die meisten Hersteller von Energy-Drinks orientieren sich gezielt an diesem Grenzwert.

Auch vor 2006 (1998-2006) waren die durchschnittlichen Koffeingehalte nur geringfügig niedriger  (249 -271 mg/L). In diesem Zeitraum wurden Energy-Drinks noch nicht mittels der Fruchtsaft-und Erfrischungsgetränkeverordnung geregelt, jedoch existierten damals auch für diese Getränke bereits Grenzwerte für Koffein, die in Ausnahmegenehmigungen nach § 68 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) bzw. Allgemeinverfügungen nach § 54 LFGB festgelegt waren. Die Höchstwerte für Koffein betrugen auch damals zwischen 250 mg/L- 320 mg/L.

Seit 2009 werden Energy-Shots auf dem deutschen Markt vermarktet. Normalerweise werden sie in kleineren Portionseinheiten verkauft und weisen, wie in Abbildung 1 ersichtlich, einen deutlich höheren Koffeingehalt auf als Energy-Drinks. Da Energy-Shots rechtlich nicht definiert sind und keine Grenzwerte existieren, ist die Steigerung des Koffeingehaltes in Energy-Shots von 2009 bis 2014 erklärbar. Die meisten Energy-Shots werden als "Nahrungsergänzungsmittel" vertrieben und dürfen daher nur mit einer Verzehrsempfehlung in Verkehr gebracht werden. 

 

Handlungsbedarf bei Energy-Shots?

Im Gegensatz zu der landläufigen Meinung ist der Gehalt in Kaffee und Tee höher als in den koffeinhaltigen Erfrischungsgetränken. Lediglich der Koffeingehalt in Energy-Shots übersteigt deutlich alle weiteren Getränke, weshalb bei übermäßigem bzw. regelmäßigem Verzehr dieser speziellen koffeinhaltigen Getränke eine übermäßige Aufnahme an Koffein sehr leicht möglich ist. Eine mögliche rechtliche Regelung dieser Produktgruppe sollte insbesondere auch vor dem Hintergrund der aktuellen Risikobewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA diskutiert werden [7].

 

Literatur

 

[1]

Zöllner, H. (2004). "Koffein, Kaffee und Tee - Eine kleine Kulturgeschichte." Deutsche Lebensmittel-Rundschau 100: 255-262.

[2]

Weiß, C. (2007). "Koffein." Ernährungs-Umschau 54: 210–215.

[3]

Lachenmeier, D. W., Wegert, K., Kuballa, T., Schneider, R., Ruge, W., Reusch, H., Alexy, U., Kersting, M. and Winkler, G. (2013). "Caffeine Intake from Beverages in German Children, Adolescents, and Adults." Journal of Caffeine Research 3: 47-53.

[4]

EFSA NDA Panel (EFSA Panel on Dietetic Products, Nutrition and Allergies), 2015. “Scientific Opinion on the Safety of Caffeine".

[5]

Kole, J. and Barnhill, A. (2013). "Caffeine Content Labeling: A Missed Opportunity for Promoting Personal and Public Health." Journal of Caffeine Research 3: 108-113.

[6]

Lachenmeier, D. W. and Winkler, G. (2013). "Caffeine Content Labeling: A Prudent Public Health Policy?" Journal of Caffeine Research 3: 154-155

[7]

EFSA NDA Panel (EFSA Panel on Dietetic Products, Nutrition and Allergies) (2015). Scientific Opinion on the safety of caffeine. EFSA Journal 13(5):4102. doi:10.2903/j.efsa.2015.4102

 

 

Weitere Informationen auf unserer Homepage:

-          Kaffee und Kaffee-Ersatz

-          Tee und teeähnliche Erzeugnisse

 

 

 

 

 

Artikel erstmals erschienen am 02.06.2015 11:17:04

Copyright © 2005–2024 Alle Rechte vorbehalten.