Hans-Ulrich Waiblinger
Im Jahr 2015 wurden insgesamt 635 Lebensmittelproben auf Bestandteile aus gentechnisch veränderten (GV) Pflanzen untersucht, davon waren 76 positiv. Der Anteil positiver Proben (12,0 %) blieb damit gegenüber dem Vorjahr (11,5 %) nahezu unverändert. In keiner Probe waren Bestandteile von nicht zugelassenen GV Pflanzen nachweisbar.
Bei 75 von 76 positiven Proben handelte es sich um zugelassene GV Soja, zumeist in sehr geringen Spuren unter 0,1 %. Zudem wurden bei einer Probe Mais gentechnische Veränderungen nachgewiesen - ebenfalls im Spurenbereich.
Kennzeichnungspflichtige Anteile von zugelassenen GV Pflanzen über 0,9 % ohne entsprechende Deklaration wurden abermals (siehe Vorjahr) bei einer Probe Sojalecithin festgestellt, erhoben bei einem Hersteller für Schokoladenerzeugnisse.
Im Gegensatz zu den Vorjahren war GV Raps nicht nachweisbar, auch nicht in Form sogenannter botanischer Verunreinigungen in Senf, wie dies zuletzt noch der Fall war.
Auch bei Lebensmitteln aus weiteren Nutzpflanzen mit grundsätzlicher „GVO-Relevanz" (d.h. entsprechende GV Pflanzen werden im Ausland angebaut oder sie wurden in Lebensmitteln bereits nachgewiesen) gab es keine positiven Befunde. Dies gilt auch für die in geringem Umfang erfolgten Untersuchungen auf GV Mikroorganismen oder GV Lachs.
Tabelle: Untersuchung von Lebensmitteln auf gentechnische Veränderungen; nach Art des GV Organismus
1 Anteil der botanischen Verunreinigung (Soja bzw. Raps), bezogen auf das Erzeugnis jeweils unter 0,1% (basierend auf halbquantitativer Bestimmung). Bei derartig geringen Anteilen der Spezies der botanischen Verunreinigung werden nachgewiesene Anteile zugelassener GV Pflanzen i.d.R. als nicht kennzeichnungspflichtig angesehen.
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Die Untersuchung auf gentechnische Veränderungen in Lebensmitteln