Aktuelle Untersuchungsanträge für veterinärdiagnostische Laboruntersuchungen

Wichtiger Hinweis des Labors Parasitologie

Es können keine Kotproben von Pferden oder Neuweltkamelen auf Parasiten untersucht werden!

  Erfahren Sie die Gründe …

Wichtiger Hinweis zur Salmonellen-Untersuchung nach Geflügel-Salmonellen-Verordnung

Ab dem 1.1.2025 werden am CVUA Stuttgart keine Untersuchungen auf Salmonellen von amtlichen und betriebseigenen Proben vom Wirtschaftsgeflügel nach Geflügel-Salmonellen-Verordnung mehr durchgeführt. Diese erfolgen ausschließlich am CVUA Karlsruhe.

  Lesen Sie unser ausführliches Schreiben …

 

Bitte beachten Sie, dass unsere Untersuchungsanträge noch nicht vollständig barrierefrei sind. Sollten Sie Fragen hierzu haben oder Hilfe benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

 

Allgemeine Anträge – Einzelproben/Bestandsproben

» Untersuchungsantrag "Bestandsuntersuchungen"

» Untersuchungsantrag "Einzeluntersuchungen"

 

Pathologie – Tierkörper/Aborte/Tollwut/ASP/KSP

» Untersuchungsantrag "Sektion"

» Untersuchungsantrag "Schweineaborte"

» Untersuchungsantrag "Tollwut mit Prämierungsvermerk"

» Untersuchungsantrag Schweinepest (ASP + KSP) bei Wildschweinen mit Prämierungsvermerk

 

Geflügeldiagnostik und Sektion – Geflügel/Zier- und Wildvögel

» Aviäre Influenza: Untersuchungsantrag "gehaltene Vögel"

» Aviäre Influenza: Untersuchungsantrag "Wildvögel bzw. Tupferproben auf Geflügelpest"

» Untersuchungsantrag "GGD"

» Untersuchungsantrag "Sektion"

Bitte verwenden Sie für Salmonellenuntersuchungen die auf der Seite des CVUA Karlsruhe bereitgestellten Untersuchungsanträge .

 

Bakteriologie – Untersuchung auf Bakterien und Pilze, Isolateweiterleitung

» Untersuchungsantrag "Bestandsuntersuchungen Bakteriologie"

» Untersuchungsantrag "Einzeluntersuchungen Bakteriologie "

» Auftragsformular "Impfstoffherstellung"

» Untersuchungsantrag "Genitaltupferprobe (Stute)"

» Untersuchungsantrag "Hengst-Tupferproben"

» Untersuchungsantrag "Weiterführende Untersuchungen"

 

Virologie/Serologie – Blutproben ASP/KSP

» Untersuchungsantrag "Schweinepest (ASP + KSP) bei Wildschweinen mit Prämierungsvermerk"

 

Fischdiagnostik

» Untersuchungsantrag "FGD-Kunden"

» Untersuchungsantrag "Nutz- und Wildfische"

» Untersuchungsantrag "Zierfische"

» Untersuchungsantrag "Krebspest"

 

Eutergesundheitsdiagnostik

» Untersuchungsantrag "Eutergesundheit"

» Informationsblatt zur Eutergesundheitsdiagnostik

 

Datenschutzerklärung

Information gemäß Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS GVO) über das Erheben personenbezogener Daten natürlicher Personen.
Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst und verarbeiten diese im Einklang mit den jeweils anwendbaren gesetzlichen Datenschutzanforderungen. Personenbezogene Daten im Sinne dieser Information sind sämtliche Angaben, die einen Bezug zu Ihrer Person aufweisen können.

13 (1) a Der Verantwortliche des Datenschutzes:

Amtsleiter CVUA Stuttgart Dr. Volker Renz
Schaflandstraße 3/2
70736 Fellbach
Telefon 0711/3426-1234
Poststelle@cvuas.bwl.de

 

13 (1) b Der Datenschutzbeauftragte des CVUA Stuttgart

Schaflandstraße 3/2
70736 Fellbach
Telefon 0711/3426-1234
Datenschutzbeauftragung@cvuas.bwl.de

 

13 (1) c Die erhobenen Daten werden für die Rechnungserstellung (SAP) und das Labordatenmanagementsystem (LIMS) benötigt.
Rechtsgrundlage der Datenerhebung gemäß Artikel 6 DS GVO:

(1) b Erfüllung eines Vertrages
(1) c Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung
(1) e Wahrnehmung einer Aufgabe des öffentlichen Interesses

 

13 (1) e Grundsätzlich geben wir Ihre Daten nicht an Dritte weiter, es sei denn es ist notwendig um den mit Ihnen geschlossenen Vertrag zu erfüllen, Sie haben dazu eingewilligt oder wir sind aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und/oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen zu einer Datenweitergabe berechtigt oder verpflichtet.
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der Kostenübernahme durch Dritte an diese weitergegeben. Gesundheitsdaten werden auf Grund rechtlicher Verpflichtungen oder Verträgen an Tiergesundheitsdatenbanken gemeldet. Werden Proben an ein weiteres Labor weitergeleitet, um die von Ihnen gewünschten Untersuchungen durchzuführen, werden Ihre Daten an dieses Labor zur Befund­mitteilung und/oder Rechnungsstellung weitergegeben. Ebenso werden bei Feststellung von anzeige-, meldepflichtigen oder sonstigen Tierkrankheiten mit besonderem öffentlichen Interesse im Rahmen der Abklärungsuntersuchungen Ihre Daten an das jeweils zuständige nationale Referenzlabor gemeldet.

 

13 (2) a Rechnungsbegründende Unterlagen werden nach den gesetzlichen Bestimmungen 10 Jahre aufbewahrt. Elektronisch gespeicherte Daten werden nach Maßgabe unseres Auftragsverarbeiters BITBW gelöscht.

 

13 (2) b Gemäß Artikel 15 DSGVO erteilen wir Ihnen gerne Auskunft über die von Ihnen bei uns verarbeiteten personenbezogenen Daten. Außerdem weisen wir Sie darauf hin, dass Sie ein Recht auf Berichtigung und Löschung haben. Sie haben außerdem ein Widerspruchsrecht und ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten, sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit, soweit keine widersprüchlichen rechtlichen Vorgaben vorliegen.

 

13 (2) d Die für Beschwerden zuständige Aussichtsbehörde: Landesbeauftragter für den Datenschutz Baden-Württemberg

 

13 (2) e Ohne die Bereitstellung der personenbezogenen Daten können wir aufgrund rechtlicher Vorgaben keine Untersuchungsaufträge annehmen.

 

13 (2) f Auf der Grundlage Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt keine automatisierte Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 der EU-Datenschutz-Grundverordnung.

 

13 (3) Die personenbezogenen Daten werden nur für den angegeben Zweck verwendet.

Weitere Informationen

» Amtliche Methodensammlung: Probenversand. Greifswald - Insel Riems. Friedrich-Loeffler-Institut.